Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Gefährdung des Lebens, Diebstahl: Die belegten Vorwürfe gegen Walter W. (Name geändert) sind zahlreich – und bisher für den äusserst aggressiven Delinquenten weitgehend folgenlos geblieben. Ebenso lang ist die Liste der Ohnmachtsbezeugungen seitens der Behörden. Die Amtsträger fürchten dabei um ihr eigenes Wohl: Eine Richterin überlegt sich aus Furcht vor dem wild gewordenen Ehemann, die Verhandlung nur unter Personenschutz zu führen, und der Gerichtspräsident lässt die Befragungen im schützenden Beisein von Polizisten stattfinden. Von einem vorsorglichen Freiheitsentzug sehen die Richter aber ab. Walter W., der immer mal wieder seine Frau und deren Rechtsvertreter aufs Gröbste bedroht, ist zur Gefahr für die Allgemeinheit geworden. Doch wie konnte es dazu kommen?

Nachdem Heidi W. (Name geändert) von ihrem Mann während Jahren betrogen, geschlagen und gedemütigt wurde, hatte sie genug. Sie reichte eine Eheschutzklage ein, verliess – gegen ihren Willen und unter Polizeischutz – im Oktober 2002 das gemeinsame Haus und zog vorübergehend zu ihrem Vater.

14 Tage später taucht der Mann von Heidi W. vor dem Haus ihres Vaters auf und wird gegen sie und ihre Schwester handgreiflich. Der Vater, der den Vorfall mit ansehen muss, erleidet einen Herzanfall. Walter W. ruft ihm zu: «Verreck doch!» Die Schwester von Heidi W. erstattet Anzeige. Das Bezirksgericht Baden bestätigt die Trennung. Es weist das Haus und die Möbel der Frau zu. Doch Walter W. weigert sich auszuziehen. Er macht es sich dort mit seiner russischen Freundin gemütlich. Weil ihr Mann die Schlösser auswechseln lässt, kann Heidi W. nur mit Hilfe zweier Polizisten im Juni 2003 ihre Kleider aus dem Haus holen. Das bringt ihren Mann so in Rage, dass er am Tag darauf bei seinem Schwiegervater aufkreuzt, dort einen Koffer mit den Kleidern seiner Frau ausleert und erneut gegen sie und ihre Schwester gewalttätig wird.

Laut Anzeige würgte und schlug er seine Frau und ihre Schwester. Heidi W. versuchte zu verhindern, dass der Rasende mit dem Auto wegfahren konnte, indem sie die Autoschlüssel behändigte. Walter W. liess von der Schwester ab, packte seine Frau, drückte sie gegen das Steuerrad und würgte sie. Erst im letzten Augenblick gelang es der Schwester, Heidi W. von dem losfahrenden Auto wegzuziehen. Durch sein «rücksichtsloses» Verhalten habe Walter W. – so Heidi W.s Anwalt Sylvain M. Dreifuss – sie in Lebensgefahr gebracht.

«Bevor es in einem Blutbad endet»
Wiederholt stiess der Ehemann gegenüber Heidi W. und ihrer Familie Drohungen aus. Sie befürchteten, «dass Blut fliessen wird, wenn nicht umgehend etwas geschieht». Rechtsanwalt Dreifuss schrieb dem Polizeikommando des Kantons Aargau, es solle das Nötige veranlassen, um eine «Eskalation, die allenfalls in einer Katastrophe und in einem Blutbad enden könnte», zu verhindern. Die Behörden warteten ab.

Zu den schon angezeigten Delikten wie Gefährdung des Lebens, Körperverletzung und Drohung reichte Heidi W. im Verlauf der folgenden Monate weitere Strafanzeigen wegen Nötigung, Diebstahls, Vernachlässigung der Unterhaltspflichten, Veruntreuung und Sachentziehung ein. Ein Polizeirapport bezeichnet Walter W. als «impulsiv und uneinsichtig».

Im April 2004 dringt Walter W. trotz Verbot ins Haus ein. Er will seine Frau nötigen, ein Dokument zu unterschreiben. Zeugen bestätigen, dass er erneut gegen sie tätlich wird. Er wird für vier Tage in Haft genommen und psychiatrisch begutachtet. Wochen zuvor hatte er seiner Frau gedroht: «Solltest du Ende März die Hypozinsen nicht fristgerecht bezahlt haben, werde ich dich eigenhändig aus dem Haus prügeln.» Der zuständige Bezirksanwalt meinte Heidi W. gegenüber, die Haft habe ihren Mann zur Besinnung gebracht, eine vollständige Sicherheit gebe es aber nicht. Die Schwester von Heidi W. sagt: «Er drohte uns allen, er bringe uns um.»

