Nach einer Kollision sitzt einem der Schock in den Knochen. Da ist klares Denken schwierig. Hinzu kommt der Drang, sich zu rechtfertigen. Doch das kann einem schnell zum Verhängnis werden, wenn man mit der Polizei spricht.

Denn: Je nachdem ist der Unfallhergang aufgrund der Spuren nicht klar. Dann sind die Aussagen der Beteiligten entscheidend. Mit unüberlegten Äusserungen riskieren sie, erst die Grundlage für eine Bestrafung zu liefern. Oder sie bringen die Polizei auf die Idee, die Fahreignung abzuklären Alkohol am Steuer Muss ich zur Fahreignungsprüfung? . Was das kostet und wie viel Zeit man ohne Ausweis verbringen muss, zeigen drei exemplarische Fälle.

Szenario #1: Mit dem Velo gestürzt

Sandra Meier fährt nach der Arbeit heim. Verkehr hat es nur noch wenig. Plötzlich touchiert sie mit dem Vorderrad den Randstein und stürzt unglücklich. Wegen starker Rückenschmerzen ruft sie die Ambulanz. Gleichzeitig trifft die Polizei ein, denn die Rettungsdienste alarmieren sie bei Verkehrsunfällen mit Verletzten normalerweise automatisch.

Variante 1: Sandra Meier sagt gegenüber der Polizei: «Ich habe einfach nicht genug aufgepasst. Der Tag war stressig, ich habe bis jetzt gearbeitet.»

Damit hat sie eingestanden, dass sie unachtsam war und den Selbstunfall verursacht hat. Sie kassiert eine Busse von 200 Franken wegen Nichtbeherrschen des Fahrrads plus Verfahrenskosten von 300 Franken.

Kosten: 500 Franken


Variante 2: Sandra Meier sagt: «Ich sage nichts.»

Damit können ihr die Behörden keine Unachtsamkeit nachweisen, weil es keine Zeugen und keine sonstigen Hinweise zum Unfallhergang gibt. Der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein.

Kosten: 0 Franken

So verweigern Sie die Aussage

Die Aussage zu verweigern Aussage verweigert Wie weit darf die Staatsanwaltschaft bei ihrer Befragung gehen? ist nicht so einfach, wie es klingt. Die Polizei stellt trotzdem Fragen, denn sie muss den Sachverhalt abklären und ist vielleicht nicht gerade hell begeistert, wenn Sie aufs Maul hocken. Antworten Sie auf jede Frage der Polizei mit «Ich sage nichts».

Die Aussage «Ich kann mich nicht erinnern» kann bereits negative Folgen haben. Sie sind von Gesetzes wegen berechtigt, die Aussage zu verweigern, statt sich selber zu belasten. Dafür können Sie nur bestraft werden, wenn man Ihnen eine Straftat nachweisen kann. Falls die Beweise nicht genügen, muss entweder das Verfahren eingestellt werden oder ein Freispruch erfolgen.

Checkliste «Polizeiliche Einvernahme» bei Guider

Bei einer Strafuntersuchung ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Können Aussagen wie «Ich kann mich nicht erinnern!» bereits gegen einen verwendet werden? Ist man verpflichtet, das Protokoll zur Einvernahme zu unterschreiben? Beobachter-Abonnenten erhalten die Antworten in der Checkliste «So kommen Sie in der polizeilichen Einvernahme nicht unter die Räder».

Szenario #2: Sekundenschlaf am Steuer

René Loser ignoriert seine bleierne Müdigkeit und fährt mit dem Auto nach Hause. Doch dann schläft er am Steuer ein und kracht mit dem Fahrzeug in die rechte Leitplanke. Er bleibt unverletzt, aber der Wagen erleidet Totalschaden. Andere Verkehrsteilnehmer alarmieren die Polizei.

Variante 1: René Loser befürchtet schlimme Konsequenzen, wenn er den Sekundenschlaf zugibt. Er sagt: «Ich leide an einer chronischen Krankheit und nehme Medikamente. Ich hatte aber noch nie Probleme deswegen. Wie es zum Unfall kam, weiss ich auch nicht.»

René Loser muss den Führerschein sofort abgeben Fahrausweisentzug So schnell ist das Billett weg . Die Polizei schickt ihn samt Rapport ans zuständige Strassenverkehrsamt. Weil Loser im Zusammenhang mit dem Unfall eine Krankheit erwähnt hat, eröffnet das Amt ein Verfahren zur vorsorglichen Abklärung der Fahreignung. Für die Kosten der Untersuchung muss er zwischen 1000 und 1500 Franken vorschiessen und sich beim Abklärungsinstitut untersuchen lassen.

