In der Schweiz geboren oder bereits seit Jahrzehnten hier lebend, spricht ein Grossteil der niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer Dialekt und wähnt sich im «Heimatland» Schweiz auf sicherem Boden. Dann reisen sie etwa für Sprachaufenthalte oder wegen eines Jobs ins Ausland – und sind sich oft nicht bewusst, dass nach sechs Monaten ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz erlischt. Auf Gesuch hin ist zwar eine Verlängerung bis zu vier Jahren möglich. Doch wer sich darum nicht rechtzeitig kümmert, für den gibt es bei der Wiedereinreise ein böses Erwachen: Die Niederlassung C ist mit einem Schlag erloschen.

Spätestens dann wird sich mancher fragen, wieso er sich nicht längst eingebürgert hat: «Zu teuer, zu kompliziert, zu langwierig» sind die häufigsten Argumente. Noch immer meinen viele, dass eine Einbürgerung viele tausend Franken kostet. Das ist längst vorbei: Die Behörde darf nur nach Aufwand Kosten verrechnen, das Einkommen der Gesuchsteller spielt keine Rolle mehr.