Ja. Bei einer Unfallreparatur hat der Eigentümer je nach Alter des Autos und der Art der Beschädigung Anspruch auf eine Entschädigung für den Minderwert. Dies deshalb, weil ein repariertes Auto als Unfallwagen gilt. Das muss bei einem späteren Verkauf deklariert werden, was den Preis mindert. Der Minderwert berechnet sich wie folgt: Werden nicht direkt tragende Teile wie zum Beispiel Front- oder Heckbleche beschädigt, sind bis zu drei Prozent des aktuellen Zeitwerts als Minderwert zu bezahlen. Werden hingegen direkt tragende Teile, also Teile der Fahrgastzelle wie etwa die Dachträger, beschädigt, beträgt der Minderwert bis zu zehn Prozent des Zeitwerts. Ein Tipp: Wenn Sie der geltend gemachten Minderwertentschädigung misstrauen, empfiehlt sich ein Nachfragen bei Ihrer Versicherung, die den Schadensfall behandelt: Sie hat ebenfalls kein Interesse, zu viel zu bezahlen.
MinderwertFür Blechschaden zahlen?
Lesezeit: 1 Minute
Kürzlich beschädigte ich bei einem Unfall ein anderes Auto. Neben der Rückerstattung der Reparaturkosten will dessen Eigentümer nun auch noch eine Minderwertentschädigung. Geht das?
Von Sarah Müllener
Veröffentlicht am 27.02.2006
Veröffentlicht am 27.02.2006
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