Zwar sind die Fragen, die es zu durchdenken gilt, komplex. Aber lassen Sie sich davon nicht abschrecken! Sieben Schritte führen Sie zu eindeutigen und verbindlichen Anordnungen. Damit können Sie Ihr Leben selbstbestimmt und nach dem eigenen Willen gestalten – jetzt und auch später.

Diese Dokumente benötigen Sie für Ihre Vorsorge
  • Vorsorgeauftrag 
    Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die dann, wenn Sie selber dauernd urteilsunfähig sind, alle nötigen Geschäfte in Ihrem Sinn erledigt 
  • Vollmacht 
    Stellen Sie jemandem eine Vollmacht aus, kann diese Person Geschäfte für Sie erledigen, solange Sie noch urteilsfähig sind. 
  • Patientenverfügung
    In der Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung fest – für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden und sich nicht mehr selber äussern können. Oder Sie bestimmen eine Vertretungsperson, die dann für Sie und in Ihrem Sinn entscheidet.
  • Anordnungen für den Todesfall
    In diesem Dokument legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihnen geschehen soll: Bestattungsart, Todesanzeige, Trauerfeier.
  • Testament
    Im Testament verfügen Sie – innerhalb des Rahmens des Erbrechts –, wie Ihr Nachlass unter Ihren Erben verteilt werden soll.
1. Standortbestimmung machen

Zu Beginn Ihrer Überlegungen rund um die persönliche Vorsorge steht eine Auslegeordnung Ihrer Situation: Wo stehe ich im Leben? Wie schätze ich meine gesundheitliche Situation ein, jetzt und auch für die Zukunft? Für welche Menschen fühle ich mich verantwortlich? Welchen Menschen in meinem Umfeld vertraue ich am meisten? Von Ihren Antworten auf diese Fragen hängt ab, wen Sie zum Beispiel in einen Vorsorgeauftrag oder eine Vollmacht einsetzen und wer in Ihrem Sinn mit Ärzten und Pflegenden verhandeln soll. Aber auch, wie Sie Ihr Testament gestalten.

Beispiel: Randy T. lebt schon lange mit Alicia G. im Konkubinat zusammen. Aus seiner früheren Ehe hat er einen Sohn, mit dem er nur losen Kontakt pflegt. Ihm ist wichtig, dass seine Partnerin nach seinem Tod möglichst gut versorgt ist. Randy T. weiss, dass sie nach der gesetzlichen Erbfolge gar nichts erbt und alles an den Sohn geht. In seinem Testament setzt er deshalb den Sohn auf den Pflichtteil und bestimmt seine Partnerin als Erbin für den Rest. Zudem kauft er eine Lebensversicherung, in der er Alicia G. als Begünstigte angibt.

2. Informationen sammeln, Fragen klären

Selbstbestimmung hat viel mit Wissen zu tun. Nur wenn Sie die Möglichkeiten kennen, Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen abgewogen haben, können Sie effektiv vorsorgen. Das gilt ganz besonders bei der Patientenverfügung. Gehen Sie die verschiedenen Punkte durch, fragen Sie nach, was die medizinischen Begriffe bedeuten, besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrer Hausärztin. Sonst kann es sein, dass Sie Dinge festlegen, die Sie so gar nicht wollten.

Viele Informationen können Sie selber zusammensuchen. So haben die meisten regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) Informationen zum Vorsorgeauftrag ins Netz gestellt. Zu konkreten medizinischen Fragen halten Organisationen, die eine Patientenverfügung herausgeben (zum Beispiel unser Partner, die Stiftung Dialog Ethik, oder die Schweizerische Herzstiftung), Organisationen im Bereich Palliative Care sowie Krankheitsligen (etwa die Krebsliga, Pro Mente Sana, die Parkinsonvereinigung) Informationen bereit.

Beispiel: Georg R. hat nach ein paar schlechten Spitalerfahrungen einen Horror vor «Spital-Maschinen». Deshalb hält er in seiner Patientenverfügung fest, dass er an keinerlei medizinische Geräte angeschlossen werden will. Was er dabei übersieht: Damit würden auch nach einem Unfall mit dem geliebten Motorrad keine intensivmedizinischen Massnahmen ergriffen – selbst wenn die Aussichten auf Genesung gut stehen.