Was können die Behörden, was kann die Justiz tun, wenn sich jemand bedroht fühlt? Wann müssen sie einschreiten, ohne unverhältnismässig zu reagieren? Wie ernst sind Warnsignale zu nehmen? Oft gibt es vor schrecklichen Bluttaten Hinweise: etwa beim Drama im Zuger Kantonsrat vor drei Jahren, als Friedrich Leibacher 14 Politiker erschoss und sich anschliessend selbst richtete. Auch der Familientragödie in Escholzmatt LU vom 29. März, bei der fünf Personen ums Leben kamen, gingen über längere Zeit Streitigkeiten voraus. Ebenso hätte der Amoklauf in der Zürcher Kantonalbank am 5. Juli, bei dem ein Mitarbeiter zwei Vorgesetzte und dann sich selbst erschoss, bei richtiger Deutung der Signale vielleicht verhindert werden können.

Oft sind aber die Vorzeichen schwierig zu interpretieren. «Die Bezirksanwaltschaften führen eine Vielzahl von Strafuntersuchungen wegen Drohungen», sagt Michael Huwiler von der Bezirksanwaltschaft Zürich, der den Fall Walter W. bearbeitet. «Doch nicht jede angezeigte Drohung erfüllt den Tatbestand gemäss Strafgesetz. Im Normalfall will ein Täter zwar jemanden in Angst und Schrecken versetzen, jedoch den Inhalt seiner Drohung nicht in die Tat umsetzen.» In einem solchen Fall sei eine längere Untersuchungshaft nicht gerechtfertigt.

Der Bezirksanwalt hat die Aufgabe, das Gefährdungspotenzial von Walter W. abzuschätzen. Ein von der Klinik Königsfelden erstelltes Gutachten geht davon aus, dass für Heidi W., ihr familiäres Umfeld und ihren Anwalt ein erhöhtes Risiko von «fremdgefährdendem» Verhalten bestehe.

Doch was heisst das konkret? Ein Gutachten sei immer nur eine Momentaufnahme und biete keine völlige Sicherheit, sagt Michael Huwiler zur allgemeinen Problematik. «Der Angeschuldigte kann sich einer Begutachtung verweigern oder sich einfach geschickt anstellen.» Psychiatrische Gutachten haben noch einen weiteren Haken. «Heutzutage schreibt man schnell von ‹erhöhter Gefährdung›», sagt eine Psychiaterin, die ebenfalls Gutachten erstellt, «weil man sich damit selber absichern will, falls etwas passiert.»

Wenn befürchtet werden muss, dass jemand eine Drohung in die Tat umsetzt, kann der Richter Haft anordnen. Doch eine solche kurzfristige Haft ist eine zweischneidige Massnahme. Zum einen ist fraglich, welche Wirkung die Haft hat, und zum andern könnte ein Inhaftierter seine Arbeitsstelle verlieren. In diesem Fall allerdings könnte Walter W. – und damit kokettiert er – weder die Alimente noch die Hypothekarzinsen für das von Heidi W. bewohnte gemeinsame Haus zahlen. Tatsächlich verlor er seine Stelle, aber nicht wegen der Haft, sondern wegen der Lohnpfändung, wie er sagt.

Auch die Beamten eingeschüchtert
Eine – sowieso nur bedingt wirksame – Schutzmassnahme lehnte das Gericht ab: Heidi W. hatte verlangt, dass sich ihr Mann nur noch auf 500 Meter nähern dürfe. Ihr Anwalt versuchte auch die schärfste Massnahme, den fürsorgerischen Freiheitsentzug, gegen den Ehemann durchzusetzen. Doch das Gericht wird diesen wohl als unverhältnismässig ablehnen.

Dabei macht der Mann auch den Behörden gehörig Angst. Weil sie Walter W. als schwer berechenbar einschätzte, überlegte sich die Badener Richterin Andrea Staubli ernsthaft, ob sie für eine Verhandlung Körperkontrolle und Personenschutz veranlassen wolle. Zu einer Befragung der Parteien bot der Badener Gerichtspräsident Bruno Meyer die Polizei auf.

Mit ihrem Latein scheinen die Würdenträger längst am Ende zu sein. Die beiden Parteien haben sich dermassen ineinander verbissen, dass eine sachliche Auseinandersetzung kaum mehr möglich scheint. «Was wollen die beiden», fragt sich Staubli, «wollen sie sich gegenseitig zerstören, oder können sie noch etwas zur Deeskalation beitragen?» Spreitenbachs Gemeindeammann Rudolf Kalt sagt: «Walter W. ist auffällig. Er bewegt sich in einem Grenzbereich und kann Leute in Bedrängnis bringen.» Wiederholt musste die Polizei gegen Walter W. ausrücken. Das Strafverfahren mit mehreren Deliktpunkten gegen ihn liegt bei der Bezirksanwaltschaft Zürich. Weil Michael Huwiler den Fall erst vor kurzem übernahm und sich einarbeiten musste, hat sich die Untersuchung weiter verzögert.

