Als Sandra im Januar untertauchte, weil sie nicht mit ihrer Mutter nach Brasilien zurückwollte, war sie auf Hilfe angewiesen. Darum übernahm die Zürcher Anwältin Lisa Zaugg ihre Rechtsvertretung. Sie telefonierte häufig mit Sandra und brachte deren Anliegen bei Behörden und Gerichten ein. Die Anwältin war damit ein unverzichtbares Bindeglied für das untergetauchte Kind wie auch für die Behörden, die nur durch sie mit dem Kind kommunizieren konnten.

Auf Zauggs Gesuch hin übernahm die Stiftung SOS Beobachter einen Teil ihrer Kosten. «Weil es für Sandra wichtig war, in dieser schwierigen Situation eine Anwältin zu haben, und weder sie selbst noch sonst jemand für die Kosten aufkommen konnte», so Thomas Schneider, Leiter der Koordinationsstelle von SOS Beobachter.

Die Anwältin wurde von den Gerichten aber nicht als Rechtsvertreterin von Sandra anerkannt. Die 13-Jährige habe nicht das Recht, eine Anwältin zu mandatieren, meinten die Aargauer Gerichte. Deshalb habe die Anwältin auch kein Honorar zugut und müsse sogar die Verfahrenskosten selbst tragen. «Diese Rechtsauffassung widerspricht klar der Uno-Kinderrechtskonvention, aber auch der Bundesverfassung und dem Zivilgesetzbuch, die ausdrücklich vorsehen, dass urteilsfähige Jugendliche ihre höchstpersönlichen Rechte selbständig wahrnehmen dürfen», sagt dazu Stefan Blum, Rechtsanwalt und Spezialist für Kinderrecht.

Wie stossend solche Entscheide sind, hat inzwischen auch der Bundesrat erkannt: In einem neuen Gesetz schlägt er vor, Kinder in Kindesentführungsverfahren ausdrücklich als Parteien zuzulassen, so dass klar ist, dass sie auch Anwälte engagieren können.

Die Stiftung SOS Beobachter hat auch Sandras Vater bei den Anwaltskosten finanziell unterstützt. Nur so war es möglich, dass er auch gegenüber den Vormundschaftsbehörden hat vorgehen und letztlich die Rückführung Sandras verhindern können.

Das Wirken der Stiftung SOS Beobachter im Fall von Sandra ist kein Einzelfall. So konnte die Stiftung im letzten Jahr 18 Gerichtsfälle abschliessen, 17 davon erfolgreich. Dabei ging es um Sozialversicherungsrecht, Arzthaftpflicht, Sorge- und Obhutsrecht oder um Arbeitsrecht. Die Voraussetzungen für eine Kostengutsprache sind streng: Die Rechtsuchenden müssen bedürftig sein, weder eine Rechtsschutzversicherung haben noch vom Staat die Anwaltskosten vorgeschossen erhalten. Zudem prüft die Stiftung, ob die Klagen und Beschwerden überhaupt Chancen auf Erfolg haben.

So kommt Ihre Spende an:

  • Helfen Sie, dass auch in Zukunft nicht Unrecht toleriert werden muss, weil das Geld fehlt, um Recht einzufordern. Unterstützen Sie SOS Beobachter mit einer Spende an die Stiftung SOS Beobachter, 8021 Zürich, Postkonto 80-70-2.
  • Sie können Einzahlungsscheine auch unter www.sosbeobachter.ch bestellen.