Wochenlang litt Eric Baumann an unerträglichen Kopfschmerzen. Kurz vor Silvester 2004 liess er sich in der Notfallaufnahme des Zürcher Kantonsspitals den Schädel röntgen. Die Diagnose war niederschmetternd. Fünf Tage später wurde beim damals 35-jährigen Journalisten ein Gehirntumor entfernt.

Vor dem Eingriff musste Baumann ein mehrseitiges Formular unterschreiben, in dem sämtliche Risiken der Behandlung beschrieben waren. Doch lesen mochte er den dramatisch klingenden Text nicht. «Ein Witz», erinnert sich Baumann. «Hatte ich denn eine andere Wahl, als dem Eingriff zuzustimmen?»

In der Schweiz ist heute gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arzt einen Patienten erst behandeln darf, wenn er ihn über die Diagnose, die anstehende Therapie, ihre möglichen Nebenwirkungen und über allfällige Behandlungsalternativen aufgeklärt hat. Gestützt auf diese Informationen, soll sich der Patient entscheiden können, ob er sich einem Eingriff unterziehen will. Behandelt ein Arzt ohne Aufklärung, kann er zivil- oder strafrechtlich belangt werden.

Von der Bronchitis zur Chemotherapie

Nicht nur die Informationsflut vor einer Behandlung und die Sorge um ihre Gesundheit macht vielen Patienten zu schaffen. Markus Hegglin suchte wegen einer hartnäckigen Bronchitis im Oktober 2004 seinen Hausarzt auf. Dieser überwies den damals 47-Jährigen wegen auffälliger Blutwerte ins Spital. Bereits 48 Stunden später tropfte eine Hochdosis-Chemotherapie in Hegglins Blutbahn. Diagnose: akute Leukämie. «Bei den Gesprächen hatte ich oft das Gefühl, dass es den Ärzten mehr darum ging, sich abzusichern, als mir ein klares Bild zu verschaffen», erinnert sich Hegglin.

Tatsächlich müsste in einem Streitfall der Arzt die korrekte Aufklärung beweisen. Um sich abzusichern, lassen immer mehr Ärzte und Spitäler ihre Patienten seitenlange Formulare unterschreiben, in denen - ähnlich wie in Beipackzetteln von Medikamenten - jede erdenkliche Komplikation aufgeführt ist.

Solche Aufklärungsformulare vertreibt der deutsche Medizinalverlag Pro Compliance für über 1000 Eingriffe. Auf seiner Website rühmt sich der Verlag, seine über 22 Millionen Mal verkauften Merkblätter würden «von führenden Arzthaftpflichtversicherern empfohlen». Auch Schweizer Spitäler greifen auf diese Formulare zurück. So zum Beispiel das Zürcher Limmattalspital oder das Berner Inselspital - und am Universitätsspital Basel prüft man einen Einsatz. Christoph A. Zenger, Dozent für Gesundheitsrecht an der Universität Bern, beurteilt die Verwendung als «problematisch». Die Rechtslage in der Schweiz stelle weit höhere Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht, als es in Deutschland der Fall sei. «Bei uns reicht es nicht, wenn man dem Patienten einfach alle möglichen Risiken aufzählt», erklärt Zenger. «Der Arzt muss den Patienten beraten, ihm die in seiner konkreten Situation wesentlichen Risiken und die Chancen einer Behandlung erklären, aber auch mögliche Alternativen aufzeigen.»

Schlechte Karten bei einem Prozess

Genau diese Anforderungen können laut Zenger vorgedruckte Formulare allein nicht erfüllen. Was selbst viele Mediziner nicht wissen: Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Patienten weder zwingend schriftlich aufklären, noch brauchen sie eine Unterschrift des Patienten. Zwar wünschen sich die meisten Patienten vor einem Eingriff schriftliches Informationsmaterial, der behandelnde Arzt muss sich jedoch vor allem die Zeit nehmen und mündlich aufklären. Wer einem Patienten lediglich ein paar Formulare unter die Nase hält, ohne sich zu vergewissern, dass er sie verstanden hat, hätte in einem Prozess schlechte Karten - selbst wenn der Patient das Dokument unterschrieben hat.

Dass manche Ärzte und Spitäler aus Angst vor Prozessen über das Ziel hinausschiessen, sei verständlich, sagt Vito Roberto, Professor für Haftpflichtrecht an der Universität St. Gallen. Jedoch hält er die vielzitierte Furcht vor exorbitanten Schadenersatzforderungen nach amerikanischem Vorbild in unserem Rechtssystem für unbegründet. Laut Roberto konzentrieren sich jedoch auch die Juristen zu stark auf die Formalitäten bei der Aufklärung. «Man sollte den Fokus wieder vermehrt auf die Konsequenzen bei Fehlbehandlungen richten. Entscheidend ist doch, ob ein Arzt sein Handwerk beherrscht, und nicht, ob er sein Büro aufgeräumt hat.»

Schweigen beim wichtigsten Thema

Eine Patientenaufklärung lasse sich nicht in ein Schema pressen, weder in ein rechtliches noch in ein medizinisches, sagt Franco Cavalli, Professor für Onkologie am Universitätsspital Bellinzona. Patienten unter dem Schock einer lebensbedrohlichen Krankheit können nur wenig aufnehmen: «Sie durchlaufen psychologisch verschiedene Phasen. Je nach Phase ist es sehr unterschiedlich, was sie wissen wollen - und was nicht.» Cavalli kritisiert, dass heute zu viel Verantwortung an die Patienten delegiert werde. Gerade bei sehr komplexen Behandlungen seien sich oftmals selbst Experten nicht einig, welche Behandlung die richtige sei, und viele Ärzte seien mit den Patientengesprächen überfordert: «Deshalb sollte man uns besser in Gesprächsführung schulen.»

In den letzten Jahren haben einzelne Spitäler begonnen, ihre Ärzte in Kommunikationskurse zu schicken. Margrit Kessler, Präsidentin von SPO Patientenschutz, begrüsst diese Anstrengungen. «Viele Ärzte haben Mühe, im Gespräch die richtigen Worte und den richtigen Ton zu finden. Dabei wäre genau das Voraussetzung, damit der Patient in seiner schwierigen Situation Vertrauen fassen kann.»

Doch im Klinikalltag überfordern Ärzte ihre Patientinnen und Patienten mit Fachchinesisch und Zahlen. Und schweigen ausgerechnet bei dem Thema, das am meisten interessiert: bei der Hoffnung. Eric Baumann wurde nach der Operation eine maximale Lebenserwartung von ein bis drei Jahren prognostiziert. «Niemand sagte mir zu diesem Zeitpunkt, dass es Menschen gibt, die diese Krankheit um mehr als drei Jahre überlebt haben. Das musste ich selber herausfinden.»