Letzten August wurde Elsie Schrag* von ihrer Walliser Vergangenheit eingeholt. «Ihre einwandfreie Kreditwürdigkeit ist unser Ziel – helfen Sie mit!», schrieb ihr die Inkassofirma Alphapay und verlangte im Auftrag der Gemeinde Visp 2000 Franken. Wofür, wusste die 61-jährige IV-Rentnerin aus Zürich nicht. Sie erkundigte sich bei der Inkassofirma, dann war alles klar: Es geht um Steuerschulden bei der Gemeinde Visp aus den Jahren 1972 bis 1976. Schrag hatte vor ihrer Heirat dort gewohnt und damals die Steuern nicht bezahlen können. Das Betreibungsamt stellte Verlustscheine aus – Alphapay treibt sie nun, 40 Jahre später, für Visp ein.

Dass Schrag nach 40 Jahren belangt wird, hat einen Grund. Verlustscheine, die vor 1997 ausgestellt wurden, werden am 1. Januar 2017 verjähren (siehe «Verlustscheine: Das muss man wissen»). «Daher beschloss der Gemeinderat Visp vor drei Jahren, ein Inkasso für alte Verlustscheine einzuführen», sagt Gemeindeschreiber Thomas Anthamatten. «2013 sind die vorhandenen Verlustscheine geprüft, erfasst und bewirtschaftet worden.»

Nochmals eine Frist von 20 Jahren

Wie viele alte Verlustscheine in der Schweiz in Umlauf sind, hat das Bundesamt für Statistik nicht erfasst. Aufgrund einer Umfrage des Beobachters lässt sich jedoch erahnen: Es müssen Millionen sein. Allein die Steuerverwaltung des Kantons Bern sitzt auf 300'000 alten Verlustscheinen. Und im kleinen Kanton Basel-Stadt, in dem zweieinhalb Prozent der Schweizer Bevölkerung wohnen, sind es 20'000. «Dazu kommen noch die Verlustscheine von privaten Gläubigern. Das sind noch einmal doppelt so viele», schätzt Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung.

Alle diese Verlustscheine drohen am 1. Januar 2017 zu verjähren. Es sei denn, die Gläubiger unternehmen etwas dagegen. Denn nach Gesetz können sie die Verjährungsfrist unterbrechen, etwa mit einer Betreibung oder Gerichtsklage. Dann beginnt erneut eine 20-jährige Frist zu laufen.

Wie in Visp sind die Behörden vieler Gemeinden aktiv geworden. Etwa in Bern: «Es besteht ein klares Konzept. Wenn keine genügende Bezahlung erreicht werden kann, erfolgt die Verjährungsunterbrechung durch erneute Inkassomassnahmen», sagt Moritz Jäggi von der Steuerverwaltung. Auch seine Kollegen aus St. Gallen machten sich Gedanken. Ihr Leiter Antonio Romano: «Wir werden in diesem Jahr mit dem kantonalen Steueramt die weitere Vorgehensweise besprechen.»

In Zürich, wo die Verlustscheine zentral durch eine Unterabteilung des Stadtrichteramts bewirtschaftet werden, ist man noch nicht so weit: «Diese Problematik muss in einem grösseren Kontext betrachtet werden», sagt Reto Steiner. «Aktuell besteht aber noch kein Konzept.»

Kreislauf der Schulden

Seit der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts per 1. Januar 1997 verjähren Verlustscheine 20 Jahre nach ihrer Ausstellung. Die ersten also Anfang 2017.

Quelle: Sandro Bäbler/Ex-Press
«Die Zeit drängt!»

Die Verjährung der Verlustscheine Anfang 2017 ist auch für die Inkassobranche eine willkommene Gelegenheit, sich ins Spiel zu bringen. Sie wittert das grosse Geschäft. So die Intrum Justitia, Nummer eins auf dem Schweizer Markt. Seit letztem Jahr wirbt sie auf ihrer Homepage: «Nur noch 40 Monate – die Zeit drängt!» Dazu schreibt die Firma: «Steuern verjähren zu lassen ist eine unnötige Verschwendung, die noch vielerorts für rote Köpfe sorgen wird. Verantwortungsbewusste Finanzvorsteher […] schätzen unsere effiziente und kostengünstige Unterstützung.»

Inkassobüros arbeiten auf Provisionsbasis

Wie viele Finanzvorsteher ihre Dienste in Anspruch genommen haben, will Intrum Justitia dem Beobachter nicht sagen. Auch andere Inkassobüros wie die Credita oder Alphapay geben sich bedeckt: «Leider machen wir keine Angaben», heisst es dort. Oder: «Betriebsgeheimnis.»

