Prepaid-Karten sind einfach erhältlich und unkompliziert in der Anwendung. Die «ok.-»-Karte von Valora kann sogar am Kiosk gekauft und aufgeladen werden. Deshalb hat sich auch Beobachter-Abonnentin Andrina Werner* für sie entschieden: «Ich wollte online einkaufen, dafür aber nicht extra eine Kreditkarte besorgen. Am Kiosk war ich überrascht, dass ich zusätzlich zu den 40 Franken Guthaben eine Jahresgebühr von 39 Franken bezahlen musste. Man bestätigte mir aber, dass diese einmalig fällig sei.» Heute würde sie sich nicht mehr für den Anbieter entscheiden.

Unklare Formulierungen und zweifelhafte Konditionen

Die Abwicklung gestaltete sich einfach: Andrina Werner kaufte die Karte, aktivierte sie per SMS und konnte bereits nach wenigen Minuten über den eingezahlten Betrag verfügen. «Nachdem ich meine Artikel gekauft hatte und kein Geld mehr auf der Karte war, wollte ich sie nicht mehr benutzen», so Werner. Nach einem Jahr wurde sie aber per SMS dazu aufgefordert, die Karte erneut aufzuladen (siehe Bild).

Nur so könne die neue Jahresgebühr abgebucht werden. «Ich war verwirrt. Wenn ich gewusst hätte, dass ich einen mehrjährigen Vertrag eingehe, hätte ich die Karte nicht gekauft.»

Kurzerhand wandte sich Andrina Werner an das Beratungszentrum des Beobachters, das bereits von ähnlichen Fällen gehört hatte. «In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht nirgends, dass die Karte nach einem Jahr verlängert werden muss», erklärt Beobachter-Expertin Doris Huber. Auf Nachfrage des Beobachters räumt Cornèrcard dann auch ein, dass es sich bei der SMS lediglich um ein Angebot handle, das der Kunde bei Wunsch in Anspruch nehmen oder aber ignorieren könne. «Dann wäre es nötig, diese SMS auch entsprechend klar zu formulieren», regt Doris Huber an.

Stossend ist des Weiteren, dass sich Kunden telefonisch nur über eine kostenpflichtige Hotline (CHF 1.90/Min. ab Festnetz) informieren können. Da auf der Website keine Postadresse aufgeführt ist, empfahl das Beratungszentrum des Beobachters Andrina Werner eine Beschwerde per E-Mail: «Bestreiten Sie, dass Sie Valora eine Jahresgebühr schulden.» Diese folgte dem Rat und erhielt die Anweisung, Ihre Kündigung per Einschreiben an Cornèrcard in Lugano zu senden.

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Cornèrcard will AGB anpassen

Cornèrcard sagt, dass die Karte jederzeit gekündigt werden könne, gibt aber zu, dass dies in den AGB nicht klar zum Ausdruck kommt: «Wir werden diese Bestimmungen in unseren AGB etwas modifizieren», so Cornèrcard-Sprecherin Daniela Gampp. «Der Karteninhaber kann Cornèrcard - grundsätzlich jederzeit - kontaktieren und sich einen allfälligen Saldo auf eine Bank- oder Postkontoverbindung in der Schweiz übertragen lassen.» Wer sich auf dieses Recht beruft, zahlt dafür allerdings 25 Franken Spesen.

Zur kostenpflichtigen Hotline sagt Gampp, dass sich Kunden auch direkt an Cornèrcard wenden könnten, wo ein Callcenter zum Lokaltarif zur Verfügung stehe. Grundsätzlich sollten Kunden beim Kauf der Karte aber ausreichend durch das Kiosk-Personal und die Broschüre informiert worden sein: «Die Mitarbeitenden der k Kiosk AG sind grundsätzlich sehr gut geschult und kennen die ok.- Kartenprodukte. Wir hatten bis anhin auch nie diesbezügliche Reklamationen seitens der Kunden.» Auch hier ist die Kundeninformation laut Doris Huber aber mangelhaft, da in der Anleitung zur ok-Karte nur die teure Hotline-Nummer stehe.

ok.- Prepaid kann schnell teuer werden

So praktisch die ok.-Karte auch ist, ihr Gebrauch ist teuer: Der Jahresbeitrag kostet 39 Franken, hinzu kommt eine Aufladegebühr von 4 Prozent (mindestens 2 Franken). Wer für die Ferien 1000 Franken auf die Karte lädt, zahlt dafür also 40 Franken. Auch der Fremdwährungszuschlag, der beispielsweise bei Käufen in Euro verrechnet wird, ist mit 2 Prozent vergleichsweise hoch.

Mehr zu Kredit- und Debitkarten bei Guider

Die Angebote und Möglichkeiten von Kredit-, Debit- oder Cash-Karten werden laufend ausgebaut. Guider gibt Beobachter-Abonnenten einen Überblick, wie Kreditkarten richtig eingesetzt werden, welche Gebühren anfallen und wie sie sich vor einem Missbrauch der Kreditkarte schützen können.

Autor: Jasmine Helbling
Bild: Valora Group, Flickr, CC BY-NC-SA 2.0