Generell gilt: Die Eltern haften nur für Schäden, wenn ihr Kind urteilsfähig war oder es ungenügend beaufsichtigt wurde. Dann übernimmt die Versicherung den Schaden. Urteilsfähig ist ein Kind, wenn es in der Lage ist, die Folgen seines Tuns abzusehen. Dies hängt vom Alter des Kindes und der jeweiligen Handlung ab. In Ihrem Fall war Ihr Sohn nicht urteilsfähig. Somit müsste die Versicherung nur zahlen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Da Sie aber auf dem Spielplatz anwesend waren, ist dies nicht der Fall. Der Schaden bleibt daher an der Geschädigten hängen. Die Mutter muss die Ersatzbrille aus der eigenen Tasche bezahlen. Tipp: Viele Versicherungen bieten für Kleinkinder eine spezielle Lösung an, indem sie sich in der Police freiwillig verpflichten, solche Schäden zu übernehmen. Allerdings ist dabei die Deckung oft beschränkt.
Rangelei
Wer bezahlt den Schaden?
Lesezeit: 1 Minute
Mein vierjähriger Sohn hatte auf dem Spielplatz Streit, dabei zerbrach die Brille eines anderen Jungen. Sowohl seine Mutter als auch ich bemerkten den Streit zu spät. Übernimmt meine Versicherung den Schaden? Verena K.
Von Sarah Müllener
Veröffentlicht am 6. Juni 2005 - 12:44 Uhr
Veröffentlicht am 6. Juni 2005 - 12:44 Uhr
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