A wie Abschleppen

Wenn Sie Ihr Auto vor der Ausfahrt von Feuerwehr oder Sanität abstellen, müssen Sie sich nicht wundern, wenn es nach kurzer Zeit abgeschleppt wird. Ist hingegen nur die Parkzeit abgelaufen oder steht Ihr Wagen im Parkverbot, sollte sich die Polizei aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips in Zurückhaltung üben: Man muss Ihnen zuerst einen Bussenzettel Straftat begangen So straft der Staat unter den Scheibenwischer klemmen und damit gleichzeitig das Abschleppen androhen. Erst wenn nochmals Zeit verstreicht (etwa eine Stunde beim Parkverbot), darf die Polizei Ihren Wagen abschleppen lassen.

B wie Blaue Zone

Das Parkieren auf öffentlichem Grund ist gebührenfrei, sofern es gemeinverträglich ist (siehe auch «G»). Das ist bei der Blauen Zone – wo Sie Ihr Auto maximal eineinhalb Stunden abstellen dürfen – zwar der Fall (siehe «E»), doch gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen freien Parkplatz. Selbst wenn Sie auf der Suche nach einem freien Platz zum x-ten Mal erfolglos um den Häuserblock gekurvt sind, dürfen Sie Ihren Wagen nicht einfach ausserhalb der Markierung abstellen.