Mitte Oktober 2016 erhielt Beobachter-Abonnent Ernst Wanner eine Mahnung der «Funkwache AG». Im Auftrag von Privateigentümern kontrolliert diese Parkplätze und stellt Bussen aus. Wanner wurde beschuldigt, ein Parkverbot im Zürcher Kreis 9 missachtet zu haben. Zwar stimmte das Kennzeichen auf der Busse, andere Merkmale wie die Farbe des Fahrzeugs und die Typbezeichnung passten aber nicht. «Mir war klar, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss. Schliesslich fahre ich mit meinem Töffli gar nicht in die Stadt», so der gehbehinderte Rentner. Dass er damals nicht in Zürich war, konnte er sogar beweisen.

Das alles schrieb er der Funkwache. Eine Antwort blieb aus, dafür erhielt der 76-Jährige eine Mahnung. Zusätzlich zu den 80 Franken Busse sollte er nun noch 14 Franken Mahnspesen überweisen. Wanners TCS-Rechtsschutzversicherung riet ihm, die Rechnung zu bezahlen. So könne er viel Ärger und den angedrohten Eintrag im Betreibungsregister vermeiden. Aus Angst vor den angedrohten 100 Franken Bearbeitungskosten und einer Strafanzeige überwies er den Betrag.

Wenn der gleiche Fehler zwei Mal passiert

Ein Jahr später schickte die Funkwache AG eine neue Rechnung. Wieder konnte Wanner beweisen, dass er nicht mit dem Töff unterwegs war, denn sein Kennzeichen hatte er einige Monate vorher deponiert.

Dieses Mal fragte er beim Beratungszentrum des Beobachters um Rat – seine Rechtsschutzversicherung hatte er inzwischen gekündigt. Beobachter-Expertin Doris Huber riet ihm, die Mahnung zurückzuweisen: «Wer keinen Fehler gemacht hat, soll auch nicht zahlen.» Die Funkwache reagierte auf keine von Wanners E-Mails. Auf eine Beschwerde per Telefon – dafür werden 3.50 Franken pro Minute verlangt – verzichtete er.

Beim Kundendienst ist Geduld nötig

Auf die Frage des Beobachters, wie solche Fehler passieren können, folgte eine Verzögerungstaktik: Zuerst müssten das Fahrzeug-Kennzeichen und die Verzeigungsnummern vorgewiesen werden – kein Problem. Nach mehreren Tagen ohne Rückmeldung war allerdings plötzlich das explizite Einverständnis Wanners nötig. Dieses erteilte der Rentner telefonisch und wurde im Glauben gelassen, das reiche aus. Auf Nachfrage des Beobachters hiess es, eine Stellungnahme sei nur mit der schriftlichen Einwilligung Wanners möglich. Das Spiel wiederholte sich mit einer E-Mail, bis schliesslich eine briefliche Vollmacht gefordert wurde.

Nach insgesamt einer Woche meldete sich Geschäftsleiter Mario Byell. Im Namen der Firma entschuldigte er sich für die Verwechslung, bei der es sich um einen «noch nie vorgekommenen Fall» handle. Die Abläufe seien daraufhin überarbeitet worden. Bisher galt, dass nach Ablauf der Einsprachefrist keine Briefe und E-Mails mehr beantwortet werden. Zukünftig sollen auch solche Fälle geprüft werden.

Ernst Wanner ist zufrieden: Zusätzlich zu den 94 Franken für die erste Busse überwies ihm die Funkwache AG 56 Franken Genugtuung für die Unannehmlichkeiten. 

Mehr zu Parkregeln bei Guider

Glücklich ist, wer einen Parkplatz findet. Unglücklich, wer dafür später einen Strafzettel kassiert. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten nicht nur, wie sich das verhindern lässt, sondern auch was man als Privatperson am besten tut, wenn jemand auf dem Grundstück widerrechtlich ein Auto abstellt.

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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