«Geld zurück bei jedem Einkauf»: Mit diesem Slogan wirbt Lyoness für ihre «Cashback-Karte». Die Firma verspricht Mitgliedern ein bis zwei Prozent Rabatt bei angeblich 16'000 Partnern in ganz Europa. Der Haken: Mitglieder werden ermuntert, sich für 3000 Franken als Partner einzukaufen – und weitere Kunden anzuwerben. Wer neue Kunden bringt, erhält zusätzliche Rabatte.

«Hände weg!», rät die Stiftung für Konsumentenschutz. «Lyoness ist nicht vertrauenerweckend», so Geschäftsleiterin Sara Stalder. Ob die Firma einhalten könne, was sie verspreche, sei fraglich. So sind die Einkaufsmöglichkeiten in der Schweiz sehr beschränkt. Erst wenige, mehrheitlich unbekannte Firmen sind Partner von Lyoness. Lyoness listete zeitweise rund 30 Firmen als Geschäftspartner. Einige wussten nichts davon, andere wollen nicht mit der Firma in Verbindung gebracht werden – und liessen ihre Logos von der Lyoness-Homepage entfernen.

Wie viel Geld ein Kunde ausgeben muss, damit sich die anfängliche Investition von 3000 Franken lohnt, ist nirgends ersichtlich. Die Firma verspricht aber, es könnten damit Gutschriften bis zu 24'858 Franken erwirtschaftet werden. «Wie das funktioniert, ist kaum nachvollziehbar», sagt Stalder.

«An der Grenze zur Illegalität»

Lyoness-Geschäftsleiter Georg Zakraysek: «Der Kunde wird Schritt für Schritt durch Informationen an das System herangeführt.» Mitglieder seien nicht verpflichtet, sich einzukaufen oder neue Kunden zu werben. Zur Anzahl Mitglieder in der Schweiz schweigt er. An einem Informationsabend sprach ein Lyoness-Vertreter von ungefähr 1000, Tendenz steigend.

«Lyoness bewegt sich an der Grenze zur Illegalität», sagt Manuel Richard von der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission. Das Ganze funktioniere ähnlich wie ein Schneeballsystem, bei dem Teilnehmer nur profitieren, wenn sie neue anwerben. Bei Lyoness seien die versprochenen Rabatte nicht ausschliesslich an das Werben neuer Kunden gebunden, darum sei das Geschäftsmodell nicht verboten. Mit dem revidierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb könnte das ändern. Richard: «Dann werden voraussichtlich auch schneeballähnliche Systeme verboten.»

Musterbrief zur Vertragskündigung

Wenn Ihre Lyoness-Mitgliedschaft auf den AGB von 2009 beruht, dann können Sie kündigen – gestützt auf den Punkt 10 dieser AGB-Version. Verwenden Sie dazu diesen Musterbrief (Word-Datei). Lassen Sie sich von einem ablehnenden Bescheid nicht abwimmeln und beharren Sie auf den AGB von Lyoness.