3. Mit anderen Menschen sprechen, Beratung einholen

Die letzte Phase des Lebens zu regeln, ist eine ganz persönliche Sache. Sie allein entscheiden, was dereinst gelten soll. Das heisst aber nicht, dass Sie auch alles allein überlegen und durchdenken sollen. Im Gegenteil, sprechen Sie über die Fragen, die Sie beschäftigen, mit Menschen, denen Sie vertrauen: mit einer guten Freundin, mit Ihren Kindern, einem Schwager, der sich in finanziellen Dingen gut auskennt, Ihrer Hausärztin, Ihrem Treuhänder... So stellen Sie sicher, dass auch Gesichtspunkte, an die Sie von selber nicht denken würden, in Ihre Überlegungen einfliessen. Je nach Situation lohnt es sich auch, sich von Fachleuten beraten zu lassen:

  • für die Patientenverfügung beim Hausarzt oder bei der Stiftung Dialog Ethik
  • für einen Vorsorgeauftrag bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb, die zuständige Stelle finden Sie im Internet mit dem Suchwort «Kesb» und Ihrem Wohnort)
  • für ein Testament bei einem Anwalt, einer Notarin
4. Die richtigen Vertrauenspersonen finden und sie informieren

Viele Menschen verfügen über ein grosses Beziehungsnetz. Doch nicht alle Freundinnen, Angehörigen, Vertrauten sind gleich gut geeignet, um die Aufgaben aus einem Vorsorgeauftrag oder einer Patientenvollmacht zu übernehmen. Stellen Sie sich ganz konkrete Fragen: 

  • Wer kann sich um alles Rechtliche kümmern, um den Verkehr mit Ämtern, Versicherungen, der Krankenkasse?
  • Wer kann das Finanzielle übernehmen, die Steuern erledigen, das Vermögen verwalten?
  • Wer eignet sich für Fragen rund ums Haus?
  • Wer könnte – vorübergehend – meine Pflege zu Hause übernehmen?
  • Wer sucht einen Platz im Alters- oder Pflegeheim?
  • Wer soll in einem Notfall, wenn ich nicht mehr ansprechbar bin, zuerst benachrichtigt werden? Wer entscheidet dann über medizinische Behandlungen und Operationen und vertritt meine Wünsche gegenüber den Ärzten?

Wichtig ist, dass Sie mit der Person oder den Personen sprechen, die Sie in einem Vorsorgeauftrag oder in einer Patientenverfügung bevollmächtigen beziehungsweise beauftragen möchten. Und zwar, bevor Sie sich ans Verfassen machen. Vergewissern Sie sich, dass die vorgesehene Person bereit ist, die Aufgaben zu übernehmen, und sich auch zutraut, die Entscheidungen für Sie zu treffen. Die Personen Ihres Vertrauens sollten den Inhalt Ihrer Vorsorgedokumente kennen. Verstehen sie die Formulierungen? Ist ihnen klar, was Sie damit bezwecken? Je besser Ihre Beauftragten wissen, was Ihnen wichtig ist, umso besser können sie in Ihrem Interesse handeln.

Achtung: Gerade Menschen, die Ihnen nahestehen, wären unter Umständen überfordert, wenn sie in einer schwierigen Lage einen Entscheid für Sie treffen müssten. Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt an und überreden Sie niemanden zu einer Aufgabe, die er oder sie sich nicht zutraut. 

5. Vorschriften beachten

Je nach Vorsorgeinstrument bestehen unterschiedliche Vorschriften – auch zur Form, in der diese verfasst werden müssen. Wenn Sie solche Vorschriften nicht beachten, ist Ihre Anordnung unter Umständen ungültig. 

  • Einen Vorsorgeauftrag können handlungsfähige, das heisst urteilsfähige und volljährige, Personen erstellen. Er muss von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Eine zweite Möglichkeit: Sie lassen Ihren Vorsorgeauftrag vom Notar beurkunden.
  • Für das Verfassen einer Patientenverfügung muss man urteilsfähig sein; auch Minderjährige können also eine aufsetzen. Die Formvorschriften sind weniger streng als beim Vorsorgeauftrag. Sie können Ihre Anordnungen von Hand oder mit dem Computer schreiben oder auch ein vorgedrucktes Formular verwenden. Das Dokument muss aber datiert und von Hand unterschrieben sein. 
  • Für Anordnungen zur Bestattung und Trauerfeier gibt es keine Vorschriften. 
  • Ihr Testament muss wie der Vorsorgeauftrag vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben sein. Ebenso gibt es die Möglichkeit, bei einem Notar ein Testament zu machen. Für das Verfassen eines Testaments muss man verfügungsfähig, das heisst urteilsfähig und volljährig sein.


Gut zu wissen: Sie haben eine krakelige, schlecht lesbare Handschrift? Dann können Sie Ihren handschriftlichen Vorsorgeauftrag oder Ihr Testament genauso gut mit Blockbuchstaben schreiben, es muss nicht «Schnüerlischrift» sein.

