Richard Bischofberger in Wittenbach SG war schon sehr viele Jahre nicht mehr in Italien. Gleichwohl bekommt er von der «Schuldtitel-Online AG» in Chur Mahnungen: «Sie haben sich in Italien eines Verkehrsvergehens schuldig gemacht.» Im September 2014 habe er die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Das koste ihn nun 180.24 Franken zuzüglich «Rechtsdienstleistungskosten» von 77 Franken. Bischofberger hat die Forderung sofort telefonisch zurückgewiesen, doch das interessierte die Sachbearbeiterin am Telefon nicht.

Schuldtitel-Online treibt im Auftrag von Nivi Credit mit Sitz in Italien Bussen und Autobahngebühren ein. Offenbar auch bei Personen, die zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Italien waren. Diese melden der Churer Firma am besten, dass sie mit der Forderung nichts zu tun hätten, und können weitere Mahnungen ignorieren.

Anders verhält es sich, wenn man zum notierten Zeitpunkt in Italien war und es durchaus möglich ist, dass eine Maut oder Busse offen geblieben sind. Dann empfiehlt es sich, einen Beweis anzufordern und – wenn dieser nachvollziehbar ist – zu zahlen. Andernfalls riskiert man Probleme bei einer nächsten Einreise. Was Schuldtitel-Online jedoch unter dem Titel «Ersatz der Rechtsdienstleistungskosten» verrechnet – mal 49 Franken, mal 77 Franken – kann man von der Rechnung abziehen. Schuldtitel-Online konnte auf Anfrage keine rechtliche Grundlage dafür nennen. Nutzen Sie unseren Musterbrief unten, um diese Kosten von der Rechnung abzuziehen.

Musterbrief «So reagieren Sie auf das Mahnungsschreiben»

Verlangt die Inkassofirma für die Busse aus dem Ausland zusätzliche Kosten als «Rechtsdienstleistung», können Sie sich mit dem Musterbrief «So reagieren Sie auf das Mahnungsschreiben» dagegen wehren.

Verkehrsbusse aus dem Ausland - was tun?

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