Der Wildwuchs bei Gentests für private Zwecke wird immer grösser, ebenfalls die Nachfrage. Für 100 Dollar kann man Auskunft über mehrere hundert mögliche Krankheiten erhalten. Mit diesem Wissen sind die Betroffenen dann auf sich allein gestellt. Das möchte die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (Gumek) ändern. Sie schlägt dem Bundesrat vor, private Gentests in der Schweiz zu erlauben, allerdings einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Zudem sollten die Testanbieter ihre Kunden über Zweck und Risiken des Tests informieren.

Welche Folgen könnte das für Versicherte haben? Der Beobachter wollte von Krankenkassen und Lebensversicherern wissen, ob sie die Daten verlangen würden, wenn solche privaten Gentests in der Schweiz erlaubt wären. Die grössten Versicherer, Swiss Life, Zürich, Axa Winterthur, Helvetia, Pax und Nationale Suisse, wollten sich nicht zum Fenster hinauslehnen; entweder beantworteten sie die Umfrage nicht, oder sie verwiesen an den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV). Stellvertretend für die Branche begrüsst es diese Lobbyorganisation, wenn in Zukunft private Gentests erlaubt werden.

Versicherte müssen Gentest bestätigen

Unmissverständlich stellt Sabine Alder vom SVV klar: «Sollten private Gentests zugelassen werden, müssten wir bestehende Ergebnisse erfragen und auswerten dürfen.» Auch sollte in den Antragsformularen die Frage aufgenommen werden, ob Gentests vorhanden seien. Im Klartext: Versicherte und Antragsteller für eine Versicherung müssen der Versicherung gegenüber Auskunft darüber geben, ob sie einen Gentest gemacht haben, und auch die Daten liefern, wenn dem so ist. Eigentlich besteht diese Praxis bei den Versicherungen bereits, sie würde dann bloss auf einen grösseren Kreis ausgeweitet. Versicherungen dürfen schon heute nach Gentests fragen – bei einer Versicherungssumme von über 400'000 Franken und bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit einer Jahresrente von über 40'000 Franken in der dritten Säule. Gentests für obligatorisch erklären wollen die Versicherer aber auch in Zukunft nicht.

Die Patientenschützerin warnt

Einen Gentest aus Spass an der Sache zu machen kann ernsthafte Folgen haben. Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz und Nationalrätin, warnt denn auch: «Von einem Gentest ins Blaue hinaus rate ich grundsätzlich ab. Wer freiwillig einen Test macht, muss sich bewusst sein, dass er vielleicht keine hohe Lebensversicherung mehr abschliessen kann.» In der Tat: Welche Versicherung würde jemanden aufnehmen, bei dem der Gentest das Risiko zeigt, an multipler Sklerose oder Alzheimer zu erkranken?

Bei einigen Indikationen sei es – so Kessler – allerdings sinnvoll, einen Test durchzuführen, nämlich bei familiärer Belastung mit bestimmten Krebsarten oder Herzinfarkten. Das soll aber in Begleitung eines Facharztes und erst nach Abschluss einer entsprechenden Versicherung passieren.

Krankenversicherer sind skeptisch

Die Krankenversicherungen sind verpflichtet, alle in die Grundversicherung aufzunehmen, und dürfen deshalb keine Gesundheitsprüfung veranlassen. Anders sieht es bei der Zusatzversicherung aus. Obwohl die Situation ähnlich ist wie bei den Lebensversicherungen, wollten sich die Krankenversicherer nicht weit auf die Äste hinauswagen. Einzig Mark Glutz von der Concordia meint vorsichtig: «Hier stellt sich die Frage, ob die Krankenversicherer einen Anspruch auf diese Geninformationen für die Gesundheitsprüfung haben könnten.» Ein solcher Anspruch müsste aber gesetzlich geregelt werden.

Generell stehen die Krankenversicherer den privaten Gentests eher skeptisch gegenüber. Die Nutzen sind für sie geringer als die Risiken und Kosten. Deshalb wehren sie sich schon jetzt dagegen, solche Tests als Pflichtleistung jemals bezahlen zu müssen. Die Swica sieht darin eine «nicht erwünschte und schwer kontrollierbare Mengenausweitung», was sich prämienerhöhend auswirken würde.