Wir leben immer länger und wissen immer weniger, ob wir uns das überhaupt leisten können. Denn die Altersvorsorge hält mit der demographischen Entwicklung schon seit einiger Zeit nicht mehr Schritt: Berufstätige und Arbeitgeber werden immer mehr für die Rentner zahlen müssen, wenn die Altersvorsorge nicht neu justiert wird. Das Rentenalter für alle zu erhöhen scheint tabu, also schraubt die Politik vor allem an der Finanzierung des Rentensystems. Mit der vorliegenden Reform hoffen SP-Bundesrat Alain Berset und eine knappe Mehrheit des Parlaments, die Altersvorsorge zumindest für die nächsten 15 Jahre auf ein solides Fundament zu stellen.

Wir beantworten die 8 wichtigsten Fragen zur Vorlage:

1. Warum gibt es zwei Abstimmungen über die Altersreform?

Am 24. September 2017 befindet das Stimmvolk gleich in zwei Sachfragen über die Altersreform 2020.

Erstens wird gefragt, vereinfacht gesagt, ob man einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 8,0 auf 8,3 % zugunsten der AHV zustimmt oder nicht. Eine solche Erhöhung untersteht dem obligatorischen Referendum, da die Verfassung geändert wird. Es ist das doppelte Mehr von Volk und Ständen nötig (mehr dazu unter Punkt 6).

Zweitens wird gefragt, ob man das Reformpaket als Ganzes befürwortet oder nicht. Gegen die Vorlage ist von linker Seite (Partei der Arbeit PdA) erfolgreich das Referendum ergriffen worden. Doch auch grosse Teile von FDP und SVP stellen sich gegen die Vorlage. SP, CVP, BDP und Grüne dagegen sowie alle anderen im Parlament vertretenen Parteien setzen sich für ein «Ja» ein.

Nur wenn beide Vorlagen angenommen werden, kann die Altersreform wie geplant realisiert werden.

2. Wie funktioniert das Vorsorgesystem in der Schweiz überhaupt?
3. Welche Probleme hat die AHV?

Die AHV muss auf zwei Entwicklungen reagieren. Einerseits erreicht die Babyboomer-Generation (die geburtenstarken Jahrgänge von 1946 bis 1964) das Rentenalter und verändert das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Laut Bundesamt für Statistik kommen heute auf einen Rentner drei Beitragszahler; im Jahr 2045 sollen es jedoch nur noch etwa zwei sein. Damit gerät das Umlageverfahren der AHV (die Beitragszahler finanzieren die aktuellen Rentner) immer mehr aus der Balance. Andererseits leben die Rentner länger, so dass auch deshalb die Ausgaben der AHV steigen.

Laut dem Bund würden der AHV ohne die Reform bis 2030 rund 7 Milliarden Franken pro Jahr fehlen. Durch die jährlichen Defizite würde der AHV-Ausgleichsfonds rapide schrumpfen und wäre im Jahr 2031 komplett leer. Anders sieht die Prognose mit der Altersvorsorge 2020 aus: Dann befänden sich im Jahr 2030 knapp 56 Milliarden Franken im Fonds – sogar mehr als heute (siehe Grafik).

Die bürgerlichen Gegner der Reform kritisieren, dass mit dieser «Scheinreform» die strukturellen Probleme der AHV nicht wirklich behoben würden und die 1. Säule damit ruiniert werde. Auch mit der Reform habe die AHV bereits 2027 wieder ein negatives Umlageergebnis und dies werde sich danach verschlimmern. Das stimmt. Allerdings wäre die Entwicklung ohne Reform noch dramatischer (siehe Grafik).

4. Warum muss man auch bei der 2. Säule eingreifen?

Weil das individuelle Alterskapital immer länger reichen muss, es aber gleichzeitig in einer Zeit niedriger Zinsen langsamer wächst als früher, senken die Pensionskassen vermehrt den sogenannten Umwandlungssatz dort, wo er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (Obligatorium). Vorgeschrieben ist er nur für den Lohnbereich zwischen CHF 24'675 und CHF 84'600 jährlich. Der Umwandlungssatz legt fest, welcher Anteil des angesparten Kapitals jährlich als Rente ausgezahlt wird. Ein Beispiel: Ein Umwandlungssatz von 6,8 % bedeutet, dass pro 100'000 Franken Altersguthaben jedes Jahr 6'800 Franken als Rente fliessen.

