Die Nachricht aus dem Kanton Thurgau klingt erstaunlich: 325 Kinder von deutschen Eltern, die in die Schweiz eingewandert sind, fahren täglich über die Grenze ins nahe Konstanz zur Schule. Häufig ist es der hierzulande übliche Französischunterricht, der sie zur Schulflucht treibt.

Das Bürgerrecht geht vor

Herrscht in der nordöstlichen Ecke der Schweiz plötzlich freie Schulwahl? Mitnichten, jedenfalls, was Schweizer Kinder angeht. «Sie werden auch bei uns in der Regel der dem Wohnsitz am nächsten gelegenen Schule zugeteilt», so Jürg Schenkel, Schulpräsident der Grenzstadt Kreuzlingen. Anders sieht das bei Kindern eingewanderter Deutscher aus: «Nach den ersten vier Jahren Grundschule gibt es in Deutschland ein Recht auf freie Schulwahl», erklärt Walter Rügert, Sprecher der Stadt Konstanz. Das gelte auch für deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben.

Da wittert man Ungleichbehandlung. Aber: «Deutschland kann selber bestimmen, welche Rechte es seinen Bürgern zugesteht», sagt Tobias Jaag, Inhaber des Lehrstuhls für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich. Wenn Deutschland ihnen erlaube, kostenlos öffentliche Schulen in Deutschland zu besuchen, selbst wenn sie im Ausland leben, sei das eine rein deutsche Angelegenheit. «Die Schweiz kann darauf keinen Einfluss nehmen.»

Trotzdem: Begeistert von diesem kleinen Grenzverkehr ist kaum jemand. Kreuzlingen sieht die Integration gefährdet. «Viele Eltern schicken ihre Kinder aus einem Heimatgefühl an deutsche Schulen», sagt Schulpräsident Schenkel. «Dabei vergessen sie, dass ihre Kinder später wohl in der Schweiz ihre Heimat finden.»n