Update vom 1.11.2020

Neu können zeitlich unbegrenzt Gesuche um Solidaritätsbeiträge von Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen eingereicht werden, nachdem das Parlament im Juni 2020 bereits beschlossen hatte, die Frist ersatzlos zu streichen.

Die Eingabefrist läuft am 31. März 2018 ab, dann werden auch erste Teilzahlungen ausgeschüttet. Die Solidaritätszahlungen werden höchstens 25'000 Franken pro Person betragen. Sollten mehr als 12'000 Gesuche bewilligt werden, fiele der Betrag tiefer aus. Innerhalb von vier Jahren sollen alle Gesuche behandelt und alle Gelder ausbezahlt sein.

Die Entschädigung ist gedacht für Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte, Zwangsadoptierte, Heimkinder und andere von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Betroffene. Anspruch haben Opfer, deren körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit oder deren geistige Entwicklung unmittelbar und schwer beeinträchtigt worden sind. 

Der Solidaritätsbeitrag wird möglich, nachdem National- und Ständerat letztes Jahr dem Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative zugestimmt haben. Seit Jahren fordert der Beobachter, die Schweiz müsse die von solchen Zwangsmassnahmen Betroffenen finanziell entschädigen.

So gehen Betroffene vor

Ab Anfang 2017 können Verdingkinder, administrativ Versorgte, Zwangssterilisierte und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bundesamt für Justiz mit einem einfachen Gesuch ihren Anspruch auf eine finanzielle Wiedergutmachung anmelden. Eingabefrist ist der 31. März 2018.

Informationen zum online Ausfüllen, Drucken und Einreichen des Gesuchs finden Sie zusammen mit einer Wegleitung auf der Website des Bundesamts für Justiz.

Die aufgelisteten Anlaufstellen bieten auch Unterstützung an beim Ausfüllen der Gesuche und bei der Beschaffung allfälliger Akten.

Update vom 3.10.2017: Bisher nur wenig Gesuche

Wie das Bundesamt für Justiz mitteilt, sind bis zum 1. Oktober 2017 erst 3352 Gesuche eingereicht worden. Bis zur Halbzeit für die Einreichungsfrist für einen Solidaritätsbeitrag sind demnach etwas weniger Gesuche eingegangen als erwartet. Dies selbst nachdem im Sommer nochmals ein Aufruf gestartet wurde, der eine leichte Erhöhung der Gesuche bewirkt hatte.

Die Gründe, warum nur wenige Betroffene ein Gesuch gestellt haben, basieren gemäss dem Bundesamt für Justiz primär auf Missverständnissen. Viele Opfer wissen anscheinend gar nichts von ihrem Anrecht auf einen Solidaritätsbeitrag. Zusammen mit den Initianten der Wiedergutmachungsinitiatvie hat der Bund deshalb eine breit angelegte Informations- und Sensibilisierungskampagne gestartet. Mehr dazu finden Sie in diesem Flyer.

Unterstützung bei der Gesuchseinreichung finden Betroffene unentgeltlich bei den kantonalen Anlaufstellen und Staatsarchiven. Die kantonalen Anlaufstellen helfen auch beim Ausfüllen und können bei den Staatsarchiven eine Aktensuche veranlassen.