Unterwegs in der Nacht, man will nur noch nach Hause – und dann das: Zwei völlig demolierte Autos stehen auf der Strasse, ein weiteres liegt im Feld daneben auf dem Dach. Überall Trümmerteile, zwei Verunfallte irren ziellos umher. Es ist totenstill – bis von irgendwo aus der Dunkelheit Schreie zu hören sind. Eine gespenstische Situation.

Hand aufs Herz: Wer würde da nicht am liebsten aufs Gaspedal drücken und weiterfahren? Mit einem schweren Verkehrsunfall konfrontiert zu sein ist ein Alptraum, auch für Unbeteiligte. Man kann sich kein Bild davon machen, wie es auf einer Unfallstelle mit Verletzten oder sogar Toten wirklich zugeht – bis man eben selbst einmal davon betroffen ist.

Es lohnt sich also, sich vorher in Ruhe einmal mit dem korrekten Verhalten bei einem Verkehrsunfall auseinanderzusetzen. Dabei geht es nicht bloss ums gute Gewissen: Zu helfen ist eine gesetzliche Pflicht . Das bedeutet insbesondere, dass man anhält, wenn man zu einer Unfallstelle kommt – nur schon um festzustellen, ob Menschen verletzt wurden oder bloss Sachschaden entstanden ist.

Wer einen Unfall selber verursacht hat, durch den jemand verletzt oder getötet wurde, muss auf jeden Fall bis zum Erscheinen der Polizei an Ort und Stelle ausharren. Alles andere würde als Fahrerflucht ausgelegt, und dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten.

Als Erstes für Sicherheit sorgen!

Am Unfallort gilt es als Erstes immer, für Sicherheit zu sorgen. Ein Verkehrsunfall ist schon tragisch genug – noch schlimmer wird es, wenn auf der Unfallstelle weitere Personen von nachfolgenden Fahrzeugen erfasst werden. In der Hektik ist es wichtig, die nötigen Massnahmen so gut wie möglich zu koordinieren. Wer direkt in den Unfall involviert ist, setzt für das Absichern der Unfallstelle am besten Unbeteiligte wie Mitfahrende ein, denen es nicht zuzumuten ist, Soforthilfe zu leisten. Wer nicht direkt am Unfall beteiligt ist und sich nicht in der Lage fühlt, erste Hilfe Erste Hilfe Leben retten – so reagieren Sie richtig zu leisten, muss von sich aus beim Absichern helfen.

Dabei ist eines ganz wichtig: Auch Laien sollen sich trauen, selbst Hand anzulegen – zu viel zu tun ist allemal besser als zu wenig. Eine verletzte Person wird an einer unnötigen Herzmassage nicht sterben, an einer unterlassenen hingegen schon. Angst vor rechtlichen Konsequenzen muss dabei niemand haben: Wer nach bestem Wissen und Gewissen alles unternommen hat, was in seiner Macht stand, hat nichts zu befürchten, auch wenn sich die erste Hilfe als vergeblich herausstellen sollte.

Mehr zu Verkehrsunfällen bei Guider

Bei einem Autounfall mit Blechschaden wird man schnell nervös und vergisst unter Umständen, ein Unfallprotokoll auszufüllen. Guider erklärt Beobachter-Abonnenten, wie sie nach einem Verkehrsunfall im In- oder Ausland richtig vorgehen und was sie in Bezug auf die Autoversicherung wissen sollten.

Verkehrsunfall: So reagieren Sie richtig

1. Halten Sie sofort an:

  • Stellen Sie Ihren Wagen so ab, dass er kein Hindernis für die Rettungskräfte darstellt.
  • Schalten Sie den Warnblinker und das Abblendlicht ein.


2. Verschaffen Sie sich einen Überblick:

  • Wie viele Fahrzeuge sind involviert?
  • Gibt es (Schwer-)Verletzte?
  • Ist die Unfallstelle schlecht erkennbar oder unübersichtlich (zum Beispiel weil sie in einer Kurve oder hinter einer Kuppe liegt)?
  • Besteht Brand- oder Explosionsgefahr durch auslaufendes Benzin?
  • Hat ein Unfallfahrzeug gefährliche Güter wie etwa Chemikalien geladen (erkennbar an den orangen Tafeln hinten an den Fahrzeugen)?
  • Merken oder notieren Sie sich diese Informationen, um sie den Rettungsdiensten weitergeben zu können.


3. Sichern Sie die Unfallstelle ab:

  • Gehen Sie zuerst in die Richtung, aus der die grössere Gefahr droht, dass nachfolgende Fahrzeuge in den Unfall verwickelt werden.
  • Stellen Sie am Strassenrand ein Pannendreieck auf – und zwar 50 Meter von der Unfallstelle entfernt (wo schnell gefahren wird: 100 Meter).
  • Sorgen Sie dafür, dass nachts und bei schlechter Sicht eine Hilfsperson 50 Meter vor der Unfallstelle am Strassenrand das Pannendreieck oder eine Taschenlampe auf- und abschwenkt. Auf der Autobahn ist dies zwingend, und zwar 100 Meter vor der Unfallstelle.
  • Auf der Autobahn müssen die Unfallfahrzeuge so schnell als möglich auf den Pannenstreifen gebracht werden.
  • Sorgen Sie dafür, dass ein Durchgang für die Rettungsdienste (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr, etc.) frei bleibt.
  • Schicken Sie alle Leute weg, die keine Hilfe leisten.
     

