Ist klar, dass Ihr Kunde die Rechnung nicht bezahlt, müssen Sie ihn betreiben. Vor einem solchen Schritt sollten Sie aber abklären, ob sich der Versuch noch lohnt, Ihre Forderung zwangsweise durchzusetzen. Denn ein Betreibungsverfahren kann viel Zeit, Geld und Nerven kosten.

Finden Sie heraus, ob es beim Kunden noch etwas zu holen gibt. Die Zahlungsfähigkeit klären Sie am einfachsten und schnellsten mit einem aktuellen Betreibungsregisterauszug ab, den Sie sich mit dem Online-Formular auf www.betreibungsschalter.ch besorgen können. Dem Auszug können Sie entnehmen, in welchem Stadium sich jede aufgeführte Betreibung befindet. Wurde Ihrem Kunden zum Beispiel schon mehrmals der Konkurs angedroht, deutet das darauf hin, dass er zahlungsunfähig ist.

Genügen Ihnen die Angaben aus dem Betreibungsregister nicht, rufen Sie die Gläubiger an, die Ihren Kunden bereits früher betrieben haben und somit im Auszug erscheinen. Diese können Ihnen bestimmt wertvolle Zusatzinfos liefern.

Was Sie vor der Einleitung der Betreibung sonst noch abklären sollten, finden Sie unter www.helponline.ch/...