Teilausschlüsse sind je nach Kanton schlecht oder gar nicht geregelt. Das soll anders werden.

Die Grundschule ist in der Schweiz obligatorisch. So steht es in der Bundesverfassung. Die Schulpflicht dauert bis zum Abschluss der Oberstufe, also in der Regel neun Jahre. Vorzeitige Schulausschlüsse sind in den meisten Kantonen laut Gesetz wenn überhaupt nur im letzten Schuljahr möglich.

Das Volksschulgesetz des Kantons Zürich sieht vor, dass die Schulpflege Jugendliche schon nach acht Schuljahren oder nach dem vollendeten 15. Altersjahr aus dem Unterricht entlassen kann. Für jüngere Schüler kann die Schulpflege Einzelunterricht verordnen, ein Kind in eine andere Klasse versetzen lassen oder bei der Vormundschaftsbehörde die Einweisung in ein Heim beantragen. Im Rahmen der Volksschulgesetzrevision wird zudem ein Schulausschluss auf Zeit diskutiert.

Die Berner Erziehungsdirektion will den Lehrern die Kompetenz geben, Schüler in Zukunft unabhängig ihres Alters während maximal zwölf Wochen pro Schuljahr teilweise oder ganz aus dem Unterricht auszuschliessen und zwar dann, «wenn nachweislich andere Mittel zu keinem Ziel geführt haben». Die Gesetzesrevision kommt voraussichtlich im nächsten Winter vor den Grossen Rat.

Bereits im Gesetz verankert ist der Schulausschluss aus disziplinarischen Gründen im Kanton St. Gallen das Alter des Schülers spielt dabei keine Rolle. In diesem Fall wird die Vormundschaftsbehörde eingeschaltet.

Daneben entstehen vielerorts Tagesstrukturen für verhaltensauffällige Schüler. In Zürich etwa öffnet nach den Sommerferien eine Tagesschule für Schul-Time-Outs ihre Tore. Dort sollen verhaltensauffällige Kinder eine Zeit lang unterrichtet werden. Das Ziel ist die rasche Wiedereingliederung in die Volksschule. Auch in Olten und Solothurn werden Mitte August zwei Tagessonderschulen für verhaltensauffällige Jugendliche eröffnet.

Neben diesen Schul-Neugründungen werden in diversen Kantonen Projekte aufgegleist. In Bern läuft seit einem Jahr ein Schulversuch, um das neunte Schuljahr mit Berufspraktika und Projektarbeiten attraktiver zu gestalten. Und in einigen Schweizer Städten sind Projekte zum Thema «Gewalt an den Schulen» in Planung. Diese Massnahmen sollen mithelfen, Krisen vorzeitig zu erkennen, die Schüler zu motivieren und so unter anderem drohende Schulausschlüsse zu verhindern.