Kasse verweigert Aufnahme in die Versicherung

In meinem Kanton steigen die Krankenkassenprämien erneut, weshalb ich jetzt wechseln will. Stimmt es, dass Kassen Versicherte ablehnen können?
Nein, die Grundversicherung kann Sie nicht ablehnen, da es in der Schweiz eine Versicherungspflicht gibt. Anders verhält es sich bei Zusatzversicherungen, die sogenannte Risikopersonen nicht aufnehmen müssen. Wie Sie vorgehen, um die Zusatzversicherung zu wechseln und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie im Beobachter-Artikel «Zusatzversicherungen: Das optimale Plus zur Grundversicherung» .

Vorgehen bei Kündigung der Grundversicherung

Wie soll ich am besten vorgehen, wenn ich die Grundversicherung wechseln will?
Am besten ist es, Sie prüfen vorab die Prämien mit Vergleichsrechnern im Internet (siehe Box «Prämien vergleichen»). Haben Sie sich dann für eine Kasse entschieden, können Sie erst die alte Versicherung kündigen. Wichtig: Verschicken Sie das Kündigungsschreiben als eingeschriebenen Brief. Dieser muss bis spätestens am 30. November bei der alten Kasse eintreffen. Anschliessend melden Sie sich als Neuversicherter ebenfalls per Einschreiben bei der Kasse Ihrer Wahl an.

Gibt es Verzögerungen mit dem Wechsel, bleiben Sie weiterhin bei der alten Krankenkasse versichert. Erst wenn die neue Kasse der gekündigten die Anmeldung mitteilt, ist der Übertritt vollzogen. Ein Überblick zu Terminen sowie praktischen Musterbriefen zur Kündigung finden Sie im Beobachter-Artikel «Krankenkasse: So senken Sie Ihre Prämien» .

Bei zwei Krankenkassen Prämien zahlen?

Kann es sein, dass ich am Ende vielleicht doppelt versichert bin?
Nein, Sie können gleichzeitig nie bei zwei Krankenkassen grundversichert Krankenkasse Prämie für Grundversicherung doppelt zahlen? sein. Sollte die neue Krankenkasse den Beitritt aus ihrem Verschulden verspätet mitteilen, wird sie sogar für eine allfällige Prämiendifferenz sowie für weitere Mehrkosten schadenersatzpflichtig.

Welche Franchise ist die beste?

Ich bin Anfang 30 und gehe nur selten zum Arzt. Ich überlege mir deshalb, von der tiefsten Franchise von 300 Franken auf eine mittlere von 1500 Franken zu wechseln? Wie viel Geld kann ich so sparen?
Bei den meisten Kassen fahren Sie besser, wenn Sie anstatt der mittleren die höchste Franchise wählen (zurzeit 2500 Franken). Auf diese Weise liegt der maximale Prämienrabatt im Vergleich zur tiefsten Franchise bei 1540 Franken. Dieser Wechsel kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie gesund sind und auch sonst wenig zum Arzt gehen.

Allerdings sollten Sie daran denken, dass ein unerwarteter Spitalaufenthalt schnell mal ins Geld gehen kann. Unsere Checkliste «Kostenbeteiligung und Prämienrabatt» (exklusiv für Beobachter-Abonnenten) zeigt Ihnen eine Gegenüberstellung der Kosten bei unterschiedlichen Franchisen.

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Bevorstehende Operation: Zur tiefsten Franchise wechseln?

Ich muss mich operieren lassen und möchte meine Franchise heruntersetzen. Laut Krankenkasse kann ich als Risikopatient nicht wechseln. Stimmt das?

Nein, da haben Sie eine falsche Auskunft erhalten. Grundsätzlich ist eine Änderung der Franchise – egal, ob man sie rauf- oder runtersetzt – jedes Jahr möglich. Also auch dann, wenn Sie bereits von einem bevorstehenden Eingriff wissen oder in der Vergangenheit oft zum Arzt mussten.