Aus Sicht der Pensionskassen ist der jetzige gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 % allerdings deutlich zu hoch. Ist der Umwandlungssatz nämlich höher, als es die steigende Lebenserwartung und die sinkende Rendite des Alterskapitals erlauben würden, kommt es zu einer Umverteilung. Die Arbeitnehmer müssen die rechnerisch zu hohen Renten der Pensionierten mitfinanzieren, da laufende Renten nicht mehr gekürzt werden können. Diese versteckte Umverteilung – Schätzungen gehen von bis zu 7 Milliarden Franken pro Jahr aus – widerspricht dem Konzept der 2. Säule, nach dem jeder für sein eigenes Alter spart. In der Schweiz haben gut vier Millionen Menschen eine 2. Säule – das heisst, laut diesen Schätzungen verlieren die Versicherten durchschnittlich bis zu 1750 Franken pro Jahr wegen dieser Umverteilung.

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Achtung: Seit 2023 beträgt die AHV-Mindestrente 1225 und die Maximalrente 2450 Franken. Der AHV-Beitragssatz wurde 2020 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 4.35% erhöht.
Quelle: Beobachter Bewegtbild

AHV

Wie funktioniert die AHV?

5. Warum sollen AHV und 2. Säule gleichzeitig umgebaut werden? Wäre es nicht einfacher, Schritt für Schritt vorzugehen?

Nach mehreren gescheiterten Teilreformen sah der Bundesrat grössere Erfolgschancen in einer gleichzeitigen Reform von AHV und beruflicher Vorsorge. Es gilt als einfacher, ein umfassendes Projekt ausgewogener zu gestalten als Teilreformen. 2014 stellte der Bundesrat deshalb ein umfassendes Paket vor, das Nationalrat und Ständerat seither jeweils verändert haben. Nach rund sieben Jahren Arbeit kommt nun erstmals ein Paket vors Volk, das beide Säulen gleichzeitig sanieren soll. Im Parlament ist die Vorlage im März 2017 ganz knapp in einer Einigungskonferenz angenommen worden.

6. Worum geht es in der Vorlage konkret?

Höhere Mehrwertsteuer ab 2021

Die Finanzierungslücke der AHV soll mit zwei Massnahmen geschlossen werden: Erstens erhält die AHV den ganzen Ertrag aus dem Mehrwertsteuer-Prozent, das schon heute zugunsten der AHV erhoben wird. Der Bund verzichtet auf seinen Anteil daran. Zweitens fliesst der Ertrag von weiteren 0,6 Mehrwertsteuer-Prozenten in die AHV: Ab 2018 kommen ihr 0,3 % zugute, die noch bis Ende 2017 an die IV gehen. Die Mehrwertsteuer bleibt dadurch unverändert bei 8,0 Prozent. Ab 2021 erhält die AHV den Ertrag aus zusätzlichen 0,3 %. Dafür wird die Mehrwertsteuer auf 8,3 Prozent angehoben. Die tieferen Mehrwertsteuersätze für die Güter des täglichen Bedarfs (aktuell 2,5 %) und für die Hotellerie (3,8 %) steigen nur um 0,2 bzw. 0,1 Prozentpunkte.

Laut Bund geht es alleine bei der Mehrwertsteuer-Erhöhung um Mehreinnahmen von 2,1 Milliarden Franken pro Jahr für die AHV. Zum Vergleich: Rentenalter 65 für Frauen bringt der AHV rund 1,3 Milliarden mehr pro Jahr.

 

Referenzalter 65 für Männer und Frauen

Gleiches Referenzalter von 65 Jahren für Männer und Frauen. Referenzalter heisst: Wer mit 65 in Rente geht, erhält die AHV- und PK-Rente ohne Abzüge oder Zuschläge. Das reguläre Rentenalter für Frauen steigt damit wieder auf 65 Jahre – wo es auch schon bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 war.

Von linker Seite, die gegen die Vorlage erfolgreich das Referendum ergriffen hat, wird dieser Punkt scharf kritisiert. Solange es bei den Löhnen keine völlige Gleichstellung von Mann und Frau gebe, dürfe das Rentenalter für Frauen nicht steigen. Es handle sich um eine «unsoziale Massnahme», weil auf dem Buckel der Frauen mehr als 1,3 Milliarden Franken eingespart würden.

 

Flexibles Pensionsalter

Der Zeitpunkt der Pensionierung kann zwischen 62 und 70 Jahren frei gewählt werden – mit entsprechenden Zuschlägen oder Rentenkürzungen.

 

Sinkender Umwandlungssatz in der 2. Säule

Der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird schrittweise von jetzt 6,8 % auf 6 % gesenkt. Das bedeutet auf dem Papier eine Kürzung der PK-Renten im obligatorischen Bereich um 12 %. Renten, die bereits laufen, werden nicht angerührt.

