«Bezahlen Sie, oder wir drehen Ihnen den Saft ab!» So ähnlich lautete die unverblümte Ansage eines Telekomriesen an seinen Kunden Karl Graf. Sieben Monate lang hatte ihm der Anbieter immer wieder Beträge für angebliche Mehrwertdienste und Mahngebühren aufgebrummt – insgesamt 207.90 Franken. Ohne vertragliche Grundlage.

Da Graf nicht plötzlich ohne Netz dastehen wollte, zahlte er zähneknirschend. Klein beigeben wollte er trotzdem nicht. Schliesslich ging es ihm längst nicht mehr nur ums Geld, sondern ums Prinzip und den Schutz anderer Konsumentinnen und Konsumenten.

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Deshalb wandte er sich an das Beobachter-Beratungszentrum. Die Juristin des Beratungsteams ermutigte ihn, sich zu wehren, und gab ihm den entscheidenden Rat: Er solle mit dem Fall an die Schlichtungsstelle Ombudscom gelangen. Das ist eine neutrale Stelle, die bei Streitigkeiten mit Telekomanbietern vermittelt. Kostenpunkt: nur 20 Franken.

Die Ombudsstelle schaute sich den Fall an und gab Graf recht. Mit ihrer Einschätzung brachte sie den Telekomanbieter dazu, das zu viel kassierte Geld zurückzuzahlen – innerhalb von 20 Tagen. Für Graf ein grosser Triumph, der zeigt, dass sich Gegenwehr lohnt. «Dank dem Rat des Beobachters konnte ich für meine Rechte einstehen. Vielen Dank für die wertvolle Arbeit zugunsten der Konsumenten!»

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