Beim Stockwerkeigentum gehört das Eigene immer auch ein wenig den andern. Das Grundstück steht im Miteigentum aller Stockwerkeigentümer. Zugleich haben sie auch ein Sonderrecht an gewissen Gebäudeteilen – in der Regel an ihrer Wohnung.

Wie so oft steckt der Teufel im Detail: Viele Anrufer beim Beobachter-Beratungszentrum wollen genau wissen, welche Dinge ihr Sonderrecht umfasst. Die Frage taucht spätestens dann auf, wenn etwas defekt ist und ersetzt oder repariert werden muss: Wer zahlt – und wie viel?