Seit Anfang Juni 2015 werden die boomenden Skateboards, Balance-Boards, Monowheels oder Kickboards mit Elektromotor rechtlich den leichteren E-Bikes gleichgestellt. Das heisst: Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, sofern man den Mofa-Ausweis (Kategorie M) besitzt. Erst ab 16 Jahren dürfen Segways und Co. ohne Ausweis benützt werden. Wie E-Bikes dürfen Stehroller nicht auf Trottoirs verkehren. Es sei denn, eine gehbehinderte Person benütze ein solches Gefährt.

Was den Versicherungsschutz betrifft: Zugelassene Stehroller benötigen eine Mofa-Vignette. Erfahrungsgemäss bemühen sich viele Hersteller und Importeure von Elektro-Stehrollern gar nicht um eine Zulassung in der Schweiz; ihre Vehikel dürfen auf öffentlichen Strassen überhaupt nicht benützt werden – also weder auf dem Trottoir noch auf der Quartierstrasse. Bei Widerhandlungen droht eine happige Busse. Und bei einem Unfall riskiert man Leistungskürzungen oder Regressforderungen der Versicherungen.

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