6. Aufbewahrung regeln

Die klügsten Papiere nützen gar nichts, wenn im Falle eines Falles niemand weiss, dass sie existieren. Sie selber können in der Regel nicht mehr helfen; Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung kommen ja erst zum Zug, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig respektive nicht ansprechbar sind. Stellen Sie also heute sicher, dass die richtigen Personen dereinst Bescheid wissen:

  • Bewahren Sie alle Ihre wichtigen Papiere im Original an einem festen Ort auf. Informieren Sie Ihre Angehörigen und Vertrauten, wo das ist. 
  • Geben Sie den Beteiligten eine Kopie: bei der Patientenverfügung zum Beispiel der Hausärztin, bei der Patientenvollmacht der bevollmächtigten Person, beim Vorsorgeauftrag den Beauftragten. 
  • Die Tatsache, dass Sie einen Vorsorgeauftrag geschrieben haben, können Sie beim Zivilstandsamt registrieren lassen. 
  • Eine Patientenverfügung oder Patientenvollmacht können Sie bei privaten Anbietern digital mit Online-Zugriff hinterlegen. 
  • Das Testament können Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle hinterlegen oder auch bei einer Vertrauensperson oder Ihrem Treuhänder.
  • Tragen Sie einen Notfallausweis bei sich, auf dem vermerkt ist, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo sie zu finden ist.

Gut zu wissen: Müssen Angehörige Ihre Angelegenheiten regeln, sind sie froh, wenn sie nicht nur Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung finden, sondern auch alle anderen wichtigen Papiere. Und bei den Formularen am Schluss des Dossiers finden Sie eine Liste, auf der Sie alle Angaben übersichtlich festhalten können.

7. Regelmässig überprüfen

Das Leben hält immer wieder Überraschungen bereit. So kann es zum Beispiel sein, dass die Person, die Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag eingesetzt haben, nach Australien auswandert. Dass einer Ihrer Erben vor Ihnen verstirbt, also das Vermächtnis, das Sie ihm testamentarisch zukommen liessen, nicht mehr entgegennehmen kann. Oder dass Sie aus der Betreuung einer kranken Freundin neue Einsichten gewinnen und nun nicht mehr alles in Ihrer Patientenverfügung so unterschreiben möchten.

Alle Ihre Vorsorgedokumente können Sie jederzeit ändern. Wichtig ist, dass Sie klarmachen, welche Version gilt:

  • Einen Vorsorgeauftrag vernichten Sie – Kopien nicht vergessen. Das neue Dokument verfassen Sie wieder ganz von Hand und schreiben zur Sicherheit am Anfang: «Ich hebe alle früheren Vorsorgebestimmungen auf.» Möchten Sie nur kleine Änderungen anbringen, können Sie diese ins alte Dokument schreiben: von Hand, datiert und mit Ihrer Unterschrift versehen. 
  • Genau gleich verfahren Sie beim Testament. Auch hier empfiehlt sich – für den Fall, dass beim Vernichten eine Kopie vergessen geht – am Anfang ein klärender Satz: «Ich widerrufe alle letztwilligen Verfügungen, die ich je geschrieben habe.» 
  • Ihre Patientenverfügung ist rechtlich unbeschränkt gültig. Es empfiehlt sich aber, sie etwa alle zwei Jahre – sowie nach wichtigen Veränderungen – zu überprüfen und wenn nötig die Anordnungen abzuändern. Anschliessend datieren Sie alles neu und unterschreiben es wieder. So ist klar, dass die Regelungen immer noch Ihrem Willen entsprechen. 
  • Soll eine Vollmacht nicht mehr gelten, vernichten Sie das Papier – Kopien nicht vergessen! – und informieren Sie die Personen, die davon wissen müssen.

Falls Sie Ihre Dokumente hinterlegt haben, informieren Sie auch diese Stellen von den Änderungen und hinterlegen Sie die neue Version. Wenn nötig, ändern Sie den Notfallausweis, den Sie auf sich tragen.

Beispiel: Konrad O. wird einen Nachlass von rund 300'000 Franken hinterlassen. In seinem Testament hat er die beiden Söhne auf den Pflichtteil gesetzt und die verfügbare Quote seiner Frau zugewiesen. Dann erkrankt er schwer. Eine Nichte, sein Patenkind, kümmert sich um ihn und pflegt ihn, sodass er zu Hause bleiben kann. Einen Lohn erhält die Nichte nicht, sie soll nach seinem Tod entschädigt werden. Herr O. verfasst deshalb einen Zusatz zu seinem Testament, in dem er der Nichte ein Vermächtnis von 70'000 Franken zukommen lässt. Diesen Zusatz schreibt er von Hand unter das bisherige Testament, datiert und unterschreibt ihn. Das geänderte Testament hinterlegt er wieder bei der kantonalen Stelle.

Dieser Artikel stammt aus folgendem Ratgeber:

«Ich bestimme. Mein komplettes Vorsorgedossier»

Selber über seine Angelegenheiten bestimmen bis am Schluss: Das ist, was die meisten Menschen möchten.

Ob Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Vollmachten, Organspenden, Anordnungen für den Todesfall und den Nachlass: Dieses Beobachter-Dossier bietet gut verständliche Erklärungen und Beispiele, macht Vorschläge und führt durch die einzelnen Themen und die Erstellung der Anordnungen und Verfügungen.

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Quelle: Beobachter