Wenigstens verstrickt sich Loser nicht in Widersprüche, und das Gutachten bestätigt, dass er fahrfähig ist. Nach einem halben Jahr ist das Verfahren abgeschlossen, und er erhält seinen Ausweis wieder zurück. Parallel dazu kassiert er eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 250 Franken (aufgeschoben, zwei Jahre Probezeit), eine Busse von 800 Franken und Verfahrenskosten von 1000 Franken wegen Fahren in fahrunfähigem Zustand.

Kosten: belaufen sich im schlimmsten Fall auf 8300 Franken. Dazu kommen sechs Monate Ausweisentzug.


Variante 2: René Loser sagt: «Ich sage nichts.»

Zeugen bestätigen, dass er gänzlich ohne äusseren Einfluss von der Fahrbahn abgekommen ist. Es war spätabends. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass René Loser pflichtwidrig die Zeichen der Müdigkeit ignoriert und so den Unfall verursacht hat. Loser kassiert eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 250 Franken (aufgeschoben, zwei Jahre Probezeit), eine Busse von 800 Franken, Verfahrenskosten von 1000 Franken wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs sowie einen Ausweisentzug von drei Monaten. Die Fahreignung wird nicht abgeklärt, weil ein Sekundenschlaf wahrscheinlich ist.

Kosten: belaufen sich im schlimmsten Fall auf 6800 Franken. Dazu kommen mindestens drei Monate Ausweisentzug.

Wann muss ich die Polizei rufen?

Wenn Personen verletzt sind. Bei reinen Blechschäden oder bloss leichten Schürfungen oder Prellungen genügt es, das europäische Unfallprotokoll auszufüllen. Wenn man sich nicht einig wird, kann man die Polizei kommen lassen. Besser ist, man sucht ohne Polizei eine Lösung, denn die Gefahr ist gross, dass sie eine Verletzung der Verkehrsregeln feststellt – und das kann teuer werden.

Szenario #3: Zu schnell mit dem Auto unterwegs

Cornelia Zahnd kommt ausserorts in eine Verkehrskontrolle Verkehrskontrolle Was sind meine Rechte? , die Polizei misst eine Übertretung der Geschwindigkeit von 32 Kilometern pro Stunde und fragt standardmässig, ob sie Alkohol oder Drogen konsumiert habe.

Variante 1: Cornelia Zahnd ist nervös und versucht, witzig zu sein: «Es kann schon sein, dass ich zu schnell gefahren bin. Wenn ich einen Joint geraucht hätte, wäre das nicht passiert.» Die Polizei fragt nach, und sie gibt zu, dass sie regelmässig kifft.

Zahnd muss den Ausweis sofort abgeben. Die Polizei übergibt ihn samt Rapport dem Strassenverkehrsamt. Es leitet ein Verfahren zur vorsorglichen Abklärung der Fahreignung ein wegen Verdacht auf Drogensucht.

Bei der Abklärung gelingt es Cornelia Zahnd nicht, den Verkehrspsychologen zu überzeugen, dass sie kein Drogenproblem hat. Das Strassenverkehrsamt ordnet auf Empfehlung des Psychologen einen Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit an, mindestens für ein Jahr. Zudem muss sie abstinent bleiben und das während eines Jahres mit zwei Haarproben beweisen. Wenn sie Glück hat, bekommt sie den Ausweis nach einem Jahr zurück. Eventuell muss sie aber noch länger Haarproben abgeben. Die Abklärungen und die Abstinenzkontrolle kosten sie rund 2800 Franken. Parallel kassiert sie eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen (aufgeschoben, zwei Jahre Probezeit), dazu kommen Verfahrenskosten von 800 Franken wegen Übertretung der Geschwindigkeit.

Kosten: belaufen sich im schlimmsten Fall auf 8600 Franken. Dazu kommt mindestens ein Jahr Ausweisentzug. In dieser Zeit muss sie abstinent bleiben, das heisst, sie darf nicht kiffen.


Variante 2: Cornelia Zahnd sagt: «Ich sage nichts.»

Sie kann den Ausweis vorerst behalten. Sie kassiert eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen (aufgeschoben, zwei Jahre Probezeit), Verfahrenskosten von 800 Franken und einen Ausweisentzug von einem Monat. Die Fahreignung wird nicht abgeklärt.

Kosten: belaufen sich im schlimmsten Fall auf 5800 Franken. Dazu kommt ein Ausweisentzug für einen Monat.

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Nicole Müller, Ressortleiterin
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