Wer die Dienste einer klassischen Partnervermittlungsagentur in Anspruch nimmt und dafür 5000 Franken als Anzahlung hinblättert, darf zu Recht hohe Ansprüche an die vorgeschlagenen Kandidaten stellen. Doch was gilt, wenn sich die Versprechungen des Partnerinstituts nicht bewahrheiten?

Beobachter-Experte Daniel Leiser sagt, wie schnell Sie in einem solchen Fall kündigen können und ob ein Honorar geschuldet ist. Am Mittwoch, 4. Mai 2016, um 10:10 Uhr auf SRF 3.

«Ein Fall für SRF3» - Sendungsporträt


«Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle». Die neue Sendung rückt inhaltlich näher zu eurem Leben. Eine Hörerin oder ein Hörer schildert ihr juristisches Problem und Daniel Leiser oder Rosmarie Naef, Fachpersonen des «Beobachter-Beratungszentrums», lösen anschliessend den Fall.

Daniel Leiser: Der Jurist arbeitet seit Anfang 2000 als Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungszentrum. Der engagierte Familienvater und Hauseigentümer ist zuständig für die Fachbereiche Wohnen und Staat.

Rosmarie Naef: Die Juristin und Mediatorin berät Hilfesuchende bei Fragen zu den Fachbereichen Wohnen, Staat und Familie. Als Stiftungsrätin der Stiftung SOS Beobachter betreut sie Erbschaften und Legate und schreibt für das Magazin Beobachter regelmässig Ratgeber-Artikel.

Dieses Bild kann nicht angezeigt werden.