4. Leisten Sie erste Hilfe:

Bevor Sie mit den Hilfeleistungen beginnen, bringen Sie alle Verunfallten aus der Gefahrenzone – etwa aus einem brennenden Auto oder weg von der Fahrbahn.

Gehen Sie bei der ersten Hilfe Schritt für Schritt vor:

  • Kümmern Sie sich zuerst um diejenigen Personen, die schwer verletzt sind oder gar in Lebensgefahr schweben.
  • Fragen Sie nach Schmerzen, Bewegungsbehinderungen oder Gefühllosigkeit.
  • Stillen Sie lebensbedrohliche Blutungen.
  • Bei verletzten Personen, die bewusstlos sind und überhaupt keine Lebenszeichen geben, überprüfen Sie gemäss dem Erste-Hilfe-Schema zuerst Bewusstsein und Atmung und schliesslich den Herzkreislauf.
  • Zeigen sich beim Verletzten nach zwei Beatmungsstössen keine Lebenszeichen, gehen Sie sofort zur Herzmassage über: Nach 30 Kompressionen folgen wieder zwei Beatmungsstösse und dann wieder 30 Herzmassagen und so weiter – bis die Sanität mit den nötigen Geräten eintrifft.
  • Bringen Sie die Verletzten – je nach ihren Wünschen und Verletzungen in die richtige Lagerung. Bewusstlose gehören grundsätzlich in die Seitenlagerung.
  • Personen mit Verdacht auf eine Rückenverletzung sollten Sie nicht bewegen – ausser bei Bewusstlosigkeit oder einer anderen akuten Gefahr.
     

5. Alarmieren Sie die Rettungsdienste:

Beauftragen Sie so schnell wie möglich eine Drittperson (Mitfahrende, Zeugen), Hilfe zu organisieren:

Telefon 144: Sanität
Telefon 117: Polizei (oder Sanität)
Telefon 118: Feuerwehr

Wenn Sie den Unfall der Sanität oder der Polizei melden, gehen Sie nach folgendem Meldeschema vor:

  • Wer? Geben Sie Ihren Namen an.
  • Was? Erläutern Sie kurz die Art des Unfalls – zum Beispiel eine Kollision oder ein Fahrzeugbrand.
  • Wann? Nennen Sie die ungefähre Zeit des Unfalls.
  • Wo? Versuchen Sie so gut wie möglich, den Unfallort anzugeben – auf der Autobahn die Fahrtrichtung sowie die nächsten Ausfahrten.
  • Wie viele? Nennen Sie die Anzahl der Verletzten.
  • Weiteres? Melden Sie weitere drohende Gefahren – etwa wenn ein Verletzter in seinem Wagen eingeklemmt ist oder Treibstoff ausläuft.


Bei einem Unfall im Gleisbereich: Falls der Bahnbetrieb wegen heruntergefallener Ladung oder Fahrzeugen auf den Gleisen beeinträchtigt ist, sollten Sie so schnell wie möglich die Verwaltung der betroffenen Bahn verständigen.
 

6. Betreuen Sie die Unfallopfer:

  • Beobachten Sie, ob sich der Zustand der Verletzten verändert.
  • Schützen Sie sie (etwa mit Decken) vor Kälte, Hitze und Nässe.
  • Ganz wichtig: Reden Sie mit den Verletzten. Beruhigen Sie sie und sprechen Sie ihnen Mut zu, bis die Rettungsdienste eingetroffen sind.
Erste-Hilfe-Schema

Weitere Infos: www.samariter.ch

Blechschaden: Unfallprotokoll genügt

Bei den meisten Verkehrsunfällen entsteht zum Glück nur Blechschaden. Auch wenn Sie «nur» in eine solch leichte Kollision verwickelt sind, müssen Sie sofort anhalten und aussteigen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation und sichern Sie – wenn nötig – die Unfallstelle ab.

Eine Meldung an die Polizei ist nicht obligatorisch. Es sei denn, ein Unfallbeteiligter besteht darauf. Ansonsten reicht es, wenn Sie dem Lenker, dessen Fahrzeug beschädigt worden ist, Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihren Versicherer bekannt geben. Danach können Sie gemeinsam das europäische Unfallprotokoll ausfüllen.

Buchtipp
Dem Schmerz die Stirn bieten
Dem Schmerz die Stirn bieten

Verkehrsunfall: Checkliste

Wie reagiert man richtig bei einem Unfall? Unsere Checkliste zum Ausdrucken und Mitnehmen.