Allerdings ist es fraglich, wie stark sich die Senkung in der Praxis auswirkt. Dies aus folgendem Grund: Der gesetzliche Umwandlungssatz gilt nicht für das sogenannte Überobligatorium (das sind jene Einkommensanteile, die nicht obligatorisch versichert sind, konkret die Beträge unter der sogenannten Eintrittsschwelle von CHF 21’150 und über CHF 84'600).

80 Prozent der Versicherten haben einen Teil ihres Altersguthabens im überobligatorischen Bereich. Bei ihnen liegt deshalb der durchschnittliche Umwandlungssatz über das gesamte Altersguthaben schon jetzt oft deutlich unter 6,8 %, da der Satz für das Überobligatorium gesetzlich nicht geregelt ist. Die geplante Senkung auf 6 % im Obligatorium dürfte für viele dieser Versicherten wenig ändern, denn ihre Pensionskassen haben die tatsächlichen Renten nach versicherungsmathematischen Kriterien schon stärker reduziert.

Die Senkung des Umwandlungssatzes im Obligatorium auf 6 % wird ausserdem dadurch abgemildert, dass mit der Reform die Altersguthaben der Versicherten stärker wachsen werden als bisher – durch höhere Beitragssätze für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber und weil auch der versicherte Lohn steigen wird. Trotzdem ist diese Kürzung für die Gegner der Vorlage «bedenklich», da es «eine massive Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand» darstelle. 

 

AHV-Rente erhöht sich für Neurentner um bis zu 70 Franken

Der tiefere Umwandlungssatz in der Pensionskasse soll durch eine höhere AHV-Rente kompensiert werden: Neue Renten sollen für Einzelpersonen um bis zu 70 Franken monatlich steigen. Die Maximalrente für Ehepaare wird von jetzt 3525 auf 3751 Franken erhöht. Um diese Aufschläge zu finanzieren, werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,15 Lohnprozente zusätzlich in die AHV-Kasse zahlen.

Jetzige Renter profitieren nicht von dieser Erhöhung, da ihre PK-Renten auch nicht gesenkt werden. Folgerichtig müssen sie auch die 70 Franken mehr AHV-Rente nicht mitfinanzieren, denn sie geben keine Lohnprozente mehr ab. Für die jetzigen Rentner ändert die Reform also nichts.

Trotzdem behaupten bürgerliche Gegner im Abstimmungskampf, es sei «ungerecht», dass aktuelle Rentner diesen Zuschlag nicht erhalten würden. Gleichzeitig aber kritisieren sie den Zuschlag grundsätzlich, da er Mehrausgaben für die AHV bedeute und damit deren Finanzierungsprobleme verschärfe.

7. Wie sieht die Übergangsregelung für ältere Arbeitnehmer aus?

Die sogenannte Übergangsgeneration soll wegen der Rentenkürzungen in der 2. Säule einen Ausgleich erhalten. Dies aus der Überlegung, dass sie nicht mehr genug Zeit haben, die Einbussen über höhere Beitragszahlungen wettzumachen. Ihre PK-Rente darf mit der Reform nicht kleiner sein als die, die sie ohne Reform erhalten hätten. Zur Übergangsgeneration zählen alle, die zwischen dem 01.01.1954 (Männer) bzw. 01.09.1954 (Frauen) und dem 31.12.1973 geboren wurden. Bei ihnen berechnet die PK die Altersrente nach dem jetzigen und dem neuen Recht. Die höhere PK-Rente wird dann schliesslich ausgezahlt.

Damit die Pensionskasse dabei keinen Verlust hat, kann sie vom Sicherheitsfonds der beruflichen Vorsorge einen einmaligen Zuschuss verlangen. Bereits heute leistet der Sicherheitsfonds, der von allen Vorsorgeeinrichtungen finanziert wird, Zuschüsse an Pensionskassen mit ungünstiger Altersstruktur.

Ganz gratis sind die Garantien für die Übergangsgeneration nicht. Denn auch wenn die Älteren keine Kürzungen erleiden – und teilweise sogar höhere Renten haben werden als nach jetzigem Recht –, müssen sie trotzdem mehr für die Altersvorsorge zahlen als bisher. Denn die vorgesehenen Beitragserhöhungen für die AHV und die 2. Säule gelten auch für sie.

8. Wie wirkt sich die Reform auf das eigene Portemonnaie aus?

Das Bundesamt für Sozialversicherung hat die jetzige Regelung mit der der Altersvorsorge 2020 verglichen. Dabei zeigte sich: In den allermeisten Alters- und Einkommensklassen des BVG-Obligatoriums (zwischen 21'150 und 84'600 Franken Jahreslohn) gibt es nach der Reform mehr Rente als bisher. Zudem ist der Saldo aus Rentenerhöhungen und Mehrbeiträgen – immer bezogen auf die Rente aus dem Obligatorium – in den meisten Fällen positiv. Stellt man zudem in Rechnung, dass die Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Mehrbeiträge zahlen (müssen), so ist die Bilanz aus Sicht der Versicherten noch besser: man bekommt mehr heraus, als man selbst eingezahlt hat.

