Wer mitmacht, merkt oft zu spät, dass die Sache kostet: Fr. 59.90 jeden Monat. Die meisten Wettbewerbsteilnehmer erinnern sich nicht, jemals einen Abovertrag abgeschlossen zu haben.

Die Rechnung stellt die Telebilling AG, bereits als Inkassofirma für telefonische Sexdienstleistungen bekannt. Geschäftsführer Philippe Gilomen wehrt sich: «Es wird klar und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Online-Teilnahme um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt. Wer gratis mitmachen will, kann dies per Postkarte mit 100 Prozent Chancengleichheit tun.» Auf Winaprice.com wird tatsächlich darauf hingewiesen, dass der einzige Weg für eine Gratisteilnahme der Postweg ist – jedoch am unteren Rand der Internetseite. Fraglich, ob es dort jeder sieht. Teilnehmer eines Gewinnspiels gehen ja nicht davon aus, automatisch ein Abo zu lösen. Gilomen: «Der kostenpflichtige Abodienst wiederholt die Wettbewerbsteilnahme jeden Monat, so dass die Chance steigt, ein iPhone zu gewinnen. Zudem gibt es diverse Trostpreise.»

Manuel Richard von der interkantonalen Lotterie- und Wettkommission erklärt aber: «Was die Telebilling AG da betreibt, gilt als Lotterie. Und Lotterien sind verboten.» Die Behörde hat darum Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Telebilling eingereicht.

Was, wenn man bereits in die Falle getappt ist? Bestreiten Sie die Forderung per Einschreiben!

Musterbrief, um die Forderung zu bestreiten

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