Laut der Website der Firma FatKiller mit Sitz in Niederaula (Deutschland) ist FatKiller ein Alleskönner. So soll das Nahrungsergänzungsmittel den Stoffwechsel ankurbeln, den Appetit zügeln, die Lust auf Süsses vertreiben und Fett dreimal schneller als gewöhnlich verbrennen. Alles, was man tun muss: Zwei Pillen am Tag schlucken, am besten drei Monate lang.

Wer sich durch die Werbung zu einer Gratis-Probepackung oder einem reduzierten Einführungsangebot der Diätpille überreden lässt, übersieht meist einen Haken. Im Kleingeschriebenen der Website zeigt sich:

«Sie erhalten das FatKiller zum Einführungspreis von 145 CHF. Sie erhalten außerdem eine monatliche Lieferung für den regulären Preis von 145 CHF sofern Sie den Dienst nicht abmelden.»

Um weitere Lieferungen zu verhindern, muss man also selbst aktiv werden. Dennoch heisst es auf der Website, dass es sich weder um ein Abonnement noch um eine Verpflichtung handle. «Bei solch widersprüchlichen Aussagen des Verkäufers gilt das, was für den Besteller vorteilhafter ist. Dieser muss also die ungewollte Folgelieferung nicht zahlen», erklärt Beobachter-Expertin Esther Seydoux.

Minderjährige bestellten die Pillen

In den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Beobachter-Abonnenten beim Beratungszentrum gemeldet, welche eine Probepackung mit einer saftigen Rechnung erhielten. So auch Christina Hunziker* aus Stäfa. Ihre minderjährige Tochter sei beim Surfen auf der Website der Firma FatKiller gelandet. Sie habe die Pillen zwar nicht bestellt, trotzdem seien diese wenig später bei ihr eingetroffen. «Ich habe die Rechnung und die Pillen gleich wieder zurückgeschickt und mich geweigert, dafür zu bezahlen. Der Firma habe ich geschrieben, dass unsere Tochter noch in der Pubertät ist, in der solche Pillen gesundheitlich gefährlich sein können», so Hunziker. Trotzdem traf ein paar Wochen später eine zweite Ladung ein. Erst nach einer erneuten Beschwerde reagierte FatKiller und bat Christina Hunziker, die Ware zurückzuschicken: «Wir nehmen solche Fälle mit Minderjährigen sehr ernst, da wir Lieferungen an solche nicht dulden.» Bei mehreren Beobachter-Abonnenten, die nicht auf die Rechnung reagierten, flatterte schon bald eine Mahnung der «Alektum Inkasso GmbH» ins Haus.

Eine weitere Betroffene beschwerte sich per E-Mail beim Unternehmen. Dieses bat sie, die unbenutzte Ware zurückzuschicken. Die Post nahm das Paket jedoch nicht an, da sie befürchtete, es könnte am Zoll zu einer Busse wegen unzulässigen Medikamenten-Versands kommen.

Die Anfrage des Beobachters um eine Stellungnahme wurde vorerst mit zwei automatischen E-Mails beantwortet. Die englische Version wurde mit «FatKiller» unterzeichnet, eine deutsch-französische mit «DragonSlim». Nach einer Woche antworteten die Firmen, dass bei der Bestellung ein Mindestalter von 18 Jahren bestätigt werden müsse. Leider könne es gelegentlich vorkommen, dass die Pillen unter falschen Namen bestellt würden. In diesem Fall oder falls man den regelmässigen Versand nicht mehr wünsche, solle man sich bei den Herstellern melden.

Das können Betroffene tun

Bei einer unbestellten Zusendung haben Sie keine rechtliche Pflicht zu reagieren. Sie können mit der Ware tun, was Sie wollen. «Wenn Sie eine Probepackung bestellt haben, antworten Sie dem Lieferanten schriftlich, dass Sie keinem Abo zugestimmt haben, keine weiteren Zusendungen wünschen und Ihre Adresse in der Kundendatenbank gelöscht werden soll», rät Esther Seydoux aus dem Beratungszentrum des Beobachters.

*Name geändert