Rheintaler Ribelmais, Sbrinz, LEtivaz, Tête
de Moine de Bellelay, Eau-de-vie de poire Williams du Valais
(Walliser Williams-Schnaps), Gruyère und seit ein paar
Monaten auch der Tessiner Alpkäse (Formaggio dalpe
ticinese) haben eins gemeinsam: Sie sind in die Liste der
«geschützten Ursprungsbezeichnungen» eingetragen.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung oder Appellation
dorigine contrôlée (AOC) zeichnet traditionelle
und typische Spezialitäten einer Region aus. Seit 1997
können Landwirtschaftsprodukte wie Käse, Fleisch
oder Früchte einen Eintrag ins Ursprungsregister beantragen.
Dadurch ist das Produkt vor Nachahmungen geschützt und
darf nur noch nach einem strengen Pflichtenheft produziert
werden.
So wurde etwa beim Gruyère die Region eingegrenzt,
in der gekäst werden darf. Ausserdem darf er nur aus
Rohmilch gemacht und muss mindestens fünf Monate auf
Fichtenholz gelagert werden. Für die Kontrolle sorgt
eine beim Bund akkreditierte Zertifizierungsstelle. Bis Gruyère
jedoch den AOC-Eintrag erhielt, vergingen mehr als drei Jahre.
Grund waren vor allem die Einsprachen erboster Deutschschweizer
Käser, die vom Produktionsgebiet ausgeschlossen werden
sollten, den Käse aber ebenfalls seit Jahrzehnten herstellen.
Liegt das Emmental in Bayern?
Ähnliche Probleme dürften auf das zuständige
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) nun mit dem AOC-Gesuch
für Emmentaler zukommen. Schliesslich wird der beliebteste
Schweizer Käse längst nicht nur im Emmental produziert.
«Problematisch wird es dann, wenn Produzenten plötzlich
merken, dass der Strich für ein AOC-Gebiet vor und nicht
hinter dem Haus durchgeht», meint Patrick Aebi, Sektionschef
beim BLW. Darum wurde das geografische Gebiet für die
Emmentaler-Herstellung schon mal auf elf Kantone ausgeweitet.
Doch auch aus dem Ausland erwächst dem Löcherkäse
zunehmend Konkurrenz. So hat in Deutschland beispielsweise
der Allgäuer Emmentaler bereits einen AOC-Eintrag erhalten.
Trotz allen Hürden, die es zu überwinden gilt,
sind Ursprungsbezeichnungen immer begehrter. Kleine Produzenten
sehen darin eine Chance, auf dem liberalisierten Markt bestehen
zu können. Rund 20 Gesuche sind zurzeit beim BLW hängig.
Sechs davon beantragen allerdings bloss eine «geschützte
geografische Angabe» (Indication géographique
protégée, kurz: IGP). Im Gegensatz zur AOC muss
für IGP nur einer von drei Produktionsschritten innerhalb
eines geografischen Gebiets erfolgen. Daher kann beim Bündnerfleisch,
das bisher als einziges Produkt den IGP-Eintrag erhielt, immer
noch Fleisch aus Südamerika verwendet werden. Zudem sieht
das IGP-Label dem AOC-Label zum Verwechseln ähnlich.
Was für die Bündnerfleischproduzenten Namensschutz
ist, ist für den Bio-Suisse-Chef Christof Dietler Unsinn:
«Wenn man ein geografisches Versprechen macht, sollte
es auch den Konsumentenerwartungen entsprechen. Solche Tricks
kann man niemandem erklären.»
Dies sahen immerhin alle anderen derzeitigen Gesuchsteller
für das IGP ein, darunter auch die Walliser Trockenfleischproduzenten.
Sie erklärten sich bereit, nur Schweizer Rohstoffe zu
verwenden.