Sie schnüren einem den Hals zu, verursachen Herzrasen und verleiten dazu, unwillkürlich die Fäuste zu ballen: die Situationen, in denen man am liebsten gleich zuschlagen oder sonstwie intervenieren würde, wenn man bloss dürfte. Weil das Straf- und Gewaltmonopol beim Staat liegt, dürfen Privatpersonen grundsätzlich nicht mit Gewalt und auf eigene Faust zum Rechten sehen. Doch es gibt Ausnahmen: Hier erfahren Sie, ob und welche Selbstjustiz angebracht ist.

Darf ich den flüchtenden Dieb von meinem Velo reissen?

Es ist klar: Kein Vollblutbiker kann tatenlos mitansehen, wie ein Dieb sich gerade mit seinem fahrbaren Untersatz davonmachen will. Doch Vorsicht! Zwar dürfen Sie sich mit Gewalt gegen Angriffe auf Ihr Eigentum wehren. Im vorliegenden Fall heisst das: dem verfolgten Täter die Sache sofort wieder abnehmen.

Ungerechtfertigte Gewalt ist aber laut Gesetz nicht erlaubt. Nicht nur das: Reissen Sie den flüchtenden Dieb vom Fahrrad und sollten Sie ihn dabei schwer verletzen, riskieren Sie ein Strafverfahren wegen Körperverletzung.

Darf ich den Sprayer, der unsere Fassade verschandelt hat, einsperren, bis ich die Eltern ausfindig gemacht habe?

Nein, das ginge zu weit. Wenn Sie den minderjährigen Täter in flagranti ertappen, dürfen Sie ihn an Ort und Stelle festhalten; unmittelbar danach müssen Sie aber die Polizei rufen. Zudem muss Ihre Intervention verhältnismässig sein, was beim Einsperren sicher nicht der Fall wäre. Gerät der jugendliche Sprayer in Panik und können andere Personen seine Täterschaft bezeugen, lassen Sie ihn besser laufen.

Darf ich der Katze, die ihr Geschäft in meinem Gemüsegarten erledigt, mit dem Schlauch abspritzen?

Katzen sind nicht domestizierbar, können also nicht erzogen werden. Entsprechend haften die Halter nicht für Schäden, die ihre Büsi anrichten. Fallen stellen, die Tiere mit Wasser abspritzen, mit Füssen treten oder Gegenstände nach ihnen werfen dürfen Sie trotzdem nicht – das wäre Tierquälerei. Sinnvoller sind Massnahmen wie Netze oder Abdeckungen.

Darf ich den Wagen abschleppen lassen, der auf meinem Privatgrund die Zufahrt versperrt? Und wie sieht es aus, wenn ich mein Auto einfach davorstelle?

Beides ist nicht empfehlenswert. Einige Gerichte haben das Verunmöglichen der Wegfahrt als strafbare Nötigung taxiert. Auch beim Abschleppen ist gesunder Menschenverstand angebracht. Versuchen Sie – am besten über die Polizei – zuerst herauszufinden, wem der Wagen gehört. Nur wenn der Parksünder Sie in eine Notlage bringt, dürfen Sie sofort den Abschleppdienst aufbieten – etwa wenn zahlreiche Ihrer Mieter wegen der versperrten Zufahrt zur Tiefgarage nicht mehr hinein- oder hinausfahren können.

Falls Ihnen immer wieder fremde Autos auf Ihrem Boden das Leben schwermachen, könnten Sie über das Gericht ein Parkverbot mit entsprechender Signaltafel erwirken. So dürften Sie die Parksünder dann bei der Polizei verzeigen.

Darf ich den Einbrecher mit einem Baseballschläger niederschlagen?

Das ist sehr heikel. Und erfahrungsgemäss wollen Einbrecher eben gerade nicht den Hausbewohnern über den Weg laufen. Die wichtigste Grundregel ist deshalb: Verlassen Sie die Räumlichkeiten, wenn Sie für sich und Ihre Mitbewohner eine Möglichkeit zur gefahrlosen Flucht sehen – schon nur um einem tätlichen Angriff aus dem Weg zu gehen.

Ist die Flucht ausgeschlossen und müssen Sie befürchten, dass es der Einbrecher sogar auf eine Begegnung mit den Hausbewohnern abgesehen hat, ist Notwehr zulässig. Dann können Sie also versuchen, einen Angriff mit Gewalt abzuwehren. Alarmieren Sie aber – wenn möglich – sofort die Polizei.

Darf ich als Abwart im Keller deponierte Velos nach Ansetzung einer Frist entsorgen?

