Zwei Jahre Garantie: Diese Frist müssen Anbieter von Gesetzes wegen einhalten, wenn sie ihre Produkte an Konsumenten verkaufen. Deshalb erstaunt, dass Swisscom ihren Käufern von Apple-Geräten empfiehlt, für 29 Franken eine Garantieverlängerung für das zweite Jahr abzuschliessen.

Ihre Begründung: Sie selber erhalte von Apple nur ein Jahr Garantie. «Wir übernehmen lediglich das Modell, das Apple seit Jahren anwendet», rechtfertigt Sepp Huber von der Swisscom. Tatsächlich verkauft auch Apple unter dem Titel «AppleCare Protection Plan» eine zusätzliche Garantie.

Garantieverlängerung als Zusatzgeschäft

Nicht nur Swisscom betreibt mit dieser Regelung ein Zusatzgeschäft. Auch Mobilezone verkauft ihren Kunden für das zweite Jahr eine Garantieverlängerung – dies für 39 Franken. Beide Anbieter versichern zwar, dass sie die gesetzliche Garantiefrist von zwei Jahren bei allen Apple-Geräten selbstverständlich gewähren würden.

Doch Swisscom und Mobilezone pochen darauf, dass es zwischen der gesetzlichen Garantie – das Obligationenrecht spricht von Gewährleistung – und ihrer speziell zugesicherten Garantie einen Unterschied gebe. Nur mit ihrem Zusatz sei man für alle Mängel abgedeckt.

Unterschied zwischen gesetzlicher und vertraglicher Garantie

Allerdings sei es «schwierig», den Unterschied zu beschreiben. Sepp Huber von Swisscom nennt zum Beispiel einen Homebutton, der nach eineinhalb Jahren nicht mehr funktioniert. Roger Wassmer von Mobilezone nennt ein Smartphone, dessen Batterie an Power verliere, man jedoch nicht eruieren könne, warum. In solchen Fällen sei der Mangel über die gesetzliche Gewährleistung nicht gedeckt, über die vertragliche Garantie jedoch schon.

Fragt man nach den genauen Bestimmungen zu diesen Garantieverlängerungen, verweisen sowohl Swisscom wie Mobilezone auf ihre allgemeinen Garantiebestimmungen. Doch darin steht nichts über Zusatzleistungen, welche diese Garantieverlängerungen bieten sollen. Es bleibt also unklar, wofür man die 29 respektive 39 Franken zahlt.

Der Trick: Konsumenten zahlen für die Garantie

Klar ist hingegen, dass sich Swisscom und Mobilezone mit ihren entgeltlichen Garantieverlängerungen absichern wollen, weil sie ihrerseits von Hersteller Apple nur ein Jahr Garantie bekommen. Andere Anbieter lösen das Problem, dass Apple gegenüber seinen Business-Kunden so restriktiv ist, anders. Eine Umfrage des Beobachters zeigt nämlich: Brack, Data Quest, Interdiscount, Mediamarkt, Microspot, Salt oder Sunrise decken das zweite Jahr selber ab. «Zum Glück sind solche Fälle in der Minderzahl», schreibt René Schneider von Data Quest.

Digitec/Galaxus hat offenbar bessere Bedingungen ausgehandelt: «Wir erhalten von Apple zwei Jahre Garantie», sagt Alex Hämmerli von Digitec/Galaxus. Somit bieten all diese Verkäufer eine ausreichende Absicherung, ohne dass man zusätzlich eine Garantieverlängerung kaufen müsste.

Egal ob Garantie oder Gewährleistung: Konsumenten müssen bei einem Mangel rasch reklamieren und den Mangel grundsätzlich auch beweisen. Sobald dieser auf Abnützung, Feuchtigkeit oder andere äussere Einwirkungen (Schlag, Sturz, Druck) zurückzuführen ist, entfällt der Garantieanspruch.

Mehr zu Mängelrüge bei Guider

Stellen Sie fest, dass ein gekaufter Gegenstand mangelhaft ist, müssen Sie als Konsument prüfen, welche Rechte Sie haben. Mehr dazu sowie zu Garantiefristen lesen Sie als Beobachter-Abonnentin im Merkblatt «Garantie (Gewährleistung)». Mit dem Musterbrief «Mängelrüge» können Sie überdies ganz bequem Ihre Forderung um Ersatz an den Verkäufer stellen.