Hat das trennungswillige Ehepaar keine komplizierten finanziellen Verhältnisse und kann man sich friedlich über die Trennungsfolgen einigen, braucht es weder Gericht noch Anwalt. Im Streitfall jedoch kann bei der Trennung jeder Ehegatte jederzeit das Gericht einschalten. Lehnt einer der Partner die sofortige Scheidung Scheidungsrecht Schweiz Der Scheidungsratgeber für Ihre Rechte ab, muss der andere – ausser bei gravierenden Vorkommnissen – die zweijährige Trennungsfrist abwarten.

Empfehlenswert ist auf jeden Fall, die wichtigsten Punkte betreffend Trennung in einer Vereinbarung schriftlich festzuhalten:

  • Beginn der Trennung
  • Wohnsituation (wer bleibt in der ehelichen Wohnung?)
  • Aufteilung des Hausrats
  • Obhut der Kinder und Besuchsrecht
  • Unterhaltsbeiträge und die Grundlagen der Berechnung

Wohnsituation bei Trennung klären

Beide Ehegatten haben das gleiche Recht, in der Wohnung zu leben, unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wem die Wohnung gehört.

Können Sie sich nicht darüber einigen, wer auszieht, entscheidet der Eheschutzrichter, wer die Wohnung und den Hausrat während der Trennung weiter benutzen darf. Er achtet darauf, wem die Wohnung besser dient. Sind Kinder vorhanden, kann meist derjenige bleiben, der die Kinder zur Hauptsache betreut.

Meistens gewährt die Richterin der ausziehenden Person eine Frist von ein paar Wochen, um eine neue Wohnung zu suchen. Nur wenn das Zusammenleben völlig untragbar ist, wird sie einen sofortigen Auszug verfügen.

Eheliches Vermögen

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens ist auf Wunsch beider Eheleute bereits bei der Trennung möglich. Ein Vertrag auf Gütertrennung beim Notar ist aber ratsam. Ansonsten ist über die künftigen Ersparnisse bis zur Scheidung noch abzurechnen.

Gegen den Willen einer Seite ist die Gütertrennung nur über das Gericht zu erreichen. Und dafür müssen wichtige Gründe vorliegen, zum Beispiel, dass eine Partei ihre Errungenschaft verschleudert oder sich der Scheidung nur widersetzt, um möglichst lange von der Errungenschaft des anderen zu profitieren.

Gemäss Gesetz kann jeder Ehegatte vom anderen Auskunft über dessen Einkommen, Vermögen und Schulden verlangen. So kann auch Einsicht in die entsprechenden Belege gefordert werden. Dafür braucht es keine bestimmten Gründe.

Grundsätzlich müsste gar unaufgefordert über eine wesentliche Veränderung in finanziellen Verhältnissen informiert werden, etwa eine Lohnerhöhung oder eine Kreditaufnahme, die das Familienbudget belastet. Das Auskunfts- und Einsichtsrecht gilt auch dann, wenn ein Paar sich getrennt hat.

Obhut über die Kinder, Besuchsrecht, Unterhalt

Vereinbarungen, die die Kinder betreffen – zum Beispiel das Besuchsrecht –, haben ohne gerichtliche Genehmigung keine rechtsverbindliche Wirkung. Zudem lassen sich Unterhaltsbeiträge, die bloss in einer aussergerichtlichen Vereinbarung festgesetzt worden sind, nur schwer eintreiben. Sowohl für die staatliche Inkassohilfe als auch für die Alimentenbevorschussung benötigen Sie einen gerichtlichen Entscheid.

Vertrauen Sie Ihrem Partner nicht, dass er sich an die getroffenen Abmachungen hält, empfiehlt es sich, die Trennungsvereinbarung vom Eheschutzgericht genehmigen zu lassen.

3 Tipps: Trennungsvereinbarung

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Sie möchten sich von Ihrem Eheparter trennen, wissen aber nicht wie? Wir haben Ihnen 3 Tipps.
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