Ein neues Tarifmodell der Zahnärzte zeigt Wirkung. Patienten erhalten seit Anfang Jahr teilweise höhere Rechnungen für gleiche Leistungen. So kriegen Kunden beispielsweise Rechnungen für die Dentalhygiene Dentalhygiene Das tut den Zähnen gut , die gut ein Drittel höher ausfallen als sonst. 

Hintergrund der verteuerten Zahnreinigung ist der revidierte Privatpatiententarif Dentotar, der wiederum auf den neuen «Zahnarzt-Tarif UV/MV/IV» basiert. Diesen hatte die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO zusammen mit ihren Tarifpartnern der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) unterzeichnet. Der Tarif ist seit Januar 2018 gültig. «Die alte Tarifordnung aus dem Jahr 1994 bildete die moderne Zahnheilkunde nicht mehr ab, weswegen eine Revision zwingend notwendig war», erklärt Marco Tackenberg von der SSO zu den Gründen.

Was hat sich geändert?

Jeder zahnärztlichen Leistung ist eine bestimmte Anzahl von Taxpunkten zugeordnet (z.B. 19.20 für eine Zahnröntgenaufnahme). Diese Taxpunktzahl wird mit einem Taxpunktwert multipliziert, den jede Zahnarztpraxis selber bestimmt. Der Taxpunktwert kann neu zwischen 1.00 bis 1.70 Franken liegen. Daraus ergibt sich dann der Preis der Leistung in Franken. Das war schon immer so – und wird weiterhin so bleiben. Geändert haben sich allerdings die Zuordnung von Taxpunkten zu einzelnen Positionen im Leistungskatalog sowie die Taxpunktwerte der Zahnärzte. 

Preisüberwacher: «Preiserhöhungen von rund 30 Prozent»

Was bedeutet Dentotar finanziell für die Patienten Patientenakten Welche Rechte haben Patienten? ? Für Preisüberwacher Stefan Meierhans ist die neue Tarifordnung unerfreulich und «eine versteckte Tariferhöhung». Dies sei vor allem bei zeitbezogenen Leistungen der Fall, also Leistungen, die nach ihrer Behandlungsdauer verrechnet werden. «Es sind Preiserhöhungen von rund 30 Prozent zu beobachten.» Meierhans unterlegt dies mit Rechenbeispielen, bei denen er die Preise einzelner Leistungen nach altem und neuen Katalog gegenüberstellt. 

Ein Vergleich der vom Zahnarzt vorgenommenen Leistung «Mundhygiene pro 5. Min» ergibt etwa, dass diese nach altem Tarifkatalog rund 334 Franken pro Stunde kostete, während nach neuem Katalog 439 Franken fällig werden. Gerechnet wurde hier mit dem Tarif für Sozialversicherungen, weil dieser immer – also unabhängig vom behandelnden Zahnarzt – den gleichen Taxpunktwert besitzt und sich somit besser für einen Vergleich eignet. Man müsse davon ausgehen, dass solch eine Erhöhung bei einer Vielzahl an Leistungen vorgenommen wurde. 

Rechenbeispiel

Zahnärztliche Leistung: 

Mundhygiene, vom Zahnarzt vorgenommen (Tarif für Sozialversicherungen mit fixem Taxpunktwert)

 

Alter Tarif:

9 Taxpunkte pro 5 Minuten x 12 = 108 Taxpunkte pro Stunde x Taxpunktwert Fr. 3.10 = Fr. 334.80 pro Stunde

 

Neuer Tarif:

36.6 Taxpunkte pro 5 Minuten x 12 = 439.20 Taxpunkte pro Stunde x Taxpunktwert Fr. 1.- = Fr. 439.20 pro Stunde

SSO rechtfertigt Tarifumstellung

Für die SSO war die tarifliche Anpassung zwingend nötig. Der bisherige Tarif wurde 1994 eingeführt und basierte auf einem Indexstand von 1992. Der revidierte Tarif beinhalte nun einen Leistungskatalog, der die moderne Zahnmedizin abbilde, so Mediensprecher Marco Tackenberg. Zudem geht der SSO im Privatpatientenbereich nicht von einem spürbaren Kostenschub aus, da die Zahnärzte die Teuerung der letzten 20 Jahre durch den individuell bestimmbaren Taxpunktwert bereits ausgeglichen hätten. SSO-Sprecher Tackenberg versichert: «Weder zahnmedizinische Behandlungen noch die Dentalhygiene sollten deutlich teurer werden». Einzelne Fälle von Preiserhöhungen im Privatpatientenbereich erklärten sich daraus, dass die jeweiligen Zahnärzte Ihre Tarife, also Taxpunktwerte, über Jahre hinweg nicht der Teuerung angepasst hätten. Bei der Dentalhygiene sei der Tarif wegen der allgemeinen Teuerung und insbesondere der Lohnteuerung seit langer Zeit nicht mehr kostendeckend gewesen, so Tackenberg. 

Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz wollte auf die Anfrage des Beobachters zum neuen Zahnärztetarif und dessen Auswirkungen auf die Patienten keine Stellung nehmen. 

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Deborah Bischof, Redaktorin
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