Das Gesetz gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, ihre Angestellten unter bestimmten Voraussetzungen besonders eng ans Unternehmen zu binden. Mit einer speziellen Klausel im Vertrag können Mitarbeiter verpflichtet werden, nach dem Austritt aus der Firma «weder auf eigene Rechnung ein Geschäft zu betreiben, das mit dem des Arbeitgebers in Wettbewerb steht, noch in einem solchen Geschäft tätig zu sein oder sich daran zu beteiligen».

Viele müssen beruflich umsatteln

Das Verbot, sein Wissen und seine Erfahrung nach eigenem Gutdünken auf dem Arbeitsmarkt zu verwerten, schränkt die beruflichen Möglichkeiten von Arbeitnehmenden enorm ein. Je nach Branche und Qualifikation kommt dies fast einem Berufsverbot gleich. Wer dennoch kündigt, dem bleibt oft nur die Möglichkeit, beruflich umzusatteln.