Doch Markus Schmidlin von der Creditreform Egeli Basel AG macht den Mund auf. Die Firma bewirtschaftet Verlustscheine für diverse Gemeinden, öffentlich-rechtliche Institutionen und zahlreiche private Unternehmen in der Nordwestschweiz. «Beim reinen Inkassogeschäft liegt die Erfolgsquote bei 70 bis 80 Prozent. Im Vergleich dazu ist das Eintreiben von Verlustscheinen Knochenarbeit», sagt Schmidlin. «Viele Schuldner finden wir nicht mehr. Oder sie sind bereits verstorben.» Er schätzt die Erfolgsquote auf lediglich acht bis zwölf Prozent.

Das habe für die Inkassofirma Konsequenzen: «Das Verlustscheininkasso wird auf reiner Provisionsbasis geführt», erläutert Schmidlin. Üblich sei eine Erfolgsprovision von 40 bis 50 Prozent der eingebrachten Schuld. Deshalb gehe seine Firma systematisch vor. «In einem ersten Schritt schreiben wir den Schuldner an. Ist er ins Ausland abgereist, schliessen wir das Dossier. Das gilt auch für Schuldner, die den Wohnort gewechselt haben und deren neue Adresse trotz aktiver Suche nicht festgestellt werden kann. Wenn wir nicht wissen, wo der Schuldner wohnt, können wir nichts unternehmen», so Schmidlin.

Wer seinen Wohnsitz wechselt, hat also gute Chancen, vom Radar der Inkassofirma zu verschwinden. Ausser es handelt sich um Steuerschulden – Steuerbehörden gewähren einander «Amtshilfe». Das bedeutet: Jedes kantonale Steueramt kann sich bei den anderen kantonalen Steuerämtern erkundigen, wo ein weggezogener Einwohner aktuell Steuern zahlt. So findet das Amt jeden Steuerschuldner problemlos.

Genauso erging es Elsie Schrag. Sie zog 1978 vom Wallis nach Oberengstringen ZH, zehn Jahre später nach Zürich. Hier wird sie 2013 von Alphapay aufgespürt. Schrag versucht zuerst, mit der Gemeinde Visp zu verhandeln. Doch die verweist sie an Alphapay. «Mit denen konnte ich nur telefonieren. Sie drohten mir rasch mit dem Anwalt», sagt die IV-Rentnerin.

«Es ist ein Skandal»

Mit Hilfe des Beobachters macht sie Alphapay trotzdem den Vorschlag, die offenen 2000 Franken mit einer Einmalzahlung von 800 Franken zu begleichen. Alphapay zeigt sich anfänglich «gerne bereit, die Forderungsreduktion zu prüfen». Sie verlangt als Beweis allerdings Schrags IV-Verfügung. «Dazu bin ich nicht bereit. Schliesslich schulde ich die Steuern nicht Alphapay, sondern der Gemeinde Visp. Und der würde ich die IV-Bescheinigung sofort vorlegen», sagt Schrag.

«Inkassobüros haben beim Eintreiben von Steuerschulden nichts verloren», kritisiert Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung. «Daher ist es ein Skandal, was Visp gemacht hat.» Die Walliser winken ab. Dem Beobachter teilt Gemeindeschreiber Thomas Anthamatten mit: «Die Verhandlung wird aus Präjudizgründen durch Alphapay geführt und unter dem Aspekt der Gleichbehandlung aller Betroffenen abgewickelt.» Es ginge auch anders. Antonio Romano vom Steueramt der Stadt St. Gallen sagt: «Wir dürfen die Verlustscheine weder verkaufen noch das Inkasso an Dritte übergeben.»

*Name geändert

Verlustscheine: Das muss man wissen

Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren. Das gilt seit der Revision des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, das am 1. Januar 1997 in Kraft trat. Verlustscheine, die vorher ausgestellt wurden, waren unverjährbar. Sie verjähren 20 Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision, also am 1. Januar 2017.

Der Gläubiger kann die Verjährungsfrist durch eine Betreibung oder Gerichtsklage jederzeit unterbrechen. Die Frist wird auch unterbrochen, wenn man die Schuld anerkennt oder einen Teil bezahlt. Dann beginnt eine neue 20-jährige Frist zu laufen.

Der Gläubiger kann Schuldner aber nur belangen, wenn diese Vermögen haben oder mehr verdienen als das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Dieses wird individuell berechnet. Es setzt sich aus einem monatlichen Grundbetrag – für eine alleinstehende Person 1 200 Franken – und verschiedenen Auslagen für Miete oder Krankenkasse zusammen.

Wer genug verdient, um den Verlustschein zurückzukaufen, sollte mit dem Gläubiger verhandeln. Viele Gläubiger sind bereit, auf einen Teil der Forderung zu verzichten. Als Faustregel gilt: Je älter der Verlustschein, umso höher sollte der Erlass sein. Beim Rückkauf müssen Schuldner sicherstellen, dass der Gläubiger die Bezahlung quittiert und den Verlustschein aushändigt. Dazu ist er verpflichtet, und zwar ohne dass der Schuldner dafür bezahlen muss.

Sobald Schuldner den Verlustschein in Händen halten, können sie beim Betreibungsamt die Löschung im Betreibungsregister verlangen.