Laut Pauschalreisegesetz müssen Reisean bieter die Vorauszahlungen ihrer Kundschaft absichern. Das Gesetz enthält jedoch keine Ausführungsbestimmungen.
So hat sich die Reisebranche in vier verschiedenen Fonds selbst organisiert.
- Garantiefonds der Schweizer Reisebranche: mit rund 1600 Veranstaltern und Vermittlern von Pauschalreisen der grösste und älteste Fonds, Bankdepot mindestens 50'000 Franken, mit Rückversicherung.
Info: www.garantiefonds.ch - Swiss Travel Security (STS): gehört zum Reiseanbieterverband Star, zirka
200 Mitglieder, Bankdepot mindestens 30'000 Franken, mit Rückversicherung.
Info: www.star.ch - Travel Professionals Association (TPA): die jüngste Kundengeldabsicherung, rund 55 Mitglieder, Bankdepot mindestens 20'000 Franken, mit Rückversicherung.
Info: www.tpa.ch
Das Pauschalreisegesetz enthält keine Strafbestimmungen. Und keine Behörde kontrolliert, ob die Vorschrift der Kundengeldabsicherung eingehalten wird.
Deshalb gilt: Wer für eine Pauschalreise im Voraus zahlt, muss kontrollieren, ob sein Reisebüro eine Kundengeldabsicherung hat.