Er sieht offiziell aus, ist es aber nicht: der Fax einer «Handelsregisterdatenbank», der bei vielen Firmen einläuft. Man solle die vorgedruckten Daten zu seiner Firma «überprüfen» und korrigieren. Nur im Kleingedruckten steht, dass damit ein Zweijahresvertrag über einen Adresseintrag in einem Onlineportal entstehen soll, für monatlich 84 oder 95 Franken. Wer das Formular unterschrieben zurückschickt, erhält eine Rechnung über mehr als 2000 Franken. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) warnt: Die Sache habe «nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun, obwohl die Verwendung des Schweizer Kreuzes und die Bezeichnung ‹Schweiz› einen solchen falschen Schluss zulassen». Das Seco sieht einen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wer unterschrieben hat, solle die Rechnung nicht bezahlen und den Vertrag per Einschreiben wegen Täuschung anfechten.
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Registerhaie: Der Trick mit dem Schweizer Kreuz
RegisterhaieDer Trick mit dem Schweizer Kreuz
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Ein Faxformular für die Online-Registrierung im Handelsregister sorgt zurzeit für Verwirrung. Firmen werden mit der Echtheit des Dokuments getäuscht und bezahlen. Das Seco sieht darin einen Verstoss.
Über Fax wird Firmen angeboten, ihre Daten für einen Eintrag im Handelsregister zu überprüfen. Stattdessen unterschreibt man einen Zweijahresvertrag.
Bild: Thinkstock KollektionVon Martin Müller
Veröffentlicht am 18.12.2014
Veröffentlicht am 18.12.2014
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