22_99_hochwasser.jpgDas Jahrhunderthochwasser hat in den Kantonen St. Gallen und Thurgau enorme Schäden angerichtet. Allein die Gebäudeschäden summieren sich auf über 60 Millionen Franken. Die Hausbesitzer können auf kulante Schadensabwicklung der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten zählen – selbst wenn sie sich um Hochwasservorsorge wenig gekümmert haben.

In Baden-Württemberg können Hausbesitzer am Rhein die Hochwassergefahr unmittelbar an ihren Versicherungsprämien und Selbstbehalten im Schadensfall ablesen. Denn seit 1993 auf Druck der Europäischen Union das staatliche Gebäudeversicherungsmonopol aufgehoben wurde, müssen die jetzt privaten Versicherer auf ganz anderer Basis kalkulieren. 5000 Mark Selbstbehalt sind heute in Gefahrengebieten am Hochrhein die Regel, dazu kommen deutlich höhere Versicherungsprämien. Und da und dort winkt eine Versicherungsgesellschaft auch mal ab – mit Verweis auf ein unkalkulierbares Risiko.

Auf der Schweizer Seite des Bodensees ist das anders. Hier muss sich jeder Hauseigentümer bei der staatlichen Gebäudeversicherungsanstalt versichern lassen. Die Prämien richten sich nach dem Schätzwert der Liegenschaft, der alle zehn Jahre neu bestimmt wird. Im Schadensfall beträgt im Kanton Thurgau der Selbstbehalt 200 Franken oder 10 Prozent des Schadens, wobei eine Maximalgrenze von 2000 Franken gilt.

Zwar gelten auch hier dieselben Naturgesetze wie im benachbarten Deutschland. Der Bodensee ist ein typisches Alpenrandgewässer mit ausgeprägten Schwankungen. Der Wasserspiegel kann von Jahr zu Jahr um bis zu drei Meter variieren.

Und so sicher wie dieses harmlose Auf und Ab sind die gefährlichen Hochwasser, die im Rhythmus von 15 bis 30 Jahren auftreten. Letztmals 1965, 1987 und 1999. Heuer kam das Wasser so hoch wie seit 1890 nicht mehr. An Pfingsten stieg der Pegel in Konstanz innert drei Tagen um 70 Zentimeter. In den unmittelbar am See gelegenen Dörfern waren die Wassermassen nicht mehr aufzuhalten und drangen in zahlreiche Gebäude ein.

Die Mauern trocknen kaum mehr
Zum Beispiel ins Hotel-Restaurant Krone in Gottlieben am Seerhein, der Ober- und Untersee verbindet. «Das Wasser stand bis zu 90 Zentimeter hoch», sagt «Krone»-Wirt Georg Schraner. «Das Erdgeschoss ist ein Totalschaden.» Seit 24. Mai ist die «Krone» geschlossen, die Wiedereröffnung ist für Anfang Dezember geplant.

Dass das Gebäude nicht ganz dem Hochwasser zum Opfer fiel, ist ironischerweise dem Umstand zu verdanken, dass die Pumpen schliesslich abgestellt wurden, um das Untergeschoss zu fluten. «Das ist, wie wenn sie ein Schiff volllaufen lassen», erklärt der Bauphysiker Andreas Mühlebach. «Die gewaltigen Auftriebskräfte des Wassers – bei einem Meter Wasserhöhe bis zu einer Tonne pro Quadratmeter – können damit aufgefangen werden.»

Auch in Ermatingen am Untersee herrschte wochenlang Notstand. In der «Seerose», einem Gebäude aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts, stand das Wasser so hoch wie in allen Liegenschaften unmittelbar am Seeufer. Ein Parkettboden löste sich in seine Einzelteile auf, ein geplättelter Boden aus dem vergangenen Jahrhundert wurde buchstäblich abgehoben – doch für den Ermatinger Architekten Jörg Singer das Schlimmste: «Das Wasser drang durch die Kapillarwirkung tief ins Mauerwerk ein. Diese Feuchtigkeit ist nach Monaten noch drin.»

Früher wäre das kein Problem gewesen, denn die Räume konnten notfalls auch ein, zwei Jahre ungenutzt bleiben, bis das Mauerwerk getrocknet war. Das ist heute anders: Im Erdgeschoss sind Wohnräume, die jetzt dringend saniert werden müssen. Der untere Teil der alten Gebäudemauern und die Böden seien nicht mehr zu retten, sagt Architekt Jörg Singer. Geprüft wird jetzt das Unterfangen der alten Erdgeschossmauern mit einem Betonsockel, der als Sperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit wirken würde.

