Fest steht: Es kann durchaus sein, dass man auf einer italienischen Autobahn gefahren ist, ohne zu bezahlen. Denn zur Verhinderung von Rückstaus öffnen die Barrieren auch dann, wenn beispielweise die Zahlung per Kreditkarte fehlgeschlagen ist. Auf dem Ticket, das die Autofahrer erhalten, ist unter dem Punkt «Modalità di pagamento» ein R aufgeführt – was bedeutet, dass die Maut nicht bezahlt worden ist. In diesem Fall müssen sie den Betrag innert 15 Tagen an einer Punto-Blu-Servicestelle abliefern.

Aus 12 Franken werden 66 Franken

Wer dies versäumt, bekommt eine Rechnung der Firma «Nivi Credit», die für die private Autobahnbetreibergesellschaft «Autostrade per l’Italia» im Ausland ausstehende Mautforderungen eintreibt. Manchmal geht es um 100 Franken, manchmal nur um acht Franken. Da die Nummernschilder fotografiert werden, ist es ein Leichtes, die Adresse der Lenker herauszufinden. Wer auch diese Rechnung nicht bezahlt, bekommt Post von Creditreform – nicht nur viele Mitglieder des Beobachters, auch solche des Touring-Club Schweiz (TCS) befinden sich in dieser Situation.

Der Grundbetrag und allfällige Kosten gemäss italienischem Recht mögen geschuldet sein, aber: Creditreform schlägt horrende Inkassogebühren darauf. Bei einem Beobachter-Abonnenten betragen die Autobahngebühren beispielsweise 11.72 Franken, insgesamt fordert Creditreform aber ganze 65.70 Franken.

Das raten Beobachter und TCS

Inkassogebühren sind nach Schweizer Recht nicht geschuldet. Das gilt insbesondere für den pauschalen «Verzugsschaden», den die Inkassobüros gestützt auf die Verzugsschadentabelle des Verbands Schweizerischer Inkasso-Treuhandinstitute verrechnen. Schuldner könnten diesen Betrag von der Rechnung abziehen und nur den geschuldeten Teil bezahlen.

Aber: Man kann nicht vorhersagen, welche Probleme in Italien bei einer nicht vollständigen Zahlung auftauchen. Laut Creditreform können Autofahrer von der Polizei angehalten werden. Aus diesem Grund raten der Beobachter und der TCS, die Rechnung besser vollständig zu bezahlen. Anders sieht es nur aus, wenn man zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Italien war oder wenn die Forderung verjährt ist, weil sie älter als 10 Jahre ist. Dann kann man den vollen Betrag gegenüber Creditreform schriftlich bestreiten.

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