Nein. Selbst wenn das Abstellen von Fahrrädern in den betreffenden Kellerräumlichkeiten nicht zugelassen wäre, dürfen die Vermieter nicht einfach die Entsorgung veranlassen. Zulässig wäre das nur bei offensichtlich schrottreifen Velos oder Teilen davon, bei denen man zweifelsfrei davon ausgehen kann, dass niemand mehr ein Interesse daran hat. In allen übrigen Fällen muss der Hausabwart oder die Vermieterschaft die Mieter zur Räumung verpflichten – im Extremfall über den Rechtsweg.

Darf ich die Hecke auf dem Grundstück meines Nachbarn zurückstutzen?

Wenn die Äste der Hecke über die Grundstücksgrenze hinweg in Ihr Gelände ragen, dürfen Sie diese bis zum Grenzverlauf zurückstutzen. Dieses sogenannte Kapprecht haben Sie aber erst, wenn Sie dem Nachbarn schriftlich eine ausreichende Frist gesetzt haben, damit er es selbst erledigen kann. Bei der Höhe der Hecke dürfen Sie hingegen nicht selbst Hand anlegen: Sind Sie der Meinung, dass die Hecke zu hoch ist, müssen Sie – wenn Sie sich nicht einig sind – an die zuständige Schlichtungsbehörde respektive ans Friedensrichteramt gelangen.

Merkblatt «Konflikte wegen Pflanzen» bei Guider

Gibt es für Grenzpflanzen ein Kapprecht? Wie sehen die Verjährungsfristen in den einzelnen Kantonen aus, wenn Pflanzen beseitigt oder zurückversetzt werden sollen? Beobachter-Abonnenten erfahren im Merkblatt «Nachbarschaftskonflikte wegen Pflanzen», wie sie sich mit dem Nachbarn gütlich einigen können.

Darf ich die Uhr meines Kollegen, die er mir zur Reparatur übergeben hat, als Pfand nehmen, wenn er nicht zahlt?

Ja, das dürfen Sie, denn Sie können an dieser Uhr ein sogenanntes Retentionsrecht geltend machen. Wichtig ist, dass die Uhr freiwillig in Ihren Besitz gelangt ist. Nicht zulässig wäre es, beim Schuldner auf eigene Faust einen Wertgegenstand als Pfand zu nehmen. Zudem muss der beschlagnahmte Gegenstand im Zusammenhang mit der Schuld stehen, was bei Ihnen der Fall ist.

Dennoch: Auch mit dem Retentionsrecht dürfen Sie die Uhr nicht selbständig verwerten. Sie müssten dazu ans zuständige Betreibungsamt gelangen und eine sogenannte Betreibung auf Pfandverwertung einleiten.

Darf ich das Schloss meiner Wohnung auswechseln, wenn mein Ex-Freund sich weigert, diese zu verlassen?

Diese Reaktion ist zwar nachvollziehbar, aber nur dann empfehlenswert, wenn Ihr Freund nicht Mitmieter ist und auch sonst kein Mietverhältnis mit Ihnen geltend machen kann – also insbesondere dann, wenn er kein ausschliessliches Nutzungsrecht an Räumlichkeiten hatte, für das er Ihnen monatlich einen Betrag bezahlt hat. Darüber hinaus sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie für solche Eingriffe ins Mietobjekt die schriftliche Zustimmung des Vermieters brauchen.

Falls die Zeit drängt, sollten Sie deshalb auf jeden Fall dafür besorgt sein, dass Sie den ausgewechselten Schlosszylinder problemlos wieder einsetzen könnten. Zudem müssen Sie Ihrem Exfreund die Möglichkeit geben, seine Habseligkeiten abzuholen.

Darf ich mit anderen Anwohnern eine Bürgerwehr bilden, um in unserem Quartier Einbrecher aufzuspüren?

Einer privaten Bürgerwehr steht nichts im Weg, solange sie sich primär auf Kontrollgänge beziehungsweise auf das Markieren von Präsenz bezieht. Polizeiaufgaben darf eine solche Organisation hingegen nicht wahrnehmen. Insbesondere darf die Bürgerwehr keine Ausweis- und Personenkontrollen durchführen, Strassensperren errichten – und schon gar nicht Waffen einsetzen.

Darf ich jemandem, der eine andere Person bedroht oder misshandelt, beispielsweise mit einer Stange niederschlagen?

So wie Sie sich selbst gegen unmittelbar drohende Angriffe wehren können, dürfen Sie auch anderen Menschen in Notwehrsituationen helfen. Bei einer solchen Notwehrhilfe dürfen Sie aber nur Gewalt anwenden, wenn es kein weniger einschneidendes Mittel gibt. Zudem darf Ihre Unterstützung nicht in einem Missverhältnis zum Angriff stehen. Beispiel: Bei einer verbalen Auseinandersetzung ohne Waffen dürfen Sie den Angreifer nicht sofort mit einer Stange niederstrecken.