Wohnungen in den Erdgeschossen
Liegenschaften mit Seeanstoss zählen heute zu den begehrtesten Immobilien. Das erhöht den Nutzungsdruck. Wo früher aus Gründen der Katastrophenvorsorge die Erdgeschosse nur als Lagerräume dienten, werden heute Wohnungen eingebaut, um die Rentabilität zu erhöhen. «Doch die Leute vergessen gern, dass zum Leben am See auch das Hochwasser gehört, auf das man sich einstellen muss», sagt der Thurgauer Denkmalpfleger Urs Fankhauser.

Das gelte vor allem für Neuzuzüger, die mit den Verhältnissen schlecht vertraut seien, ergänzt Jörg Singer. «Wände werden mit gipshaltigen oder kunststoffgebundenen Mörteln statt mit für Diffusion offenen Bindemitteln verputzt. Dazu kommen Bodenmaterialien, die völlig ungeeignet sind, wenn das Wasser kommt. Die Schäden sind dann oft unnötig gross oder gar total.»

167 Schadensmeldungen sind aus Ermatingen bei der kantonalen Gebäudeversicherung eingegangen. Der Gesamtschaden beläuft sich in der Gemeinde am Untersee auf 2,3 Millionen Franken. Im ganzen Kanton Thurgau beträgt die gesamte Schadenssumme gar 25 Millionen Franken an 879 Gebäuden. An einem Sammeltag kam über eine Million Franken an Spenden für die Betroffenen des Hochwassers zusammen. Auch im Nachbarkanton St. Gallen sind die Schäden enorm: 3500 Schadensmeldungen gingen ein, die Schadenssumme bewegt sich um 40 Millionen Franken.

Die Schäden werden immer höher
Die Schäden des Hochwassers von diesem Frühling sind höher als je zuvor bei einer Uberschwemmung. Das hat nicht nur mit dem Jahrhunderthochwasser zu tun. «Die Gebäude werden heute auch intensiver genutzt», sagt der Ermatinger Baumeister Armin Kunz, der als Schätzer für die kantonale Gebäudeversicherung amtet. «Früher hat man einfachere Baumaterialien verwendet und ist beim Hochwasser einfach ins obere Stockwerk gezügelt. Heute haben sie eine viel komplexere Bauweise mit Isoliermaterialien, Bodenbelägen oder gar Elektrospeicheröfen. Die halten dem Wasser oft nicht stand.»

Um eines brauchen sich die Hauseigentümer im Thurgau indes kaum Sorgen zu machen. Zu «100 Prozent» sind die Gebäudeschäden gedeckt, wie Hans Müller-Bodmer, Direktor der Gebäudeversicherung, bestätigt. Und das unabhängig davon, ob die Hauseigentümer Vorsorge getroffen haben oder nicht. Zwar werde, wie schon beim Hochwasser 1987, in krassen Fällen schon mal betont, dass «dieser Boden zum letzten Mal bezahlt wird». Doch Auflagen in Form von Bauvorschriften oder aber höhere Risikoprämien kennt die Thurgauer Gebäudeversicherung nicht.

Dass nach negativen Erfahrungen in diesem Jahr, wo die gesetzlich vorgegebene Grosszügigkeit des Monopolisten da und dort weidlich ausgenützt worden sein soll, Konsequenzen gezogen werden, will Müller-Bodmer weder bestätigen noch dementieren. Im Kanton St. Gallen hat die Gebäudeversicherung Objektschutzrichtlinien erlassen, wo darauf hingewiesen wird, in hochwassergefährdeten Gebäuden Elektro-
leitungen nicht im Keller zu verlegen.

Im Ubrigen, sagt Direktor Werner Gächter, seien die Gebäude ja über ihren Wert versichert. «Und wer aufwändiger baut, muss auch höhere Prämien bezahlen.» Höhere Risiken werden damit allerdings nach wie vor nicht berücksichtigt. Für Hans Müller-Bodmer ist das ohnehin vor allem eine Frage gesellschaftlicher Solidarität. «Einmal trifft es die Hausbesitzer am See, ein andermal passiert die Katastrophe anderswo. Uber die Jahrzehnte betrachtet, gleicht sich das wieder aus.»

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