Der Bundesrat gab im Sommer überraschend bekannt, er wolle verhindern, dass in Zukunft Gelder der zweiten Säule vorzeitig bezogen werden können. Auch wenn es noch dauern wird, bis entsprechende Beschlüsse gefällt sind, ist jetzt schon klar: Die beliebte, seit 1995 bestehende Form der Wohneigentumsförderung gerät unter Beschuss.

Hintergrund ist die finanzielle Schieflage bei den Ergänzungsleistungen (EL). Das federführende Bundesamt für Sozialversicherungen vermutet, zu viele Leute bezögen Pensionskassengelder für die berufliche Selbständigkeit oder eben für Wohneigentum. Und wenn nach der Pensionierung das Geld nicht reicht, beziehen die Betroffenen stattdessen EL-Leistungen.

Über 1,8 Milliarden Franken sind zum Beispiel 2013 für Wohneigentum aus der zweiten Säule bezogen worden, rechnet die Eidgenössische Steuerverwaltung hoch. Davon fliesst später erfahrungsgemäss nur ein Bruchteil wieder in die Pensionskassen zurück (siehe nachfolgende Infografik). «Es könnten im Einzelfall tatsächlich gewisse Probleme entstehen, wenn die Versicherten einmal bezogene Gelder nicht zurückzahlen», sagt Daniel Burgunder, Leiter Vorsorge bei der Pensionskasse des Bundes (Publica). Einen stichhaltigen Nachweis für einen Zusammenhang mit den steigenden EL-Kosten gebe es aber nicht.

Vorbeziehen ja – zurückzahlen nein

Pensionskassengelder für Wohneigentum: Nur ein Bruchteil der vorbezogenen Summen fliesst wieder in die Pensionskassen zurück.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung; Infografik: Beo/AS

Quelle: Thomas Chadwick
Besser verpfänden als beziehen

Unbestritten ist, dass nicht zurückbezahlte Bezüge die Vorsorgeleistungen schmälern: Die Renten bei Invalidität und Tod fallen oft deutlich tiefer aus. Deshalb sollte man sich über die Konsequenzen genau informieren und Lücken mit privaten Risikoversicherungen schliessen. Vor allem, wenn eine Familie mit Kindern in ein neues Heim zieht, muss die Vorsorgesituation des Haupternährers Vorrang haben (Invalidität, Erwerbsunfähigkeit, Tod).

Kapitalbezüge drücken zugleich auf die künftigen Altersrenten. Wer zum Beispiel als 35-Jähriger 80'000 Franken vorbezieht, wird mit 65 eine beträchtliche Lücke in der Altersvorsorge zu schliessen haben: Mit Zins und Zinseszins (Annahme: zwei Prozent) fehlen ihm rund 145'000 Franken. Wenn er sich nicht wieder in die vollen Altersleistungen einkauft, wird die jährliche Rente deutlich tiefer ausfallen. Deshalb ist es ratsam, das Kapital nicht zu beziehen, sondern zu verpfänden. Diese Variante hat den Vorzug, dass sie die Leistungen im Normalfall nicht schmälert. Die Hypothekarbank gewährt im Gegenzug für die Verpfändung meist ein höheres Darlehen zu einem günstigeren Zins.

Oft fehlt die systematische Finanzplanung

Florian Schubiger von der Vermögenspartner AG in Winterthur empfiehlt ebenfalls, Lücken in der Vorsorge zu vermeiden – oder sie dann baldmöglichst wieder zu schliessen: «Es lohnt sich unbedingt, wenn man später wieder die vollen Leistungen aus der Pensionskasse bekommt.»

Ausnahmen seien höchst selten, etwa wenn die betreffende Vorsorgeeinrichtung schlecht wirtschaftet oder wenn jemand privat Zugang zu einer anderen sicheren Altersvorsorge hat.

Laut Schubiger fehlt es häufig an einer systematischen Planung, gerade im Fall einer Kombination von Immobilienbesitz und Kapitalbezügen. «Wer die Pensionierung und das Budget fürs Alter nicht planmässig angeht, wird ab 65 den Gürtel enger schnallen müssen – oft gerade wegen der Liegenschaft», warnt er. Wenn das Haus nach dem Auszug der Kinder zu gross und zu kostspielig ist, müsse man es im Alter aufgeben.

