Im Sommer zog der 98-jährige Kurt Wenger* ins neue Pflegezentrum Chriesigarte in Arth um. Er wollte hier seinen Lebensabend verbringen. Doch daraus wird nichts. Er muss bald in ein anderes Heim umziehen.

«Das Heim hat die Pensions- und Betreuungstaxe auf den 1. Januar um 12,5 Prozent auf 180 Franken angehoben», erklärt Sohn Felix Wenger. «Das kann mein Vater trotz Ergänzungsleistungen nicht zahlen, er müsste Sozialhilfe beantragen.» Doch dieses entwürdigende Prozedere wolle man ihm ersparen. Man fand ein günstigeres Heim in einer anderen Gemeinde.

Die Preiserhöhung trifft nicht nur Wenger. Die Stiftung Pflegezentren Arth hat Anfang Jahr vorsorglich allen Rechnungsempfängern mitgeteilt, sie könnten beim Sekretariat ein Antragsformular für Sozialhilfe beziehen.

Der Geschäftsführer rudert zurück

Grenzwertig ist die Begründung für die höheren Taxen: «Aufgrund des immer grösser werdenden Kostendrucks seitens des Kantons und der Krankenkassen sind wir gezwungen, unsere Pensions-, Betreuungs- und Pflegetaxen den wirtschaftlichen Faktoren anzupassen.» Das Heim erhalte neu rund sieben Rappen weniger pro Pflegeminute von Kanton und Krankenkassen bezahlt, heisst es im Brief.

Nur: Stimmt diese Begründung? Die Krankenkassen bezahlen 2017 den gleichen Anteil an die Pflegekosten wie im Vorjahr. Auch für Bezüger von Ergänzungsleistungen hat sich nichts geändert. Sie erhalten über den Kanton denselben Beitrag vergütet wie bisher. Was an Pflegekosten nicht gedeckt ist, wird unbegrenzt übernommen.

Als sich der Beobachter einschaltet, rudert «Chriesigarte»-Geschäftsführer Markus Schales zurück. Er gibt sogar zu, dass die Mindereinnahmen pro Pflegeminute nur entstehen, wenn man das Vorjahr zum Vergleich nehme. Über einen Zeitraum von acht Jahren betrachtet, glichen sich Über- und Unterdeckungen jedoch aus.

«Die heutige Regelung erweist sich als äusserst missbrauchsanfällig.»

Stefan Meierhans, Preisüberwacher

Wieso dann die Erhöhung? «Durch Bauinvestitionen sind neue Kosten entstanden, die in die Preisgestaltung 2017 eingeflossen sind, um unseren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen», sagt Schales. Das habe man den Bewohnern auch gesagt.

Ob die höheren Pensions- und Betreuungstaxen in Arth überhaupt legal sind, ist strittig. «Wenn ein Pflegeheim die Betreuungstaxe erhöht, muss es nachweisen, dass die erhöhten Kosten tatsächlich in einem erhöhten Betreuungsaufwand begründet sind», sagt Preisüberwacher Stefan Meierhans. Deshalb verfasste das Pflegezentrum Arth eine Liste von Massnahmen, mit denen es die höheren Taxen begründet, etwa Kostenstellen wie «Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch Präsenz von Mitarbeitenden» oder «Einführung und Unterstützung beim Einleben im Heimalltag».

Heime: «Viele Methoden entwickelt»

Preisüberwacher Meierhans will die Pflegeheime deshalb verpflichten, die Arbeitszeiten detailliert zu erfassen. Nur so könnten die Personalkosten korrekt verrechnet werden. Denn: «Die heutige Regelung erweist sich als äusserst missbrauchsanfällig.»

2011 wurden mit der neuen Pflegefinanzierung die Beiträge von Krankenkassen und Heimbewohnern an die Pflegekosten beschränkt. Daher sind sie in vielen Fällen nicht mehr kostendeckend. Die notwendige Restfinanzierung regeln die Kantone selbst. Sie tun das ganz unterschiedlich.

Verschiedene Kantone kommen nicht mehr für sämtliche Restkosten auf. Und die Heime wälzen die Mehrkosten auf die Bewohner ab. «Die Heime haben eine grosse Bandbreite an Methoden entwickelt. Diese Mängel der Pflegefinanzierung müssen endlich auf Gesetzesebene behoben werden», fordert Preisüberwacher Meierhans.