Ja, Ihr Nachbar hat Recht. Dieses Verbot gilt seit 2000 für alle privaten Strassen, Wege, Plätze und Terrassen, die mit einem Teer-, Kies-, Mergelbelag oder Platten versehen sind. Ebenfalls entlang von Randsteinen, Trottoirs, Strassendolen, Regenabläufen und auf Dächern ist der Gebrauch von Unkrautvertilgungsmitteln verboten.

Nicht unter das Verbot fallen Wege zwischen den Gartenbeeten oder Rasenflächen, weil dort die heiklen Substanzen vom Humus biologisch abgebaut werden können. Selbstverständlich gilt diese Regelung – bereits seit vielen Jahren – auch für den Unterhalt von öffentlichen Strassen und Plätzen sowie entlang von Geleisen.

Das Gift gelangt ins Grundwasser
Wenn Sie also Unkraut von Hand jäten und auf Chemie verzichten, tun Sie dies der Umwelt zuliebe. Bei Regen ist das Risiko nämlich gross, dass Unkrautvertilgungsmittel – auch giftklassefreie – ohne eine biologisch aktive Humusschicht innerhalb kurzer Zeit in die Gewässer abfliessen und ins Grundwasser gelangen. Die meisten Hobbygärtnerinnen und -gärtner kennen das Verbot allerdings nicht – sie werden beim Einkauf auch oft nicht darauf aufmerksam gemacht. Ganz klein gedruckt steht auf der Packung, wo die Mittel nicht mehr eingesetzt werden dürfen.

Wenn Sie nun Ihr Unkrautvertilgungsmittel loswerden möchten, dürfen Sie dieses auf gar keinen Fall im Abfall entsorgen. Herbizidreste sind Sonderabfälle. Gemeinden und andere lokale Organisationen werden vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft angehalten, in den nächsten Wochen Sammeltage für Herbizide zu organisieren. Gleichzeitig werden Alternativen zum Herbizideinsatz aufgezeigt. So werden etwa Toleranz und eine neue Sichtweise empfohlen: Den Begriff Unkraut sollten Sie vergessen. Als Wildkräuter bringen sie Farbe in den Garten und bieten zahlreichen Insektenarten Nahrung. Wem dies zu viel Natur ist, darf Hand anlegen und das ausgezupfte Kraut im Kompost entsorgen.