«Da ist etwas faul», dachte sich Rosmarie Staub aus dem Kanton Zürich. Sie hatte ihre französische Bulldogge Sofie seit April 2015 bei der Tierversicherung Animalia versichert.

Animalia schrieb Ende Jahr, die Prämien würden auf Anfang 2016 erhöht, obwohl der Vertrag mit Staub fünf Jahre lief. Die 64-jährige selbständige Beraterin wollte nun vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen und fragte beim Beobachter nach.

Dort bestätigte man ihr, dass die Prämienerhöhung eine einseitige Vertragsänderung sei und sie daher ab dem Datum der Erhöhung aus dem Vertrag aussteigen könne. Also kündigte sie den Vertrag. Doch die Versicherung stellte sich quer. Begründung: «Die Kündigung ist gemäss den vertraglichen Bestimmungen erst per 31. März 2020 möglich.»

«Falsch!», sagte der Berater des Beobachters. Auf seinen Rat hin schrieb Staub der Animalia, wenn man ihre Kündigung nicht akzeptiere, werde sie den Fall dem Versicherungsombudsmann vorlegen. Die Versicherung reagierte prompt: «Ausnahmsweise akzeptieren wir Ihre Kündigung per 31. Dezember 2015.»

Rosmarie Staub freut sich sehr darüber und bedankt sich beim Beobachter: «Ohne Ihre Unterstützung hätte ich diesen Fall nicht lösen können.»