Auch die Banken schauen genauer hin. «Es kommt öfter vor, dass die Banken keine Hypotheken mehr gewähren, wenn der betreffende Kunde nicht zuerst die Lücken in der Pensionskasse schliesst», so Florian Schubigers Praxiserfahrung. Wer etwa mit 55 Jahren noch Wohneigentum erwirbt oder einen teuren Umbau in die Tat umsetzt, sollte sich über die finanzielle Tragbarkeit im Pensionierungsalter im Detail Rechenschaft ablegen. Wenn die Renten und die laufenden Kosten im Alter 65 in einem ungünstigen Verhältnis stehen, droht letztlich die Kündigung der Hypothek.

In jedem Fall braucht es kreative Ansätze, um finanziellen Engpässen im Alter vorzubeugen. Zuerst gilt es, mit einem gezielten Sparprozess die Vorbezüge aus der Pensionskasse zurückzubezahlen. Da die Hypotheken heute nicht einmal halb so viel Zins kosten wie im längerfristigen Durchschnitt, müsste jeder betroffene Haushalt seine Sparquote problemlos erhöhen können.

Zudem ist es ratsam, die Hypothek bis zum Alter 65 auf ein vernünftiges Niveau von etwa 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts zu reduzieren. Zur Pensionierungsplanung gehört es auch, die Höhe der künftigen Renten im Voraus abzuschätzen oder berechnen zu lassen und den voraussichtlichen Fixkosten gegenüberzustellen. Je früher man sich eingesteht, dass das Budget aus dem Lot sein könnte, umso mehr Zeit bleibt, Gegensteuer zu geben.

Sich nicht auf übersetzte Preise einlassen

Hinzu kommt, dass das vorbezogene Pensionskassengeld – solange es als Vorbezug im Gebäude gebunden ist – alles andere als eine mündelsichere Anlage darstellt. Wenn das Eigenheim zum Beispiel zu 80 Prozent mit Darlehen belehnt ist und zu 20 Prozent mit eigenem Geld und vorbezogenem Pensionskassenguthaben finanziert, setzt man sich direkt den Schwankungen des Immobilienmarkts aus – viel mehr, als den meisten Leuten bewusst ist. Falls der Wert der Immobilie nämlich auf 90 Prozent fällt, hat der Eigentümer bereits die Hälfte seines gesamten Eigenkapitaleinsatzes verloren. Gegen ein solches Szenario sichert man sich am besten ab, indem man sich gar nicht erst auf übersetzte Preise einlässt und die Abhängigkeit von Bankkrediten so rasch als möglich reduziert.

Pensionskassen-Vorbezug: So funktionierts

 

  • Gesetzlich zulässig ist heute die Verwendung von Geldern der zweiten Säule für selbst genutztes Wohneigentum: Kauf und Bau, Amortisation von Hypotheken, Renovationen und wertvermehrende Investitionen.
     
  • Es besteht keine allgemeine Rückzahlungspflicht. Nur in bestimmten Fällen, etwa beim Verkauf des Objekts, muss man die Bezüge aus der Pensionskasse zwingend zurückerstatten.
     
  • Mit dem Bezug werden Steuern fällig, die nicht mit dem Vorsorgegeld bezahlt werden dürfen.
     
  • Bezüge sind alle fünf Jahre möglich. Mindestbetrag: 20'000 Franken.
     
  • Die meisten Pensionskassen haben entsprechende Gesuchformulare und Merkblätter. Am besten erkundigen Sie sich im Voraus, welche Fristen bis zur Auszahlung gelten, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, welche Vorsorgelücke entsteht et cetera.
     
  • Solange vorbezogene Gelder nicht zurückerstattet wurden, sind spätere Einkäufe in die Pensionskasse (die steuerlich abziehbar sind) nicht mehr erlaubt. Schon allein deswegen lohnt sich eine planmässige Rückführung der Gelder.
     
  • Seit 2012 müssen Eigenheimkäufer mindestens zehn Prozent «echte» Eigenmittel einbringen, also sonstige Ersparnisse ausserhalb der Pensionskasse. Einzelne Banken sind noch strenger und verlangen, dass die ersten 20 Prozent Eigenkapital nicht der Pensionskasse entnommen werden.