Zwischen Anwälten und der IV herrscht dicke Luft. In mehreren Kantonen fordern Patientenanwälte mehr Transparenz in Bezug auf die medizinischen Abklärungsstellen (Medas), die im Auftrag der IV ärztliche Gutachten ausstellen. Die Gutachten sind oft entscheidend dafür, ob ein Patient eine Rente erhält oder nicht. «Das Gutachter-Übel ist das Hauptproblem im Sozialversicherungsbereich», sagt etwa der Zuger Anwalt Rainer Deecke. «Bei gewissen Gutachtern weiss ich im Voraus, wie sie entscheiden.» Und zwar gegen den Patienten, gegen eine IV-Rente.

Der erste Schritt zu mehr Transparenz sind öffentlich zugängliche Listen von Gutachtern. Die IV-Stellen Zürich, Bern, Aargau, Solothurn und St. Gallen haben solche und publizieren meist auch die Anzahl Aufträge. Nicht so die IV-Stelle Zug. Man führe kein Verzeichnis und könne daher nichts herausgeben, teilte sie Anwalt Deecke mit. Laut Schätzungen vergibt sie jährlich Gutachteraufträge für Hunderttausende Franken – ohne ein Dokument mit den Koordinaten der Gutachter? «Ich bin sehr erstaunt, dass die IV-Stelle keine solche Liste haben will», sagt Hanspeter Thür, der frühere eidgenössische Datenschutzbeauftragte, der die Sachlage studiert hat. Er fügt ironisch an: «Woher nimmt die IV die Adressen der Gutachter? Aus dem Telefonbuch?»

«Ich bin sehr erstaunt, dass die IV-Stelle Zug keine Liste ihrer Gutachter haben will.»

Hanspeter Thür, Ex-Datenschützer

Bundesamt empfiehlt Transparenz

Auch nach mehrmaligem Nachfragen bleibt die Zuger IV-Stelle dabei: Sie habe keine Gutachterliste. Die Eignung eines Gutachters sei «immer im Einzelfall» zu prüfen. Wie die Gutachter ausgewählt werden, bleibt demnach offen. Anwalt Rainer Deecke, der noch weitere IV-Informationen einfordert, zieht sein Begehren nun vor die nächsthöhere Instanz.

In Luzern mauert die IV ebenfalls. Luzern hat als einer der letzten Kantone kein Öffentlichkeitsgesetz, daher fehlt eine gesetzliche Grundlage, um öffentliche Dokumente einfordern zu können. Eine Gutachterliste bringe «keinen objektiven Mehrwert für die Parteirechte», sagt Donald Locher, Direktor der IV-Stelle Luzern. Dass Anwälte daraus «pauschale Vermutungen ableiten könnten, stellt kein öffentliches Interesse dar».

Das steht im Gegensatz zu den Empfehlungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV), das den IV-Stellen rät, «möglichst grosse Transparenz» herzustellen. Das BSV und der Bundesrat «unterstützen natürlich öffentlich zugängliche Listen» der IV-Gutachter.

Manche Gutachter leben von der IV

Wie wichtig Transparenz hier wäre, zeigt eine Auswertung der Zahlen der Medas, die für die Begutachtung der komplexen IV-Fälle zuständig sind. 2014 hat das BSV erstmals eine Statistik der Entscheide erhoben. Sie zeigte enorme Unterschiede auf. So attestierten manche Gutachterstellen nur 20 Prozent der Patienten eine IV-Rente, während es bei anderen bis zu 60 Prozent waren.

Ein weiteres Problem ist, dass manche Gutachter wirtschaftlich von der IV abhängig sind. Deshalb entscheiden sie laut Patientenanwälten zu oft im Sinn ihres Auftraggebers. Das Bundesgericht hat eine solche wirtschaftliche Abhängigkeit jedoch nicht als Grund angesehen, dass ein Gutachter in den Ausstand treten müsste.

Das BSV führt die Statistik von 2014 inzwischen nicht mehr weiter. «Eine Erhebung über die attestierten Arbeitsfähigkeiten sagt an sich nichts über die Verlässlichkeit der Gutachten aus», heisst es aus dem Amt. Man könne aufgrund der Entscheide «nicht direkt auf eine Befangenheit» der Gutachter schliessen, dazu müssten andere Faktoren berücksichtigt werden. Das halte auch das Bundesgericht fest. Patientenanwälte sehen das allerdings anders. Für sie wäre eine Statistik eine wichtige Grundlage, um abschätzen zu können, ob ein Gutachter befangen ist.

Im Gegensatz zu komplexen Krankheitsfällen, die nach dem Zufallsprinzip zur Begutachtung an Fachleute überwiesen werden, überweisen die kantonalen IV-Stellen einfache Fälle «freihändig». Es sind denn auch diese mono- und bidisziplinären Gutachten, die vor allem für Zündstoff sorgen.

«Das Hauptproblem im Sozialversicherungsbereich ist das Gutachter-Übel.»

Rainer Deecke, Zuger Anwalt

«Untaugliche Statistiken»

In diesem Zusammenhang wird bald in Solothurn ein Urteil fällig. Anwalt Rémy Wyssmann hat von der örtlichen IV-Stelle verlangt, die Begutachtungsresultate mehrerer Medas offenzulegen. Die kantonale Datenschutzbeauftragte empfiehlt der Behörde, diese Informationen herauszurücken. Doch die IV-Stelle weigert sich – und widersetzt sich so laut der «Solothurner Zeitung» als erste Behörde einer Empfehlung der Datenschützerin. Der Fall war bei Redaktionsschluss vor dem kantonalen Verwaltungsgericht hängig.

«Die Gerichte veröffentlichen ja auch eine Statistik ihrer Urteile», sagt Anwalt Wyssmann. «Dann kann man das doch auch von der IV verlangen. Immerhin geht es um existenzielle Fragen.» Die IV-Stelle argumentiert, dass sie keine Auswertung der Entscheide führe und eine solche nicht mit vertretbarem Aufwand erstellen könne. Eine solche Statistik würde zudem «lediglich zur Erstellung von nutzlosen respektive untauglichen Statistiken führen», und hier fehle das öffentliche Interesse.

«Wenn Fakten und Zahlen nicht bekanntgegeben werden dürften, nur weil sie interpretiert werden, verlöre das Öffentlichkeitsprinzip seine Bedeutung», schreibt die Solothurner Datenschutzbeauftragte. Man könnte auch sagen: Wenn Amtsstellen Informationen zurückhalten, weil sie – aus ihrer Sicht – für nutzlose Zwecke verwendet werden, ist das eine Form der Zensur.