In wenigen Fällen führt die Reform aber dazu, dass der Saldo in der Modellrechnung negativ ist. Das heisst, die höheren Renten können die höheren Beiträge nicht kompensieren. Tendenziell sind davon Versicherte ab Jahrgang 1974 mit einem Einkommen über 70'000 Franken betroffen. Umgekehrt profitieren die Jungen mit einem Einkommen unter diesem Wert besonders stark von der Reform, weil bei ihnen die Renten sehr viel mehr steigen als die Beiträge. Gleichwohl sind die bürgerlichen Gegner der Vorlage überzeugt, dass die Vorlage «den Generationenvertrag kündigt und junge Menschen um ihre Rente bringt».

Ausgewählte Rechenbeispiele

Beispiel 1:
Mann, Jahrgang 1984, CHF 55'000 AHV-pflichtiger Jahreslohn, angenommene Lebenserwartung 85 Jahre. Der Arbeitnehmer zahlt die Hälfte der Beiträge.

Der Mann zahlt bis zum Referenzalter 65 insgesamt CHF 13'274 mehr Beiträge (1. und 2. Säule) als im jetzigen System. Er erhält im Gegenzug über 20 Jahre insgesamt CHF 18’860 mehr Rente. Unter dem Strich hat er damit ein Plus von CHF 5'586 (oder CHF 279.30 pro Jahr).


Beispiel 2:
Frau, Jahrgang 1974, CHF 84'600 AHV-pflichtiger Jahreslohn, angenommene Lebenserwartung 88 Jahre. Die Versicherte zahlt die Hälfte der Beiträge.

Die Frau zahlt bis zum Referenzalter 65 ingesamt CHF 20'219.50 Mehrbeiträge. Sie erhält über 23 Jahre CHF 5865 mehr Rente. Gesamtminus im Vergleich zur geltenden Regelung: CHF 14'354.50 (oder CHF 624.10 pro Jahr).


Beispiel 3:
Frau, Jahrgang 1964, CHF 40'000 AHV-pflichtiger Jahreslohn, angenommene Lebenserwartung 88 Jahre. Die Versicherte zahlt die Hälfte der Beiträge.

Die Frau zahlt bis zum Referenzalter 65 ingesamt CHF 11'347 Mehrbeiträge, sie erhält im Gegenzug über 23 Jahre CHF 31'073 mehr Rente. Gesamtplus im Vergleich zur geltenden Regelung: CHF 19'726 (oder CHF 857.65 pro Jahr).

 


› Eine detaillierte Übersicht bieten die Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (PDF)

 

  • Hinweis: Bei allen Berechnungen ist zu beachten, dass sie nur für die spezielle Konstellation aus Geschlecht, Alter und Lohnsumme gelten und stark vereinfacht sind. So fliessen zum Beispiel das überobligatorische Alterskapital und dessen Umwandlungssatz sowie die individuelle Lohnentwicklung während der Berufskarriere nicht in die Zahlen ein.
Fazit

Die Zahlen des Bundes zeigen, dass Verallgemeinerungen schwierig sind. Das Modell scheint grundsätzlich etwas vorteilhafter zu sein für Ältere (vor allem für die sogenannte «Übergangsgeneration» der Jahrgänge 1954 bis 1973) und für schlechter Verdienende (weniger als 55'000 Franken pro Jahr). Menschen, die erst weit nach dem Jahr 2030 pensioniert werden, können sich auf diese Zahlen aber ohnehin nicht verlassen, da innerhalb der nächsten 15 Jahre eine weitere Reform nötig sein wird.


Festhalten lässt sich aber: Wenn die Reform angenommen wird...

  • ...müssen alle, die arbeiten, ab 2018 Mehrbeiträge leisten.
  • ...erhalten fast alle Alters- und Lohnklassen der Aktiven mehr Rente als bisher.
  • ...steigt der Mehrwertsteuersatz ab 2021 von 8,0 auf 8,3 Prozent.
  • ...hat die Politik rund zehn Jahre gewonnen, um eine weitere Reform auszuarbeiten.


Wenn die Reform nicht angenommen wird...

  • ...werden in der Pensionskasse weiterhin Milliarden von Franken von jung zu alt umverteilt.
  • ...wird die AHV tief in die roten Zahlen geraten.
  • ...wird das Rentenalter nicht flexibel und bleibt bei 64 (Frauen) bzw. 65 Jahren (Männer).
  • ...beginnt der ganze Prozess nochmals von vorne. Denn eine Reform ist unumgänglich.