Nach der zweimonatigen Bedenkfrist warten die Gerichte in der Regel rund zwei Wochen, ob die Parteien den Scheidungswillen und die Scheidungsvereinbarung schriftlich bestätigen. Ist bis dahin das Bestätigungsschreiben Ihres Mannes nicht eingegangen, wird eine neue Frist angesetzt. Bestätigt er auch dann den Scheidungswillen nicht, wird das Scheidungsbegehren abgewiesen, und Sie werden vom Gericht angefragt, ob Sie das Scheidungsbegehren durch eine Klage ersetzen möchten.

Dafür hätten Sie nachzuweisen, dass Sie zwei Jahre getrennt leben oder dass die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist. Die Kosten für das abgewiesene Verfahren werden den Parteien in der Regel je zur Hälfte auferlegt. Den Scheidungswillen nicht zu bestätigen ist ein Recht und darf nicht durch Auferlegung der gesamten Kosten bestraft werden.