Das Rentnerpaar Thérèse und Dieter Lüscher Leuchter aus Däniken hält es mit dem Geld wie viele andere ihrer Generation: «Abgesehen von der Hypothek fürs Haus haben wir noch nie im Leben Schulden gemacht. Das kam nie in Frage.» Doch jetzt haben sie Schulden über 16'000 Franken, die sie innert 30 Tagen tilgen müssen.

Schuld daran ist die Solothurner Ausgleichskasse. 2013 berechnete sie die Ergänzungsleistung für das Ehepaar aufgrund mehrerer Veränderungen neu. Wie es sich gehört, hatte Thérèse Lüscher dem Amt zuvor mit den entsprechenden Unterlagen gemeldet, dass die Hypothekarbelastung für ihr Häuschen künftig tiefer ausfallen werde. Mitte 2016 dann der Schock: Die Kasse realisiert, dass sie die Leistungen falsch berechnet und damit zu hohe Geldbeträge ausbezahlt hat. Und verlangt die zu viel bezahlten 16'000 Franken zurück.

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Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.

«Wir haben keine Ahnung, wie wir das Geld aufbringen sollen. Wir beziehen ja nicht ohne Not Ergänzungsleistungen», sagt Thérèse Lüscher. Eine Beschwerde gegen die Rückforderungsverfügung wurde abgewiesen, ebenso ein Erlassgesuch. Auch der Gang vors Versicherungsgericht brachte eine Niederlage.

Selbst wenn der Bezüger alle nötigen Angaben korrekt gemacht hat, dürfe er sich nicht darauf verlassen, dass die Kasse richtig rechnet, hat das Bundesgericht bereits in einem ähnlichen Fall entschieden. «Aber offensichtlich hatte nicht einmal die Kasse selber den Durchblick. Wie soll denn unsereins den Fehler entdecken?», fragt Thérèse Lüscher.

Selbst die Profis brauchen Hilfe

«Tatsächlich ist es nicht einfach, solche Berechnungen zu durchschauen. Sogar wir Profis müssen uns manchmal Hilfe holen», sagt Roger Schürch von Pro Senectute Olten-Gösgen. «Daher raten wir unseren Klienten, uns entsprechende Verfügungen zur Kontrolle vorzulegen.»

Immer wieder mal schwer tut sich offensichtlich auch die Solothurner Ausgleichskasse: Bei der jüngsten Verfügung für das Ehepaar hat sie sich erneut verrechnet – wieder zum Vorteil der Rentner. Diesmal allerdings nur um 135 Franken.