Auch für das nächste Jahr ist der Wechsel noch möglich. Dazu müssen Sie der Kasse den neuen Franchisebetrag mitteilen – schriftlich und eingeschrieben bis Ende November 2023.

Mehr zu Krankenversicherung bei Guider

Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Abonnenten erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.

Jedes Jahr die Krankenkasse wechseln?

Ein Freund von mir wechselt jedes Jahr zur billigsten Krankenkasse. Eigentlich fährt man so doch am besten, oder nicht?
Grundsätzlich geht diese Rechnung auf, wenn jemand keine gesundheitlichen Probleme hat. Wer jedoch regelmässig in Behandlung ist, sollte mit dem Arzt absprechen, bei welchen Kassen es erfahrungsgemäss zu Diskussionen über die Kostengutsprache kommt. Beachten Sie ausserdem, dass es zu einem administrativen Mehraufwand führen kann, wenn Sie die Grund- und Zusatzversicherung bei zwei Kassen haben.

Wechsel zum Hausarztmodell

Ich möchte bei meiner Krankenkasse zum Hausarztmodell wechseln? Wie hoch ist die Prämienersparnis, und was muss ich beachten?
Wenn Sie zum Hausarztmodell wechseln wollen, verpflichten Sie sich, die erste Behandlung oder Untersuchung durch Ihren Hausarzt durchführen zu lassen. Fragen Sie am besten Ihren Hausarzt, bei welcher Krankenkasse er in einem Hausarztmodell angeschlossen ist. Prüfen Sie vorher die Versicherungsbedingungen, da das Angebot von Kasse zu Kasse variiert und das Gesetz für die Ausgestaltung viel offenen Raum bietet.

Durch den Wechsel zum Hausarztmodell (ohne Änderung der Franchise) liegt die durchschnittliche Prämienersparnis bei 14 Prozent. Auf der anderen Seite müssen Sie mit Sanktionen rechnen, falls Sie sich ausserhalb einer Notfallsituation Hausarzt weg Zu welchem Arzt muss ich zur Nachkontrolle? direkt an einen Spezialarzt wenden (mehr zum Hausarztmodell bei Guider, exklusiv für Beobachter-Abonnenten).

Unterschiede beim Telefonmodell

Ich interessiere mich für das Telefonmodell. Gibt es einen Unterschied zwischen dem empfohlenen und dem verpflichtenden Modell?
Beim Telefonmodell (auch Telmed oder Callmed) konsultieren Sie vor dem Arztbesuch erst ein telemedizinisches Zentrum, das Ihnen Anweisungen für erste Behandlungsschritte gibt. Anders als beim empfohlenen wird beim verpflichtenden Telefonmodell ein Behandlungsplan vorgegeben, den man einzuhalten hat. Letztere Variante ist zwar billiger, schränkt den Versicherten jedoch mehr ein.

Anspruch auf Prämienverbilligung

Die Prämienerhöhung trifft unsere Familie sehr hart. Wir kommen schon so gerade über die Runden. Hätten wir nicht Anspruch auf eine Prämienverbilligung, und an wen können wir uns wenden?
Unter Umständen haben Sie und Ihre Familie wirklich Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) der Krankenkasse. Da jeder Kanton die IPV unterschiedlich regelt, sollten Sie nicht zögern, die sozialen Dienste Ihres Wohnorts oder die kantonale Stelle zu kontaktieren. Als Grundlage für die Anspruchsberechnung dient den meisten Kantonen die letzte rechtskräftige Steuererklärung. Sollte sich die finanzielle Situation seither massiv verändert haben, wenden Sie sich umgehend an die zuständige Stelle.

Prämien vergleichen

Auf folgenden Websites können Sie die Prämien verschiedener Krankenkassen vergleichen:

Mehr zu vertrauenswürdigen Prämienrechnern lesen Sie in diesem Beobachter-Artikel Krankenkassen vergleichen Nicht alle Prämienrechner sind gut .

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