Ja, denn gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Swisscom Mobile haften Sie als Kunde für jede Benützung Ihres Handys, auch für solche von Drittpersonen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, alle in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. In erster Linie müsste selbstverständlich der Dieb zur Verantwortung gezogen werden. Solange er jedoch unbekannt ist, können Sie den Schaden nicht auf ihn abwälzen. Auch über Ihre Hausratversicherung werden Sie Ihren Verlust nur teilweise geltend machen können. Je nach Deckung vergütet sie Ihnen lediglich das Gerät, aber keinesfalls die Gesprächskosten. In Zukunft können Sie sich vor solchem Ärger nur dadurch schützen, dass Sie Ihr Handy möglichst nicht aus den Augen lassen.
Haftung für Gesprächskosten
Aufs Handy aufpassen
Lesezeit: 1 Minute
Mir wurde mein Mobiltelefon aus der Tasche gestohlen. Bis ich das bemerkte und die Nummer bei der Swisscom sperren liess, hatte der Dieb schon für rund 1500 Franken telefoniert. Muss ich diese Rechnung bezahlen? Marcel G.
Veröffentlicht am 1. März 2004 - 14:54 Uhr