Angesichts beschränkter Möglichkeiten drückt denn auch Hilflosigkeit und Frustration durch – nicht nur bei Heidi W., die sich bedroht und an der Nase herumgeführt fühlt. «Es ist frustrierend», sagt Rudolf Kalt, «dass die Justiz diesen Fall nicht schneller vorangetrieben hat.» Die gleiche Frustration spricht aus der Korrespondenz von Heidis W.s Anwalt Dreifuss, der schon mindestens zwei Dutzend Rechtsschriften und Eingaben an verschiedene Gerichte und Behörden verfasst hat. Mit immer neuen Rekursen und Eingaben versuchte Walter W., sich der Zahlung der Alimente zu entziehen. Bei Anordnungen der Behörden legt er sich quer, Betreibungen kommt er oft nicht nach.

Christoph Decker, Untersuchungsrichter beim Bezirksamt Baden, der den Fall Walter W. bearbeitete, bevor er ihn an seinen Zürcher Kollegen abtrat, sagt: «Leuten mit querulatorischem Verhalten muss man klare Leitplanken setzen. Solche Fälle muss man auch schnell abschliessen. Wenn man Querulanten gewähren lässt, fühlen sie sich bestätigt, und es wird nur noch schlimmer.» Gleichzeitig, so Decker, müsse man sich für solche Leute Zeit nehmen. «Sie können unangenehme Zeitgenossen sein, wenn sie mit Behörden in Konflikt geraten, die nicht ihrer Meinung sind.»

«Sehr viele potenzielle Gewalttäter»
Der Psychologe und Konflikttherapeut Allan Guggenbühl meint: «In solchen Situationen muss man die Bedrohten überzeugen können, dass sich etwas bewegt, eine konkrete Änderung ist angesagt.» Drohungen seien immer ernst zu nehmen, doch nicht immer müssen sie wortwörtlich verstanden werden. Oft schreckt schon die Veröffentlichung der Drohung den potenziellen Täter ab. Eine andere Massnahme könnte sein, dass Walter W. eine Therapie verordnet wird; zu vermeiden sei allerdings, dass bei ihm der Eindruck einer Vorverurteilung entstehe.

Walter W. kam Ende Juli 2003 endlich der Anordnung des Obergerichts nach, das gemeinsame Haus zu verlassen. Dabei nahm er unerlaubterweise fast den ganzen Hausrat mit den besten Stücken mit. Trotz dem Urteil des Obergerichts und der mehrfachen behördlichen Aufforderung brachte Walter W. die betreffenden Möbel nicht zurück. Unter Polizeischutz und weil ihr Ehemann im Ausland weilte, konnte Heidi W. Anfang Oktober 2004 die Möbel endlich zu sich zügeln lassen. 15 Monate hatte es gedauert, bis sie ihre gerichtlich zugesprochenen Möbel erhielt. Ihr Mann hatte gedroht, den Hausrat kurz und klein zu schlagen, falls er ihn zurückgeben müsse.

Heidi W., gesundheitlich stark angeschlagen und inzwischen arbeitsunfähig, fühlt sich hilflos, weil ihrer Meinung nach die Justiz nichts unternimmt, um ihren Mann in Schranken zu weisen. Die seit gut zwei Jahren dauernde Auseinandersetzung Walter gegen Heidi W. hat mehrere Gerichtsinstanzen wiederholt auf Trab gehalten. Walter W. will sich zu diesem Fall nicht äussern, ebenso wenig sein Rechtsanwalt.

Heidi W. kann nur hoffen, dass ihr Mann seine Drohungen nicht wahr macht. Wenig Hoffnung, dass er kraft seines Amtes etwas bewegen kann, hat Richter Bruno Meyer: «Wir versuchen, auf die Parteien einzuwirken. Aber wenn man als Richter etwas sagt, wirkt es vielleicht einen Tag lang.» Sorge macht ihm, dass das Gewaltpotenzial wegen des Drucks in der Arbeitswelt, bei Scheidungen und im Alltag zunimmt: «Es gibt sehr viele Leute, die potenzielle Gewalttäter sind. Das ist eine tickende Zeitbombe.»

Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es: In den vergangenen zwei Monaten hat sich Walter W. mit Drohungen gegenüber seiner Frau zurückgehalten. Nicht so bei Anwalt Dreifuss, den er früher schon permanent mit Beleidigungen eindeckte: «Schurkenanwalt», «hinterhältiger Profiteur», «dreckiger Saujude» sowie «Dreifuss-Arschloch» sind etwa die Währung. Zu Dreifuss’ 50. Geburtstag schrieb Walter W. der «miesen Drecksau», dass er ihn «am Kragen packen werde», wenn er seinen «Anwaltsschrott» weiterhin an seine Arbeitgeberadresse sende. Ein Ende dieses «Rosenkrieges von Spreitenbach» ist nicht absehbar; wünschbar wäre es nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die Justiz und damit die öffentlichen Finanzen.