Michael Niederer und seine Frau kauften sich zwei Gartenliegestühle. Bewusst wählten sie «etwas Rechtes»: ein solid wirkendes Modell aus Kunststoff und Aluminium; Kostenpunkt: 1500 Franken. Doch schon bei den ersten Liegeversuchen liess sich die Lehne nicht in bequemer Position fixieren, sondern kippte regelmässig mit einem «Riesenkrach» nach hinten. Schliesslich brach sie sogar ab – von «solid» keine Spur.
Nachdem der Möbelverkäufer auf zwei telefonische Beschwerden nicht reagiert hatte, schickten Niederers eine Mängelrüge – geschrieben und begründet gemäss der Empfehlung des Beobachters. Doch das Möbelgeschäft wiegelte ab: Der Importeur sei für die Sache zuständig. Dieser kam tatsächlich vorbei, jedoch nur, um die abgebrochene Lehne mitzunehmen. Er werde das Problem mit dem Hersteller klären – ein bis zwei Wochen müssten sich Niederers schon gedulden.
«Müssen wir tatsächlich so lange warten?», wandte sich Michael Niederer erneut an das Beobachter-Beratungszentrum. «Auf keinen Fall», riet der Beobachter und ermunterte die enttäuschten Kunden, nachzuhaken und dem Möbelgeschäft die Rechtslage klar zu machen. Das wirkte: Der Verkäufer holte die mangelhaften Gartenliegen ab und zahlte den Kaufpreis bar zurück.
Michael Niederer ist froh, die leidige Angelegenheit endlich abschliessen zu können: «Ihre Hilfe hat mir die nötige Sicherheit gegeben, dem Verkäufer Paroli zu bieten.»
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Produktemangel: Recht durchgesetzt
Produktemangel
Recht durchgesetzt
Lesezeit: 1 Minute
Schon bei der ersten Nutzung ging die teure Gartenliege kaputt. Dank Beharrlichkeit und der Rechtsauskunft des Beobachters erhielt Michael Niederer sein Geld zurück.
Von Ursula Meisser
Veröffentlicht am 24. November 2003 - 14:23 Uhr
Veröffentlicht am 24. November 2003 - 14:23 Uhr
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