Der Ostschweizer Medikamentengrosshändler Pharmapool belohnte Ärzte, wenn sie Patienten in die firmeneigene Apotheke schickten. Etwa den Zürcher Hausarzt Walter L.*. Eine Angestellte von Pharmapool erkundigte sich telefonisch nach seiner Bankverbindung. Tags darauf schickte der Grossist überraschend einen Mietvertrag: 60 Franken für die Miete von Werbefläche. Das Dokument war vom Geschäftsleiter von Pharmapool bereits unterzeichnet.

Walter L. sagt: «Ich habe Pharmapool nie Werbefläche vermietet, wofür auch?» Doch die 60 Franken waren bereits auf seinem Konto.

Der Verdacht: Die Apotheke zeigte sich mit dem Mietvertrag wohl für zwei neue Kunden erkenntlich. Kurz zuvor hatte der Arzt Rezepte für zwei Patienten an die Zentralapotheke in Heerbrugg SG übermittelt, die zu Pharmapool gehört. Walter L. war ungehalten und sandte das Geld zurück.

Ein fiktiver Mietvertrag als Grundlage für eine Provision wäre ein Verstoss gegen das Heilmittelgesetz, heisst es bei der Aufsichtsbehörde Swissmedic. Pharmapool-Geschäftsführer Jörg Binkert spricht von einer «irrtümlichen Zahlung», die «keinen Zusammenhang mit einem übermittelten Rezept oder mit dem Vermitteln eines neuen Kunden» gehabt habe. Der Mietvertrag sei lediglich eine «Offerte» gewesen, damit die Apotheke im Wartezimmer auf Dienstleistungen hätte aufmerksam machen können. «Davon war nie die Rede», sagt dagegen der Arzt Walter L.

15 Franken pro verkauftes Medikament

Pharmapool zahlte Hausarzt L. zudem «Aufwandsentschädigungen» für ausgestellte Rezepte. Laut Bundesgericht ist das illegal. Die Verschreibungen werden bereits über die Krankenkasse bezahlt. Eine dem Beobachter vorliegende Abrechnung zeigt, dass Pharmapool dem Arzt für jedes Medikament mit einem Verkaufspreis über 200 Franken jeweils 15 Franken Provision zahlte. Für günstigere Mittel gab es sieben Prozent des Verkaufspreises.

Solche Beteiligungen seien «in der Vergangenheit durchaus verbreitet» gewesen, sagt Pharmapool-Chef Binkert. Die Pharmapool-Zentralapotheke mache das aber nicht mehr. Man habe nur noch bestehende Vereinbarungen «nach dem alten Muster» abgeschlossen.

Arzt Walter L. kann sich nicht erinnern, dass er jemals eine solche Vereinbarung mit Pharmapool getroffen hätte.


*Name der Redaktion bekannt

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Quelle: Thinkstock Kollektion