Tausendfach treibt die Inkassodata AG Geld ein, wo es gar keine Schulden gibt. Die Luzerner Firma versucht, angebliche Kunden der Telefonsex-Anbieterin Men Mobile Entertainment aus Au SG einzuschüchtern, und droht mit Betreibung und anderen rechtlichen Schritten, wenn sie nicht zahlen. Doch dazu besteht keinerlei Anlass: Das Bundesgericht hat die Men-Mobile-Verantwortlichen wegen mehrfacher Gesetzesverstösse verurteilt.

Illegal, sagt das Bundesgericht

Vor sechs Jahren lockte Men Mobile in Inseraten mit angeblichen Billigtarifen («nur 7,5 Rappen pro Minute») für eine Telefonsexlinie. Wer anrief, hatte jedoch gleich eine «Monatspauschale» abgeschlossen – jedenfalls nach Auffassung von Men Mobile, die massenhaft Rechnungen über 135 oder 170 Franken verschickte, obwohl die meisten Anrufe nur wenige Sekunden gedauert hatten.

Sowohl das Kreisgericht Rheintal wie auch das St. Galler Kantonsgericht und im Januar 2013 das Bundesgericht erkannten in diesem Geschäftsmodell eine klare Verletzung der Preisbekanntgabepflicht und verurteilten die Men-Mobile-Verantwortlichen zu hohen Geldbussen. Trotzdem versucht Men Mobile weiterhin, mit jenen Kunden Kasse zu machen, die vor mehreren Jahren auf den Trick hereingefallen sind. Im Auftrag der Telefonsexfirma treibt jetzt Inkassodata die alten Forderungen ein (Eigenwerbung: «Wir unternehmen bis zu fünf Versuche, den Schuldner telefonisch zu erreichen – wir nennen es Erfolgsinkasso!»). Bezahlen sollen selbst Leute, die gegen einen Betreibungsversuch der früheren Inkassofirma von Men Mobile Rechtsvorschlag eingelegt hatten – und seither jahrelang nichts mehr gehört haben. Aus der Forderung von ursprünglich 170 Franken sind inzwischen wegen allerlei unbegründeter Zuschläge bis zu 472 Franken geworden.

Die gute Nachricht: Betroffene müssen überhaupt nichts bezahlen. Leitet Inkassodata wirklich wie angedroht ein Betreibungsverfahren ein, kann man Rechtsvorschlag erheben – dann müsste Inkassodata die Rechtmässigkeit der Forderung belegen. Doch das wird nach dem eindeutigen Bundesgerichtsurteil schwer.

Inkassodata schreibt, «es ist nicht unsere Aufgabe zu prüfen, ob die Forderung seitens unserer Mandanten rechtens ist». Wer aber schriftlich bestätige, dass er nicht bezahlen müsse, habe nichts zu befürchten. Men Mobile wollte keine Stellungnahme abgeben, weil der Beobachter in der Vergangenheit zu wenig objektiv über ihre Geschäftspraktiken berichtet habe – «Sie schreiben sowieso, was Sie wollen».