Ja. Der Karteninhaber gibt mit seinem Kartenantrag seine Adresse zwar lediglich zu Marketingzwecken frei, und Coop garantiert in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Daten streng vertraulich behandelt werden. Coop darf sie ausschliesslich der dem Kundenprogramm Supercard angeschlossenen Coop-Gruppe und den Partnerfirmen zur Verfügung stellen. Dennoch sind die Grossverteiler in einem Strafverfahren gezwungen, die Kundendaten den Behörden bekannt zu geben. Nur Pfarrer, Anwälte, Notare, Ärzte und deren Angestellte sowie Beamte haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Alle anderen Personen müssen vor den Behörden aussagen, auch wenn sie sich zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
KonsumStrafverfahren: Legale Datenweitergabe
Lesezeit: 1 Minute
Ich habe gelesen, dass ein Abfallsünder überführt wurde, weil die Polizei im Müllsack einen Kassenzettel mit der Nummer einer Supercard fand. Coop hat den Behörden dann die dazugehörige Adresse genannt. Darf Coop Daten an Dritte weitergeben? Ingrid K.
Von Robert Baumann
Veröffentlicht am 28.03.2003
Veröffentlicht am 28.03.2003
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